Informationen für Lehrende

Das Ziel barrierefreier Lehre ist es allen Studierenden einen Zugang und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen ohne Hürden!

Hürden können entstehen, wenn Lehr und Lernorte nicht barrierefrei erreichbar sind, oder akustisch ungeeignet sind für die Durchführung von Lehre. Verwendete Materialien sollten auch mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen nutzbar sein. Methoden die in der Lehre zum Einsatz kommen, sollten angepasst an die jeweilige Gruppe sein und ggf. besondere Bedarfe berücksichtigen. Bitte bedenken Sie bei der Planung Ihrer Lehre, dass viele Studierende nicht-sichtbare Behinderungen haben und ermöglichen Sie diesen Studierenden die Teilnahme an Ihren Veranstaltungen ohne Hürden.

Wir bieten Ihnen verschiedene Unterstützungen an der UDE:

Zunächst können die vom ABZ entwickelte Folie zu Beginn Ihrer Veranstaltung zeigen und somit auf die Unterstützungsangebote der UDE aufmerksam machen. Die Folie wird inzwischen zu Beginn des Semesters vom Prorektorat aktualisiert und an alle Lehrenden versendet. Sie können Sie hier zudem auch herunterladen. Semesterbegrüßung Beratungsangebot für Studierende mit besonderen Bedarfen. Die Folie kann hier auch in englischer Fassung geladen werden.

Es gibt zahlreiche Leitfäden und Angebote zur barrierefreien Lehre. Einige davon finden Sie hier für Sie zusammengestellt.

Bitte zögern Sie nicht uns bei Bedarfen, Vorschlägen und Fragen anzusprechen. Wir freuen uns über einen Dialog mit Ihnen!

Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit NRW

Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit NRW unterstützt Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Gefördert wird das Projekt bis 2029 vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW). Die Federführung liegt bei der Technischen Universität Dortmund im Zentrum für Hochschulbildung (zhb) – Bereich Behinderung und Studium (DoBuS).

Hier gelangen Sie direkt zur Unterseite mit Materialien des Kompetenzzentrums digitale Barrierefreiheit NRW.

Beispiele aus dem Angebot:

Einsatz Künstlicher Intelligenz für mehr Barrierefreiheit im Studium

Workshops zu den Themen (Beispiele):

  • Universal Design for Learning. Didaktische Prinzipien für die barrierefreie, digitale Hochschullehre (online).
  • Barrierefreie Videos in der Lehre (online)
  • Assistive Technologien im Studienalltag – Einblicke aus der Praxis blinder Studierender (online)

UDE Interne Leitfäden

Leitfaden für Prüfungsausschüsse (2025) Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über das Instrument des Nachteilsausgleichs und die Prozesse an der UDE. Zum Leitfaden geht es hier hier entlang.

Handlungsempfehlung der UDE für Lehrende (2020) - Inklusives, digitales Lehren: Handlunsgempfehlung Digitales, inklusives Lehren (2020)

Handreichung zur Online-lehre mit Blick auf Studierende mit besonderen Bedarfen: E-learning- Tipps

Hier finden Sie verschiedene Angebote zum Thema Barrierefreiheit in der Lehre

Um Lehrende bei der Umsetzung einer barrierefreien Online- Lehre zu unterstützen, hat die Informations und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des deutschen Studierendenwerks folgende Arbeitshilfen, Leitfäden und Handreichungen zusammengestellt: Online-Lehre (fast) ohne Barrieren
 

Barrierefreiheit in der Digitalen Lehre

Die Seite des Kompetenzzentrums Digitale Barrierefreiheit mit der Sammlung von Informationen:

https://barrierefreiheit.dh.nrw/materialien#c10630

In Hamburg gibt es das Projekt Lehre:Inklusiv. Mehr dazu hier.

Den Leitfaden der TU Dresden finden Sie hier.

 Barrierefreie Dokumente erstellen

TH Köln - Barrierefreie Dokumente in Word und Adobe Acrobat Pro

Office- Videoschulung Barrierefreie Dokumente

TU Dresden - Anleitung zur barrierefreien Gestaltung von Dokumenten

 Barrierefreie Videos erstellen

Die Seite des Kompetenzzentrums digitale Barrierefreiheit zum Thema Videos:

https://barrierefreiheit.dh.nrw/materialien#c10628

Inklusive Prüfungen gestalten

Videotutorial der Universität Potsdam: Videotutorial Inklusive Prüfungen

 Zoom nutzen

Lehrende der Universität Köln haben Hinweise erarbeitet, wie Lehrende in Seminaren die Belange von Studierenden mit Hörbeeinträchtigungen berücksichtigen können. Zoom in Seminaren - Zusatzinformation bei Teilnehmenden mit sinnesbeeinträchtigung

Moodle barrierefrei

Moodle Raum zur Barrierefreiheit in Moodle: uni-due.de/course/view.php?id=29894

Nachteilsausgleiche für Studierende

Mi dem Nachteilsausgleich sollen Nachteile die Studierende durch ihre Erkrakung anderen Studierenden gegenüber haben, ausgeglichen werden. Dabei geht es nicht um eine Bevorteilung. Die abzuprüfenden Kompetenzen bleiben die gleichern, lediglich der Weg, wie die Studierenden zeigen könne, dass sie über die Kompetenzen verfügen kann angepasst werden.

Im Hochschulgesetz NRW §64 (2a) findet sich dazu folgender Passus:

"Die Regelungen über den Nachteilsausgleich nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 können insbesondere Abweichungen im Hinblick auf die Ableistung der Prüfung, auch hinsichtlich ihrer Form, auf die Dauer der Prüfung, auf die Benutzung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen sowie auf die Zahl und die Voraussetzungen für die Wiederholung von Prüfungsleistungen vorsehen; der Nachteilsausgleich wird auf Antrag einzelfallbezogen gewährt. Er soll sich bei Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung, soweit nicht mit einer Änderung des Krankheits- oder Behinderungsbildes zu rechnen ist, auf alle im Verlauf des Studiums abzuleistenden Prüfungen erstrecken. Die Sätze 2 und 3 gelten für den Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 entsprechend. Das Rektorat wirkt darauf hin, dass die zuständigen Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger nachteilsausgleichende Regelungen vollziehen."

Eine detaillierte Handreichung zum Thema "Nachteilsausgleiche in Prüfungssituationen" vor dem Hintergrund  aktueller Rechtsprechung verfasst von Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat hat das Deutsche Studentenwerk im Jahr 2019 herausgegeben:

Nachteilsausgleiche - Rechtsgutachten

Ein UDE interner Leitfaden für Prüfungsausschüsse gibt einen Überblick über das Verfahren aus Sicht der Prüfungsausschüsse. 

Den Leitfaden finden Sie hier.

Der UDE interne Leitfaden für Studierende erläutert den Weg zum Nachteilsausgleich für Studierende. Diesen Leitfaden finden Sie hier.

Jährlicher Austausch der Prüfungsausschüsse

Die Beaufragten für die Belange behinderter und chronisch erkrankter Studierender bieten jährlich im Herbst einen Austausch über die Umsetzungen der Nachteilsausgleiche an. In diesem Jahr findet der Austausch am 17. November 2026 statt.