Qs und As

  • Welche formalen Vorgaben gibt es für das Bewerbungs-Exposé?
    Max. zwei Seiten, Beschreibung des Untersuchungsgegenstands und des methodischen Zugriffs, Begründung der Wahl der betreuenden Person.
     
  • Welche Sprachanforderungen gibt es?
    Das Promotionsprogramm erfordert gute englische Sprachkenntnisse (Niveau C1). Vorausgesetzt wird darüber hinaus die Bereitschaft eine, auf die Migrationsstruktur Deutschlands passende, Sprache zu erlernen (Niveau A2). Siehe unten.
     
  • Können Bewerbungen auf Englisch eingereicht werden?
    Bewerbungen sollten auf Deutsch, können aber auch auf Englisch verfasst sein.
     
  • Darf mit der Promotion schon begonnen sein?
    Ja
     
  • Dürfen die Bewerber*innen über eine normale HH Stelle bereits beschäftigt sein?
    Ja, dürfen sie.
     
  • Was ist mit Personen, die aufgrund ihres familiären Hintergrundes bereits eine nicht-deutsche, auf die Migrationsstruktur Deutschlands passende, Sprache als Zweitsprache erlernt haben? Ist hier vorgesehen, dass sie eine weitere Sprache erlernen? 
    Nein. Diese Sprachen werden als kulturelles Kapital anerkannt. Erforderlich ist Niveau A2.
     
  • Welche Sprachen gelten als, auf die Migrationsstruktur Deutschlands passende, Sprachen?
    u.a. Albanisch, Arabisch, Farsi, Flämisch, Französisch, Griechisch, Hausa, Igbo, Italienisch, Japanisch, Kroatisch, Niederländisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schweizerdeutsch,  Serbisch, Spanisch, Swahili, Tschechisch, Türkisch, Vietnamesisch, Yoruba, …
    Erforderlich ist Niveau A2.
     
  • Wird es eine Promotionsvereinbarung für alle  Doktorand*innen des Graduiertenkollegs geben oder orientieren sich die Promotionsvereinbarungen an den Vereinbarungen der Fakultäten, an denen die Doktorand*innen promovieren?
    Es gelten die Promotionsvereinbarungen der Fakultäten.
     
  • Können am jährlichen Retreat auch die assoziierten Doktorand*innen teilnehmen?
    Ja.

 

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