Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Lehrende der UDE, die ein

Informationen für Studierende, die Interesse an der Teilnahme an einem BIP haben finden sich hier.

BIPs in Kürze

Voraussetzungen

  • Kombination aus  physischer Mobilität (in der Regel 5 Tage) und virtueller Komponente (Dauer nicht vorgegeben)
  • Kooperation von mindestens 3 Hochschulen aus drei Erasmus-Programmländern
  • Mindestens 10 bis höchstens 20 mit Erasmus+ geförderten Teilnehmende
  • Mindestumfang: 3 ECTS
  • Abschluss eines Erasmus+ Interinstitutional Agreements

Rollen

Die UDE kann in einem BIP zwei unterschiedliche Rollen übernehmen:

Koordinierende Hochschule (BIP an der UDE=
  • Das BIP wird an der UDE durchgeführt und gemeinsam mit Partnerinstitutionen geplant. Die organisierende Fakultät erhält finanzielle Unterstützung zur Durchführung.
Entsendende Hochschule 
  • Die UDE nimmt als Partner an einem BIP teil und sendet Studierende im Rahmen einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität an die Partnerhochschule

Organisation eines BIPs an der UDE (koordinierende Hochschule)

Die organisierende Hochschule trägt die Hauptverantwortung für die Organisation, Verwaltung und Durchführung des BIPs. In der Regel ist die koordinierende Hochschule zugleich auch der Gastgeber.

Antragstellung

Da die Mittel zur Förderung von BIPs an der UDE begrenzt sind, ist eine frühzeitige Abstimmung erforderlich.

Bitte wenden Sie sich mindestens 6 Monate vor dem geplanten Start des BIPs an das International Office (shortmobility@uni-due.de), um:

  • die Rahmenbedingungen zu klären
  • die Förderfähigkeit zu prüfen
  • und die weitere Planung abzustimmen

BIPs im Rahmen der Aurora Universitätsallianz werden prioritär gefördert.

Organisation

Die koordinierende Hochschule übernimmt die Hauptverantwortung für Planung, Organisation und Durchführung. In der Regel ist sie auch die gastgebende Institution.

Für die Durchführung eines BIPs an der UDE gelten die folgenden Anforderungen:

  • Gemeinsame Entwicklung des Kurskonzepts mit mindestens 2 Partnerhochschulen
  • Mindestumfang:  3 ECTS für Studierende , bzw. vergleichbarer Arbeitsaufwand für Mitarbeiter:innen
  • Teilnahme von mindestens 10 mobilen Erasmus-geförderte Teinehmer:innen, UDE-Teilnehmer:innen zählen nicht zur Mindestanzahl

Das International Office unterstützt Sie bei der administrativen Umsetzung und ist verantwortlich für:

  • den Abschluss der Erasmus+ Interinstitutional Agreements mit den Partnerhochschulen
  • die Bereitstellung und Auszahlung der Fördermittel für die Organisation des BIPs

Die Förderung der mobilen Studierenden erfolgt durch die jeweilige Heimathochschule.

Förderung

Die organisierende Hochschule erhält Erasmus -Mittel für die Organisation des BIPs (OS-Mittel). Die OS-Mittel für ein BIP umfassen 400 € pro mobile, Erasmus+ geförderte Person und können für bis zu 20 Teilnehmende (8000 €) ausgezahlt werden. Die Mittel können beispielsweise für die folgenden Zwecke ausgegeben werden:

  • Lehraufträge
  • Material
  • Raummiete
  • Übersetzungen/Kommunikation
  • Ausstattung
  • Exkursionen (inkl. EIntritte)
  • Erstellung von Lehrmaterial und Druckkosten
  • Catering

Teilnahme an einem BIP (entsendende Hochschule)

Wenn die UDE an einem BIP einer Partnerhochschule teilnimmt, übernimmt sie die Rolle der entsendenden Hochschule. In diesem Fall wird das BIP von einer Partnerinstitution koordiniert und durchgeführt.

Antragstellung

Eine separate Antragstellung für die Organisation eines BIPs ist für die UDE in dieser Rolle nicht erforderlich. Stattdessen erfolgt die Vorbereitung über die Abstimmung mit der koordinierenden Hochschule und die Organisation der Studierendenmobilität.

Die finanziellen Mittel für die Förderung der Teilnahme an BIPs sind begrenzt. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das International Office (shortmobility@uni-due.de), um:

  • die Teilnahme am BIP abzustimmen
  • die Förderfähigkeit zu klären
  • und den Ablauf der Studierendenmobilität zu organisieren

Organisation

Als entsendende Hochschule übernimmt die UDE insbesondere folgende Aufgaben:

  • Abstimmung mit der koordinierenden Hochschule zum BIP (Inhalte, Plätze, Zeitplan)
  • Auswahl und Nominierung geeigneter Studierender
  • Information und Beratung der Teilnehmer:innen
  • ggf. Beteiligung an der virtuellen und/oder physischen Lehrphase
  • Sicherstellung der Anerkennung der erbrachten Leistungen

Für die Teilnahme gilt:

  • Das BIP muss die Erasmus+-Kriterien erfüllen (z. B. mindestens 3 ECTS)
  • Die Studierenden müssen an der UDE eingeschrieben sein

Förderung

Die Teilnahme von Studierenden wird im Rahmen einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität gefördert. Die Teilnahme von Mitarbeiter:innen erfolgt im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität.

Die UDE ist verantwortlich für:

  • die Abwicklung der Erasmus+-Förderung
  • die Auszahlung der individuellen Zuschüsse an die Studierenden

Die Förderung umfasst in der Regel:

  • einen Mobilitätszuschuss (abhängig von Dauer und Zielland)
  • einen Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
  • ggf. zusätzliche Fördermittel (z. B. für Studierende mit geringeren Chancen)

Weitere Informationen zur finanziellen Förderung für Studierende erhalten Sie hier, für UDE-Mitarbeiter:innen hier. Sollten Sie an einem BIP unterrichten kann dies über eine Erasmus+ Dozierendenmobilität gefördert werden.

Eine finanzielle Förderung für die Organisation des BIPs (OS-Mittel) erhält ausschließlich die koordinierende Hochschule.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.