ERASMUS+ Personalmobilität
ERASMUS+ Personalmobilität
Das große Mobilitätsprogramm der Europäischen Union bietet nicht nur Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts. Im Rahmen der ERASMUS+ Personalmobilität steht das Programm allen Beschäftigten der UDE offen. Bei der Personalmobilität liegt der Fokus auf Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrungsaustausch an einer ERASMUS (Partner-) Universität oder einem europäischen Unternehmen.
Die Teilnahme an reinen Sprachkursen im Ausland wird nicht gefördert.
Ziele
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universität und Unternehmen
Ablauf und Förderbedingungen
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf das Hochschulpersonal der Universität Duisburg-Essen an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung bzw. Vormerkung bis zum Ende des Vorjahres, damit wir Sie für das Jahr, in dem Sie gern an der Mobilität teilnehmen möchten, auf unsere Planungsliste aufnehmen und bereits im Vorfeld die Stückkosten für unsere Budgetierung ausrechnen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor und nach Ihrer Reise folgende Unterlagen unbedingt einreichen müssen:
Vor Antritt der Reise:
- offizielle Einladung der Gasthochschule (z. B. per E-Mail)
- unterzeichneter Dienstreiseantrag (in Papierform)
- zwei Ausführungen des Grant Agreements (im Original)
- Mobility Agreement / Mobilitätsvereinbarung (im Original)
Nach der Reise:
- Bestätigung der Gasthochschule (im Original)
- einfache Reisekostenabrechnung (in Papierform, ohne Belege)
Die Mobilitätsvereinbarung und die Bestätigung der Gasthochschule müssen seitens der/des ERASMUS Institutional Coordinator der Gasthochschule unterschrieben werden. Nach Beendigung der Mobilität müssen Sie einen Online-Bericht auf E-Mail-Aufforderung ausfüllen und elektronisch absenden.
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus folgenden Bereichen kann im Bereich der Personalmobilität gefördert werden:
Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie und Transfer
- Weiterbildung
Informationen zur Förderung
Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Zielland
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Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
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Gruppe 1: Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich
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160 EUR
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Gruppe 2: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Island, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
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140 EUR
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Gruppe 3: Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
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120 EUR
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Gruppe 4: Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
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100 EUR
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Zielland
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Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in ab dem 15.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
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Gruppe 1: Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich
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112 EUR
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Gruppe 2: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Island, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
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98 EUR
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Gruppe 3: Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
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84 EUR
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Gruppe 4: Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
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70 EUR
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Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner
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Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt)
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< 100 km
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entfällt
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100 – 499 km
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180 EUR
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500 – 1.999 km
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275 EUR
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2.000 – 2.999 km
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360 EUR
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3.000 – 3.999 km
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530 EUR
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4.000 – 7.999 km
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820 EUR
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8.000 km und mehr
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1.100 EUR
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Eventuell anfallende Teilnahme- oder Registrierungsgebühren werden nicht separat erstattet, sondern müssen aus dem pauschal gezahlten Gesamtförderbetrag finanziert werden.
Eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des geförderten Betrags ist vor der Mobilität möglich, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die zweite Rate in Höhe der restlichen 30 % erhalten Sie nach Beendigung der Mobilität, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bildnachweis
suze/photocase.de