ERASMUS+ Personalmobilität

Änderungen bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Personalmobilität ab 15.05.2026

Hintergrund: Für das Erasmus+ Programm erhält die UDE begrenzte Mittel der EU zu Fort- und Weiterbildungszwecken. 

Grundsätzlich gilt: Sollten die Mittel für die jeweilige Förderperiode ausgeschöpft sein, können wir Ihre Anträge leider nicht mehr berücksichtigen.

Folgende Regelungen für die finanzielle Förderung gelten:

  • Die Förderung umfasst maximal 5 Arbeitstage zuzüglich individueller Reisetage.
  • Eine erneute finanzielle Förderungen ist grundsätzlich nur alle zwei Kalenderjahre möglich.
  • Die Mobilität soll einen erkennbaren inhaltlich Bezug zum Arbeitsbereich oder der beruflichen Weiterentwicklung der antragstellenden Person haben. Auch Querschnittsthemen wie Internationalisierung, interkulturelle Zusammenarbeit, Digitalisierung, Kommunikation oder Verwaltungsprozesse können hierbei berücksichtigt werden.
  • Eine Förderung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn ein inhaltlich vergleichbares Angebot als interne Fortbildung angeboten wird.
  • Pro Staff Week, Workshop etc. werden maximal 3 Mitarbeitende der UDE gleichzeitig gefördert
  • Eine Förderung kann nur für ein konkretes Mobilitätsvorhaben beantragt werden. Dafür muss z. B. ein Programm, ein Link zur Staff Week, eine Einladung der gastgebenden Institution oder eine vergleichbare Beschreibung des geplanten Aufenthalts vorliegen. Eine vorsorgliche Reservierung von Fördermitteln ohne konkretes Vorhaben ist nicht möglich.
  • Anträge können frühestens 7 Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden. Sie sollen möglichst frühzeitig, spätestens 8 Wochen vor Beginn der Mobilität, gestellt werden.

Informationen zu Erasmus+ Personalmobilitäten

Ziele einer Erasmus+ Personalmobilität

  • Internationalisierung aller Arbeitsbereiche der UDE
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Welche Mobilitäten können mit Erasmus+ gefördert werden?

  • Internationale Staff Weeks
  • Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen (nach Absprache)

mit einer Dauer von mindestens 2 und maximal 60 Tagen, maximale finanzielle Förderung von 5 Programmtagen plus individuelle Reisetage.

Die Mobilität soll einen erkennbaren inhaltlich Bezug zum Arbeitsbereich oder der beruflichen Weiterentwicklung der antragstellenden Person haben. Auch Querschnittsthemen wie Internationalisierung, interkulturelle Zusammenarbeit, Digitalisierung, Kommunikation oder Verwaltungsprozesse können hierbei berücksichtigt werden.

Inhalte die in ähnlicher Form auch als interne Fortbildungen angeboten werden, können nicht berücksichtigt werden.

Wer kann gefördert werden?

Das Programm steht allen Beschäftigten der UDE offen, insbesondere Personen aus den Bereichen allgemeine und technische Verwaltung:

  • Bibliothek
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie und Transfer
  • Weiterbildung

Pro Staff Week, Workshop, etc. können wir maximal 3 Mitarbeitende der UDE gleichzeitig fördern.

Häufigkeit

Wurde eine Erasmus+ Personalmobilität mit Förderung durchgeführt, kann man sich nach zwei Jahren erneut um eine Förderung bewerben.

Wo ist eine Erasmus+ Personalmobilität möglich?

Das Erasmus+ Programm wird in den 33 Erasmus+ Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen alle Länder der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Personalmobilitäten können an allen Universitäten oder auch an anderen Institutionen stattfinden, ein Abkommen zwischen den Universitäten oder Institutionen und der UDE ist dafür nicht notwendig.

Woraus besteht die finanzielle Förderung?

Tagespauschalen und Reisekostenpauschalen

Die finanzielle Förderung setzt sich aus einem Zuschuss zu Aufenthaltskosten und einer Reisekostenpauschale zusammen. 

Eventuell anfallende Teilnahme- oder Registrierungsgebühren werden nicht separat erstattet, sondern müssen aus dem pauschal gezahlten Gesamtförderbetrag finanziert werden.

Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis maximal eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Pauschalen sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und Geförderte mit Behinderung.

Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

 

Tagessätze nach Zielland:

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande Norwegen, Österreich, Schweden

180 EUR

Gruppe 2: Esteland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR

Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR


Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar.

Im Rahmen von „Green Travel“ ist eine individuelle Förderung für nachhaltiges Reisen möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel eine längere Reisezeit haben. In diesem Fall können bis zu vier zusätzliche Tage als individuelle Unterstützung gefördert werden.
Unter „Green Travel“ fallen Reisen, bei denen für den überwiegenden Teil der Strecke (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt)

Green Travel

10 - 99 km

28 EUR

56 EUR

100 – 499 km

211 EUR

285 EUR

500 – 1.999 km

309 EUR

417 EUR

2.000 – 2.999 km

395 EUR

535 EUR

3.000 – 3.999 km

580 EUR

785 EUR

4.000 – 7.999 km

1188 EUR

1188 EUR

8.000 km und mehr

1.735 EUR

1.735 EUR


Fianzieller Mehrbedarf (Realkostenantrag):

Teilnehmende, die Ihre Mobilität mit Kind/Kindern antreten oder eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung haben, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, können einen Realkostenantrag stellen, der die entstehenden Mehrkosten decken soll. Weitergehende Informationen finden Sie hier: DAAD_Förderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Wichtig: Wenden Sie sich in diesem Fall mindestens 4 Monate vorher an das International Office erasmus.personal@uni-due.de

Regelung zur Versteuerung

Sollten die tatsächlichen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, so verpflichten sich die Teilnehmenden, den Überschuss zu versteuern.

Bewerbungsverfahren und Administrative Schritte einer Erasmus+ Personalmobilität

Melden Sie sich mit Ihrem geplanten Vorhaben mindestens zwei Monate vor Beginn. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an: erasmus.personal@uni-due.de

Bitte geben Sie hier ein konkretes Vorhaben an, ggf. bereits mit Einladung des Gastgebers (Achtung: kostenpflichtige Anmeldungen zu Staff Weeks führen Sie bitte erst nach der Bewilligung durch das International Office durch!). Besprechen Sie möglichst vorher mit Ihren Vorgesetzten, ob der Reise zugestimmt werden kann. 

Anmeldungen sind maximal sieben Monate im Voraus möglich, sofern bereits ein konkretes Reisevorhaben vorliegt.

Vor und nach Ihrer Reise müssen Sie folgende Unterlagen einreichen, dabei gilt: Alle Unterlagen dürfen per E-Mail, als Scan, oder als PDF mit digitalen Signaturen oder Faksimile eingereicht werden:

Vor Antritt der Reise:

  • offizielle Einladung der Gasthochschule
  • unterzeichneter Dienstreiseantrag
  • Mobility Agreement / Mobilitätsvereinbarung
  • Grant Agreement /  Stipendienvertrag

Danach erhalten sie die ersten 70% der Födersumme.

Nach der Reise:

  • Bestätigung der Gasthochschule (Teilnahmebestätigung, Confirmation of stay)
  • Online-Bericht (Sie werden durch das EU Mobilitätsportal automatisch per E-Mail zum Bericht aufgefordert)

Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie die letzten 30% der Fördersumme,

ACHTUNG: Sie benötigen vor der Reise eine A1-Bescheinigung wenn Sie nach Frankreich oder Österreich fahren und müssen diese mitführen! Für andere Länder kann sie auch nachgereicht werden. Zur weiteren Information Merkblatt des BMAS. Weiter Infos s.u.

 Was ist die A1-Bescheinigung?

Es gelten vereinfachte Regelungen für die Entsendebescheinigung. Die Pflicht zum Mitführen der A1-Bescheinigung gilt ab sofort nur noch für Frankreich, Österreich und die Schweiz. Im Fall einer Kontrolle kann die Bescheinigung nachträglich beantragt werden.

Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der Reise an das Funktionspostfach entsendung@uni-due.de

Weitere Informationen finden Sie hier: A1-Bescheinigung
 

Reisesicherheit

  • Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (Auswärtiges Amt).
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" des Auswärtigen Amts einzutragen.

Ist eine Personalmobilität Arbeitszeit?

Da Personalmobilitäten Dienstreisen sind, ist es natürlich Arbeitszeit. In Absprache mit der Personalabteillung gilt folgendes für die Buchung der Arbeitszeit:

Beschäftigte, die an der Gleitzeit teilnehmen, erfassen ihre Zeiten wie folgt nach:

  • Die Reisezeit, die innerhalb der Rahmenzeit (Mo – Fr; 06:00 Uhr – 20:00 Uhr) erfolgt, kann vollständig nachgebucht werden.
  • Sollte die Reisezeit außerhalb der Rahmenzeit erfolgen, wird diese halbiert als Arbeitszeit gezählt. Bitte geben Sie bei der Nachbuchung (im Workflow oder per Zeitkorrekturbeleg) die bereits um die Hälfte gekürzte Reisezeit an.
  • Für die Tage der Personalmobilität vor Ort wird Ihre Soll-Arbeitszeit gutgeschrieben. Bitte buchen Sie diese unter "Fortbildung Extern" über den Workflow bzw. den Zeitkorrekturbeleg nach.

 

Aktuelle Staff Weeks

Wenn Sie auf der Suche nach aktuellen Staff Weeks sind, können Sie hier fündig werden!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen aktuelle Ausschreibungen zu Staff Weeks und die Online-Plattform IMOTION für Personalmobilitäten vor.

"Unsere Gastgeber*innen haben uns mit viel Engagement und Gastfreundschaft einen unvergesslichen Aufenthalt ermöglicht. Ich konnte viele Eindrücke und Anregungen mitnehmen, die sicher in meine Arbeit einfließen werden. Der Austausch mit Menschen von unterschiedlichen Universitäten aus zahlreichen Ländern war sehr anregend, zumal ich meine Englischkenntnisse intensiv nutzen und verbessern konnte."

Sophia Kenbrock

Staff Week in Vaxjö, Schweden

Die Mitarbeiter*innen der Universität Duisburg-Essen sind oft die ersten, die Kontakt zu ausländischen Studierenden haben, und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der UDE. Personalmobilitäten ermöglichen den Mitarbeiter*innen vielfältige Möglichkeiten, die notwendigen Kompetenzen zu erlangen.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Anreize einer Personalmobilität in Europa im nebenstehenden #kurzerklärt-Video des DAAD!

 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Sind noch Fragen offen geblieben?

Freya Köhler
erasmus.personal@uni-due.de

 

Campus Essen
Gebäude WST-C.06.10
Tel.: +49 (0)201-183 4922