Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Lehrende der UDE, die ein
- BIP an der UDE durchführen möchten oder
- sich an einen BIP einer Partnerorganisation beteiligen möchten.
Informationen für Studierende, die Interesse an der Teilnahme an einem BIP haben finden sich hier.
BIPs in Kürze
Voraussetzungen
- Kombination aus physischer Mobilität (mindestens 5 Tage) und virtueller Komponente (Dauer nicht vorgegeben)
- Kooperation von mindestens 3 Hochschulen aus drei Erasmus-Programmländern
- Mindestens 10 bis höchstens 20 mit Erasmus+ geförderte Teilnehmer:innen
- Mindestumfang: 3 ECTS
- Abschluss eines Erasmus+ Interinstitutional Agreements
Rollen
Die UDE kann in einem BIP drei unterschiedliche Rollen übernehmen:
Koordinierende Hochschule
- Die UDE übernimmt die Gesamtkoordination des BIPs, beantragt die Organisationsmittel (OS), übernimmt Verwaltungsaufgaben und ist gleichzeitig entweder entsendende oder aufnehmende Hochschule.
Aufnehmende Hochschule
- die UDE führt das BIP am Campus (bzw. im Land) durch und organisiert im Regelfall die Lehrveranstaltungen und die Unterbringung der Teilnehmer:innen.
Entsendende Hochschule
- Die UDE nimmt als Partner an einem BIP teil und sendet Studierende oder Mitarbeiter:innen im Rahmen einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität an die Partnerhochschule.
Organisation eines BIPs (koordinierende und zumeist auch aufnehmende Hochschule)
Die koordinierende Hochschule trägt die Hauptverantwortung für die Organisation, Verwaltung und Durchführung des BIPs. Zumeist ist die koordinierende Hochschule zugleich auch der Gastgeber. Aus administrativer Perspektive ist es am einfachsten, wenn die koordinierende Hochschule zugleich als aufnehmende Hochschule eines BIPs fungiert und die Mobilitätsphase dort umgesetzt wird. So entfällt ein Transfer der bewilligten finanziellen Mittel zur Organisation des BIPs.
Antragstellung
Da die Mittel zur Förderung von BIPs an der UDE begrenzt sind, ist eine frühzeitige Abstimmung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich bevor Sie konkrete Absprachen mit (potentiellen) Partneruniversitäten treffen und mindestens sechs Monate vor dem geplanten Start des BIPs an das International Office (shortmobility@uni-due.de), um:
- die Rahmenbedingungen zu klären
- die Förderfähigkeit zu prüfen
- und die weitere Planung abzustimmen
BIPs im Rahmen der Aurora Universitätsallianz werden prioritär gefördert.
Organisation
Die koordinierende Hochschule übernimmt die Hauptverantwortung für Planung, Organisation und Durchführung. In der Regel ist sie auch die gastgebende Institution.
Für die Durchführung eines BIPs an der UDE gelten die folgenden Anforderungen:
- Gemeinsame Entwicklung des Kurskonzepts mit mindestens 2 Partnerhochschulen
- Mindestumfang: 3 ECTS für Studierende, bzw. vergleichbarer Arbeitsaufwand für Mitarbeiter:innen
- Teilnahme von mindestens 10 mobilen Erasmus+ geförderte Teinehmer:innen, UDE-Teilnehmer:innen und Lehrende der Partnerhochschulen zählen nicht zur Mindestanzahl
Das International Office unterstützt Sie bei der administrativen Umsetzung und ist verantwortlich für:
- den Abschluss der Erasmus+ Interinstitutional Agreements mit den Partnerhochschulen
- die Bereitstellung und Auszahlung der Fördermittel für die Organisation des BIPs
Die Förderung der mobilen Studierenden erfolgt durch die jeweilige Heimathochschule.
Förderung
Die koordinierende Hochschule erhält für die Durchführung eines Blended Intensive Programmes (BIP) Erasmus+-Mittel zur Organisation (OS-Mittel). Die OS-Mittel betragen 400 € pro mobiler, Erasmus+-geförderter Person und können für maximal 20 Teilnehmende ausgezahlt werden (insgesamt bis zu 8.000 €).
Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 mobilen, Erasmus+-geförderten Personen. BIPs mit weniger als 10 Teilnehmenden sind nicht förderfähig.
Die OS-Mittel können beispielsweise für folgende Zwecke verwendet werden:
- Lehraufträge
- Lehr- und Arbeitsmaterialien
- Raummiete
- Übersetzungen und Kommunikationsmaßnahmen
- Ausstattung
- Exkursionen (einschließlich Eintrittskosten)
- Erstellung von Lehrmaterialien sowie Druckkosten
- Catering
Teilnahme an einem BIP (entsendende Hochschule)
Wenn die UDE an einem BIP einer Partnerhochschule teilnimmt, übernimmt sie die Rolle der entsendenden Hochschule. In diesem Fall wird das BIP von einer Partnerinstitution koordiniert und durchgeführt.
Antragstellung
Eine separate Antragstellung für die Organisation eines BIPs ist für die UDE in dieser Rolle nicht erforderlich. Stattdessen erfolgt die Vorbereitung über die Abstimmung mit der koordinierenden Hochschule und die Organisation der Studierendenmobilität.
Die finanziellen Mittel für die Förderung der Teilnahme an BIPs sind begrenzt. Bitte wenden Sie sich frühzeitig und bevor Sie konkrete Absprachen mit Partneruniversitäten treffen an das International Office (shortmobility@uni-due.de), um:
- die Teilnahme am BIP abzustimmen
- die Förderfähigkeit zu klären
- und den Ablauf der Studierendenmobilität zu organisieren
Organisation
Als entsendende Hochschule übernimmt die UDE insbesondere folgende Aufgaben:
- Abstimmung mit der koordinierenden Hochschule zum BIP (Inhalte, Plätze, Zeitplan)
- Auswahl und Nominierung geeigneter Studierender
- Information und Beratung der Teilnehmer:innen
- ggf. Beteiligung an der virtuellen und/oder physischen Lehrphase
- Sicherstellung der Anerkennung der erbrachten Leistungen
Für die Teilnahme gilt:
- Das BIP muss die Erasmus+-Kriterien erfüllen (z. B. mindestens 3 ECTS)
- Die Studierenden müssen an der UDE eingeschrieben sein
Förderung
Die Teilnahme von Studierenden wird im Rahmen einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität gefördert. Die Teilnahme von Mitarbeiter:innen erfolgt im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität.
Die UDE ist verantwortlich für:
- die Abwicklung der Erasmus+-Förderung
- die Auszahlung der individuellen Zuschüsse an die Studierenden
Die Förderung umfasst in der Regel:
- einen Mobilitätszuschuss (abhängig von Dauer und Zielland)
- einen Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
- ggf. zusätzliche Fördermittel (z. B. für Studierende mit geringeren Chancen)
Weitere Informationen zur finanziellen Förderung für Studierende erhalten Sie hier, für UDE-Mitarbeiter:innen hier. Sollten Sie an einem BIP unterrichten kann dies über eine Erasmus+ Dozierendenmobilität gefördert werden.
Eine finanzielle Förderung für die Organisation des BIPs (OS-Mittel) erhält ausschließlich die koordinierende Hochschule.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.