Sprachprüfungen

Das IwiS bietet neben den schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Kursende auch weitere Sprachprüfungen an wie DAAD-Prüfungen und Erweitungsprüfungen zum Abiturzeugnis (Latinum, Graecum und Hebraicum).

Sprachprüfungen

Prüfungsergebnisse

Über HISinOne können Sie sich online über Ihren Studienstand und Ihren Notenspiegel informieren.

Bei Fragen zu den Ergebnissen stehen die Teams gerne zur Verfügung.

Kontakt und Team

Verbuchung

Bei Fragen zur Verbuchung wenden Sie sich bitte an die je nach Studienfach zuständige Ansprechperson im Bereich Prüfungswesen.

Prüfungswesen

Bescheinigungen

Auf Wunsch werden bei erfolgreichem Abschluss Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, die i.d.R. während unserer Sprechzeiten (dienstags 12:30-13:30 Uhr) abgeholt werden können. Falls Sie dann verhindert sind, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

  • Methodenkompetenzen (E1): WST-C.01.04
  • Sprachkurse (E1): WST-C.01.06
  • Studium liberale (E3): WST-C.01.13-14

Sprechzeiten nach Vereinbarung:
UNIAKTIV (E1/E3): WST-A.02.13

Um als Studierende der Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund (UA-Ruhr) oder der Folkwang Universität eine Bescheinigung zu erhalten, schicken Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail. Zu Identifikationszwecken nutzen Sie bitte dabei unbedingt Ihre Uni-E-Mail-Adresse.

Kontakt und Team

Anerkennung von Leistungen

Die Anerkennung von Studienleistungen, beispielsweise aus einem vorherigen Studium, erfolgt über den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.

Ausnahme: Studierende der Fakultät für Geisteswissenschaften sowie der beiden bildungswissenschaftlichen Studiengänge Psychologie und Soziale Arbeit können sich direkt an das IwiS wenden: Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte das Anerkennungsformular des Bereichs Prüfungswesen und senden es inklusive der anzuerkennenden Nachweise (Kopie des Notenspiegels oder der Leistungsnachweise) per E-Mail an das Team, in dem die Anerkennung erfolgen soll.

Nachteilsausgleich

Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung können einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Herstellung der Chancengleichheit in Anspruch nehmen. Dieser Antrag muss beim Prüfungsausschuss im Studienfach gestellt werden und dem IwiS rechtzeitig vor einer Prüfung durch Studierende angezeigt werden.

Eine Beratung kann über das Inklusionsportal erfolgen.

Inklusionsportal