Ermittlung des NC

Ermittlung des NC bei Bachelorstudiengängen Vergabe in den Quoten Note und Auswahl

Nach Abzug der Studienplätze für Bewerbungen mit ausländischen Zeugnissen (Nicht-EU) und den Vorabquoten (z. B. Härtefälle, Zweitstudium etc.) erfolgt die Studienplatzvergabe im Verhältnis 20:80.
Es wird je eine Ranglisten für die Quote Note und für die Quote Auswahl erstellt. Alle für die Hauptquoten berechtigte Bewerberinnen und Bewerber werden in beiden Quoten einsortiert. Erhält eine Bewerberin oder ein Bewerber in der Quote Note einen Studienplatz, wird die Bewerbung in der Quote Auswahl nicht mehr berücksichtigt.

Vergabe in der Quote Note (20%)

Bei der Vergabe in der Quote Note wird nach der Durchschnittsnote des Abiturs sortiert. Der geleistete Dienst ist das zweitrangige Sortierkriterium.

  1. Es wird eine Rangliste erstellt, in der nach der Durchschnittsnote des Abiturs sortiert wird. Bei gleicher Note wird innerhalb dieser Note nach dem 2. Kriterium sortiert:
  2. Der Dienst. Eine Bewerbung mit der Note 2,3 und geleistetem Dienst steht in der Rangliste höher als eine Bewerbung, die ebenfalls die Note 2,3 aber keinen geleisteten Dienst hat.
  3. Sofern nach diesen beiden Kriterien immer noch Ranggleichheit besteht, wird innerhalb der Bewerbungen mit Ranggleichheit gelost.

Beispiel:
Für ein Studienfach stehen 50 Studienplätze zur Verfügung. Somit werden 10 Studienplätze (20%) nach der Note vergeben.
Die 10. Bewerbung auf der Rangliste hat die Note 2,6 und einen geleisteten Dienst. Der 11. Rangplatz hat die gleiche Note, aber keinen geleisteten Dienst. Somit bestand keine Ranggleichheit, es wurde nicht gelost. Der ermittelte Grenzwert liegt in diesem Fall bei:

Note: 2,6 und geleistetem Dienst

Vergabe in der Quote Auswahl (80%)

Bei der Vergabe in der hochschuleigenen Auswahl wird nach einem Punktwert sortiert. Der geleistete Dienst ist ein zweitrangiges Sortierkriterium.

Der Punktwert errechnet sich folgendermaßen: die Durchschnittsnote des Abiturs und die ermittelte Wartezeit (maximal 7 Wartesemester), werden in einen Punktwert umgewandelt. Optional kann die Fakultät weitere Kriterien bestimmen, die bei der Vergabe berücksichtigt werden, z. B. eine fachspezifische Berufsausbildung. Die Konkretisierung dieser Kriterien wird in der Bachelor-Zulassungsordnung festgelegt.

Die Gesamtpunktzahl aus Abiturnote, Wartezeit und ggf. die durch die Fakultät festgelegten weiteren Kriterien ist maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze in der Quote Auswahl. Eine Übersicht der Punktwerte kann der Anlage 1 der Bachelor-Zulassungsordnung entnommen werden.

  1. Es wird eine Rangliste erstellt, in der nach der Gesamtpunktzahl sortiert wird. Bei gleicher Punktzahl wird innerhalb dieser Punktzahl nach dem 2. Kriterium sortiert:
  2. Der Dienst. Eine Bewerbung mit der Punktzahl 75 und geleistetem Dienst steht in der Rangliste höher als eine Bewerbung, die ebenfalls 75 Punkte hat, aber keinen geleisteten Dienst.
  3. Sofern nach diesen beiden Kriterien immer noch Ranggleichheit besteht, wird innerhalb der Bewerbungen mit Ranggleichheit gelost.

Beispiel:
Für ein Studienfach stehen 50 Studienplätze zur Verfügung. Somit werden 40 Studienplätze (80 %) in der hochschuleigenen Auswahl vergeben.
Die 40. Bewerbung auf der Rangliste hat die Punktzahl 82 und einen geleisteten Dienst. Der 41. Rangplatz hat die gleiche Punktzahl, aber keinen Dienst geleistet. Somit bestand keine Ranggleichheit, es wurde nicht gelost. Der ermittelte Grenzwert liegt in diesem Fall bei:

Auswahl: 82 Auswahlpunkte und geleistetem Dienst

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