Stellenausschreibung

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Einsatzort

Campus Duisburg

Einsatzbereich

Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Abteilung Elektrotechnik und Informationstechnik

Universitätsprofessur für „Nachrichtentechnische Systeme“
Bes.-Gr. W 3 LBesO W

Besetzungszeitpunkt

Beginn: 01.03.2026

Vertragsdauer

unbefristet

Arbeitszeit

41 Std. (100 %)

Ihre Aufgabenschwerpunkte

Es wird eine herausragende, international ausgewiesene Persönlichkeit gesucht, die das Fach in Forschung und Lehre vertritt. Der Anwendungsfokus sollte zumindest auf einem, besser mehreren der folgenden Bereiche liegen:

• Höchstfrequenz-, Ultrabreitband- und ultra-massive MIMO-Systeme
• Joint Communications and Sensing
• Body Centric Wireless Communication
• Energieeffiziente Kommunikation (Green Communications, Energy Harvesting)
• Einsatz von AI bzw. ML für hochkomplexe Übertragungssysteme sowie zur Optimierung der Netzstruktur, insbesondere für Ad-hoc
Netze

Erwartet werden zitierte Veröffentlichungen in referierten wissenschaftlichen und fachlich einschlägigen Zeitschriften mit Peer Review, Patente, Publikationen in einschlägigen Konferenztagungsbänden sowie Erfahrungen bei der kompetitiven Einwerbung und Durchführung selbst konzipierter oder verantworteter Forschungsprojekte, vorzugsweise DFG-geförderte oder international vergleichbare Projekte.

Kooperationsmöglichkeiten innerhalb der Fakultät, der Universität sowie der Universitäts-Allianz Ruhr sind darzulegen. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in akademischen Gremien wird erwartet. Ebenfalls wird die Fähigkeit zu internationaler Forschungskooperation vorausgesetzt. Leitungserfahrung im Bereich der Forschung und/oder Entwicklung ist wünschenswert. Gleiches gilt für Erfahrungen in der industriellen Forschung oder in entsprechenden Kooperationen zur technologischen Umsetzung von Forschungsergebnissen mit der Industrie.

Die Stelle ist in die Bachelor- und Masterstudiengänge Elektro- und Informationstechnik, NanoEngineering, Medizintechnik, Wirtschaftsingenieurwesen sowie International Studies in Engineering eingebunden und erbringt unter anderem Lehre zu nachrichtentechnischen Grundlagen (Systemtheorie, Statistische Signalverarbeitung) und fortgeschrittenen Methoden der Nachrichtentechnik (z. B. Schätz- und Detektionstheorie, Maschinelles Lernen). Neben Vorlesungen und Seminaren soll das Lehrangebot auch praxisorientierte Formate wie studentische Projekte einschließen. Die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Studiengänge wird vorausgesetzt.

Die Universität Duisburg-Essen legt auf die Qualität der Lehre besonderen Wert. Didaktische Vorstellungen zur Lehre – auch unter Berücksichtigung des Profils der Universität Duisburg-Essen – sind darzulegen.

Ihr Profil

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW.
 

Bewerbungsfrist

2024-10-07

Kennziffer

41024-24

Bewerbung

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Angaben zum wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, PDF-Dateien der drei wichtigsten Veröffentlichungen, Zeugniskopien, eine kurze Darstellung des eigenen Forschungsprofils und der sich daraus ergebenden Perspektiven an der Universität DuisburgEssen, Lehr-Lernkonzept unter Berücksichtigung des Profils der Universität Duisburg-Essen, Angaben zur bisherigen Lehrtätigkeit, zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie zu den eingeworbenen Drittmitteln) sind per Post oder in elektronischer Form bis zum 07.10.2024 zu richten an: Dekan der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Alexander Malkwitz, Forsthausweg 2, 47057 Duisburg, dekanat@iw.uni-due.de.

Informationen zur Stelle

Weitere Informationen zur Stelle, deren Einbettung in die Universität Duisburg-Essen sowie in die Fakultät für Ingenieurwissenschaften finden Sie unter: https://www.uni-due.de/iw/de/stellen
 


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Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern.
(www.uni-due.de/diversity)
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Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
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