ERASMUS+ Personalmobilität

Informationen zu Erasmus+ Personalmobilitäten

Ziele einer Erasmus+ Personalmobilität

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universität und Unternehmen

Welche Mobilitäten können mit Erasmus+ gefördert werden?

  • Internationale Staff Weeks
  • Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen (nach Absprache)

mit einer Dauer von mindestens 2 und maximal 60 Tagen.

  • Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Wer kann gefördert werden?

Das Programm steht allen Beschäftigten der UDE offen, insbesondere Personen aus den Bereichen allgemeine und technische Verwaltung:

  • Bibliothek
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie und Transfer
  • Weiterbildung

Wo ist eine Erasmus+ Personalmobilität möglich?

Das Erasmus+ Programm wird in den 34 Erasmus+ Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen alle Länder der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich.

Personalmobilitäten können an allen Universitäten oder auch an anderen Institutionen stattfinden, ein Abkommen zwischen den Universitäten oder Institutionen und der UDE ist dafür nicht notwendig.

Besonderheiten:

  • Vereinigtes Königreich: Nach aktuellem Stand wird die Erasmus+ Förderung nach Großbritannien nach dem Brexit noch bis zum 31. Mai 2023 greifen. Nähere Informationen finden Sie hier

Ablauf einer Erasmus+ Personalmobilität

Bitte melden Sie Ihre Personalmobilität so früh wie möglich bei uns an.

Vor und nach Ihrer Reise müssen Sie folgende Unterlagen unbedingt einreichen:

Vor Antritt der Reise:

  • offizielle Einladung der Gasthochschule (z. B. per E-Mail)
  • unterzeichneter Dienstreiseantrag (im Original)
  • zwei Ausführungen des Grant Agreements (im Original)
  • Mobility Agreement / Mobilitätsvereinbarung (z.B. per E-Mail)

Nach der Reise:

  • Bestätigung der Gasthochschule (z.B. per E-Mail)
  • Online-Bericht (Sie werden automatisch per E-Mail zum Bericht aufgefordert)

Weitere Informationen schicken wir Ihnen zu, sobald Sie sich bei uns angemeldet haben.

ACHTUNG: Sie benötigen vor der Reise eine A1-Bescheinigung (s.u.)!

Woraus besteht die finanzielle Förderung?

Die finanzielle Förderung setzt sich aus einem Zuschuss zu Aufenthaltskosten und einer Reisekostenpauschale zusammen.

Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

180 EUR

Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

160 EUR

Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 EUR

 

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in ab dem 15.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

126 EUR

Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

112 EUR

Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

98 EU

Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt)

10 - 99 km

20 EUR

100 – 499 km

180 EUR

500 – 1.999 km

275 EUR

2.000 – 2.999 km

360 EUR

3.000 – 3.999 km

530 EUR

4.000 – 7.999 km

820 EUR

8.000 km und mehr

1.500 EUR

Eventuell anfallende Teilnahme- oder Registrierungsgebühren werden nicht separat erstattet, sondern müssen aus dem pauschal gezahlten Gesamtförderbetrag finanziert werden.

Eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des geförderten Betrags ist vor der Mobilität möglich, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die zweite Rate in Höhe der restlichen 30 % erhalten Sie nach Beendigung der Mobilität, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

 Was ist die A1-Bescheinigung?

Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung). Diese beantragen Sie bei Ihrem*Ihrer Reisekostensachbearbeiter*in.

Aktuelle Staff Weeks

Wenn Sie auf der Suche nach aktuellen Staff Weeks sind, können Sie hier fündig werden!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen aktuelle Ausschreibungen zu Staff Weeks und die Online-Plattform IMOTION für Personalmobilitäten vor.

Infos zum Brexit

Erasmus+ Gastdozenturen werden in UK voraussichtlich weiterhin möglich sein, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der Partneruni vorliegt.

Informationen hierzu finden Sie hier.

Entsendebescheinigung (A1)

Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung).

Für Dienstreisen ins Ausland müssen Sie also vor Antritt Ihrer Reise einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung stellen. Dies tun Sie bitte bei Ihrem*Ihrer zuständigen Reisekostensachbearbeiter*in.

Diese Bescheinigung ist auch für nicht gesetzlich versicherte Beschäftigte (Beamte) anzufordern. Hier ist der Deutsche Rentenversicherungsbund zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier:A1-Bescheinigung

"Unsere Gastgeber*innen haben uns mit viel Engagement und Gastfreundschaft einen unvergesslichen Aufenthalt ermöglicht. Ich konnte viele Eindrücke und Anregungen mitnehmen, die sicher in meine Arbeit einfließen werden. Der Austausch mit Menschen von unterschiedlichen Universitäten aus zahlreichen Ländern war sehr anregend, zumal ich meine Englischkenntnisse intensiv nutzen und verbessern konnte."

Sophia Kenbrock

Staff Week in Vaxjö, Schweden

Die Mitarbeiter*innen der Universität Duisburg-Essen sind oft die ersten, die Kontakt zu ausländischen Studierenden haben, und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der UDE. Personalmobilitäten ermöglichen den Mitarbeiter*innen vielfältige Möglichkeiten, die notwendigen Kompetenzen zu erlangen.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Anreize einer Personalmobilität in Europa im nebenstehenden #kurzerklärt-Video des DAAD!

 

Sind noch Fragen offen geblieben?

Freya Köhler
erasmus.personal@uni-due.de

 

Campus Essen
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Tel.: +49 (0)201-183 4922