ERASMUS+ Dozentenmobilität

Informationen zur Corona-Pandemie
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Personalmobilitäten während der Corona-Pandemie finden Sie in der FaQ-Section des DAAD.
Aktuelle Informationen zum Brexit
Nach aktuellem Stand wird die Erasmus+ Förderung nach Großbritannien noch bis zum 31.03.2023 greifen.
Informationen hierzu finden Sie hier.
ERASMUS+ Dozentenmobilität
Das Programm ERASMUS+ Dozentenmobilität bietet die Möglichkeit Lehrerfahrung im Ausland zu sammeln und den Kontakt zu den Partnerhochschulen zu intensivieren. Gastdozierende stärken durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen im Sinne der "Internationalisation at Home" auch Studierenden, die aus finanziellen oder persönlichen Gründen keinen Auslandsaufenthalt absolvieren können.
Ablauf und Förderbedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Dozentenmobilität ist ein Inter-Institutional Agreement mit der Partnerhochschule, das eine Vereinbarung über den geplanten Lehraufenthalt umfasst. Bitte beachten Sie, dass Sie vor und nach Ihrer Reise folgende Unterlagen unbedingt einreichen müssen:
Vor Antritt der Reise:
- Grant Agreement (im Original)
- das offizielle Einladungsschreiben der Gasthochschule
- Reiseantrag (in Papierform)
Nach der Reise:
- Mobilitätsvereinbarung zu Lehrzwecken
- Bestätigung der Gasthochschule (im Original)
- Online-Bericht
- einfache Reisekostenabrechnung (in Papierform, ohne Belege)
Die Mobilitätsvereinbarung und die Bestätigung der Gasthochschule müssen seitens der/des ERASMUS Institutional Coordinator der Gasthochschule unterschrieben werden. Nach Beendigung der Mobilität müssen Sie den Online-Bericht auf E-Mail-Aufforderung ausfüllen und elektronisch absenden.
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden an mindestens zwei Tagen umfassen.
NEU: Entsendebescheinigung (A1)
Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung).
Für Dienstreisen ins Ausland müssen Sie also vor Antritt Ihrer Reise einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung stellen. Dies tun Sie bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Diese Bescheinigung ist auch für nicht gesetzlich versicherte Beschäftigte (Beamte) anzufordern. Hier ist der Deutsche Rentenversicherungsbund zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier:A1-Bescheinigung
Wer kann gefördert werden?
Folgender Personenkreis kann im Bereich der Dozentenmobilität gefördert werden:
- Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Lehrende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren/inn/en und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
- Unternehmenspersonal (incoming)
Informationen zur Förderung
Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
180 EUR |
Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
160 EUR |
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
140 EUR |
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in ab dem 15.Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
126 EUR |
Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
112 EUR |
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
98 EUR |
Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner |
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt) |
10 - 99 km |
20 EUR |
100 – 499 km |
180 EUR |
500 – 1.999 km |
275 EUR |
2.000 – 2.999 km |
360 EUR |
3.000 – 3.999 km |
530 EUR |
4.000 – 7.999 km |
820 EUR |
8.000 km und mehr |
1.500 EUR |
Eventuell anfallende Teilnahme- oder Registrierungsgebühren werden nicht separat erstattet, sondern müssen aus dem pauschal gezahlten Gesamtförderbetrag finanziert werden.
Eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des geförderten Betrags ist vor der Mobilität möglich, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die zweite Rate in Höhe der restlichen 30 % erhalten Sie nach Beendigung der Mobilität, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bildnachweis
suze/photocase.de