ERASMUS+ Gastdozentur

Informationen zu Erasmus+ Gastdozenturen

 Ziele einer Erasmus+ Gastdozentur

Eine Erasmus+ Gastdozentur soll Dozierenden die Möglichkeit geben, an anderen Universitäten im Austausch mit internationalen Studierenden und Dozierenden neue Impulse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Außerdem bilden die internationalen Kontakte Grundlagen für langfristige internationale Kooperationen mit anderen Universitäten.

 Welche Gastdozenturen können mit Erasmus+ gefördert werden?

Gastdozenturen

  • an einer Partneruniversität  der UDE mit einem Inter-Institutional Agreement (Erasmus+ Vereinbarung), das auch Lehraufenthalte umfasst
  • mit einer Aufenthaltsdauer von 2-60 Tagen und mindestens 8 Lehrstunden pro Woche bzw. pro Aufenthal

Bewerbungsverfahren und Administrative Schritte einer Erasmus+ Gastdozentur

Melden Sie sich mit Ihrem geplanten Vorhaben mindestens zwei Monate vor Beginn. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an: erasmus.dozierende@uni-due.de

Bitte geben Sie hier ein konkretes Vorhaben an, ggf. bereits mit Einladung des Gastgebers. Voraussetzung für die Teilnahme an der Gastdozentur ist ein Inter-Institutional Agreement (Erasmus+ Vereinbarung) mit der Partneruniversität, das eine Vereinbarung über den geplanten Lehraufenthalt umfasst. Besprechen Sie möglichst vorher mit Ihren Vorgesetzten, ob der Reise zugestimmt werden kann. 

Anmeldungen sind maximal sieben Monate im Voraus möglich, sofern bereits ein konkretes Reisevorhaben vorliegt.

Vor und nach Ihrer Reise müssen Sie folgende Unterlagen einreichen, dabei gilt: Alle Unterlagen dürfen per E-Mail, als Scan, oder als PDF mit digitalen Signaturen oder Faksimile eingereicht werden:

Vor Antritt der Reise:

  • offizielle Einladung der Gasthochschule
  • unterzeichneter Dienstreiseantrag
  • Mobility Agreement / Mobilitätsvereinbarung
  • Grant Agreement /  Stipendienvertrag

Danach erhalten sie die ersten 70% der Födersumme.

Nach der Reise:

  • Bestätigung der Gasthochschule (Teilnahmebestätigung, Confirmation of stay)
  • Online-Bericht (Sie werden durch das EU Mobilitätsportal automatisch per E-Mail zum Bericht aufgefordert)

Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie die letzten 30% der Fördersumme,

ACHTUNG: Sie benötigen vor der Reise eine A1-Bescheinigung wenn Sie nach Frankreich oder Österreich fahren und müssen diese mitführen! Für andere Länder kann sie auch nachgereicht werden. Zur weiteren Information Merkblatt des BMAS. Weiter Infos s.u.

 Wo ist eine Erasmus+ Gastdozentur möglich?

Das Erasmus-Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen innerhalb der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei. 

Der Austausch basiert auf Verträgen, die die Fakultäten der UDE mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. Eine Kooperation der UDE gilt demnach nicht für die gesamte Universität und jedes Fach, sondern ermöglicht  einen fakultätsspezifischen Erasmusaufenthalt an einer Partneruniversität.

Wer kann gefördert werden?

  • Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Unternehmenspersonal (incoming)

 Woraus besteht die finanzielle Förderung?

Tagespauschalen und Reisekostenpauschalen

Die finanzielle Förderung setzt sich aus einem Zuschuss zu Aufenthaltskosten und einer Reisekostenpauschale zusammen. 

Eventuell anfallende Teilnahme- oder Registrierungsgebühren werden nicht separat erstattet, sondern müssen aus dem pauschal gezahlten Gesamtförderbetrag finanziert werden.

Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis maximal eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Pauschalen sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und Geförderte mit Behinderung.

Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

 

Tagessätze nach Zielland:

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande Norwegen, Österreich, Schweden

180 EUR

Gruppe 2: Esteland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR

Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR


Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar.

Im Rahmen von „Green Travel“ ist eine individuelle Förderung für nachhaltiges Reisen möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel eine längere Reisezeit haben. In diesem Fall können bis zu vier zusätzliche Tage als individuelle Unterstützung gefördert werden.
Unter „Green Travel“ fallen Reisen, bei denen für den überwiegenden Teil der Strecke (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt)

Green Travel

10 - 99 km

28 EUR

56 EUR

100 – 499 km

211 EUR

285 EUR

500 – 1.999 km

309 EUR

417 EUR

2.000 – 2.999 km

395 EUR

535 EUR

3.000 – 3.999 km

580 EUR

785 EUR

4.000 – 7.999 km

1188 EUR

1188 EUR

8.000 km und mehr

1.735 EUR

1.735 EUR


Fianzieller Mehrbedarf (Realkostenantrag):

Teilnehmende, die Ihre Mobilität mit Kind/Kindern antreten oder eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung haben, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, können einen Realkostenantrag stellen, der die entstehenden Mehrkosten decken soll. Weitergehende Informationen finden Sie hier: DAAD_Förderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Wichtig: Wenden Sie sich in diesem Fall mindestens 4 Monate vorher an das International Office erasmus.personal@uni-due.de

Regelung zur Versteuerung

Sollten die tatsächlichen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, so verpflichten sich die Teilnehmenden, den Überschuss zu versteuern.

Reisesicherheit

  • Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (Auswärtiges Amt).
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" des Auswärtigen Amts einzutragen.

 Was ist die A1-Bescheinigung?

Es gelten vereinfachte Regelungen für die Entsendebescheinigung. Die Pflicht zum Mitführen der A1-Bescheinigung gilt ab sofort nur noch für Frankreich, Österreich und die Schweiz. Im Fall einer Kontrolle kann die Bescheinigung nachträglich beantragt werden.

Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der Reise an das Funktionspostfach entsendung@uni-due.de gesendet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: A1-Bescheinigung

Erasmus+ Partneruniversitäten

 

Die UDE hat über 400 Partnerabkommen mit Universitäten im Ausland - an vielen davon ist auch ein Erasmus+ Lehraufenthalt möglich.

Eine Liste aller Erasmus+ Partneruniversitäten, sortiert nach Fächern und Ländern, finden Sie in unserer Suchmaschine!

Erasmus+ bietet nicht nur Studierenden, sondern auch Personal und Dozierenden an Universitäten viele Möglichkeiten. Der europäische Austausch und Kooperationen zwischen europäischen Universitäten bietet Dozierenden, Studierenden und Institutionen viele Vorteile.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Anreize eines Lehraufenthalts in Europa im nebenstehenden #kurzerklärt-Video des DAAD!

"75 Semester lang habe ich in Essen gelehrt – und in der vorlesungsfreien Zeit gelegentlich in Bari, Bergen, Lodz, Turin und anderswo. Nach einem anstrengenden Semester mit hohem Lehrdeputat war das kein Urlaub, aber nach einigen Tagen in Italien oder Norwegen machte das Unterrichten auf neue Weise Spaß. Nicht wegen der nordischen Landschaft oder der mediterranen Küche, sondern wegen neuer Perspektiven aufs eigene Arbeitsgebiet. Erfahrungen mit nichtdeutschen Studierenden sind ein gutes Mittel gegen Verschleiß und Routine, das wärmstens empfohlen werden kann."

Dr. Hannes Krauss, Akad. Rat i.R. (Germanistik)

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. 

 

Sind noch Fragen offen geblieben?

Kontakt und Beratung

​Freya Köhler
erasmus.dozierende@uni-due.de

 

Campus Essen
Gebäude WST-C.06.10
Tel.: +49 (0)201-183 4922