Handlungsleitfaden

​Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Eine Vernachlässigung arbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten ist nicht automatisch Ausdruck eines Suchtproblems. Häufig stehen persönliche, soziale oder gesundheitliche Belastungen im Hintergrund.

Insbesondere psychische Erkrankungen, die nicht suchtbedingt sind, nehmen seit Jahren zu und wirken sich zunehmend auf das Arbeitsleben aus. Bei auffälligem Verhalten sollte daher stets auch an den Beginn oder das Vorliegen einer seelischen Krise gedacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen häufig gemeinsam auftreten und sich gegenseitig beeinflussen oder verstärken können.

Um Führungskräfte in diesem Spannungsfeld zu unterstützen, hat die Universität einen Handlungsleitfaden erarbeitet. Dieser bietet eine strukturierte Orientierung für den Umgang mit Auffälligkeiten und sorgt für ein verantwortungsvolles, rechtssicheres und fürsorgliches Vorgehen.

Der vollständige Handlungsleitfaden mit ausführlichen Informationen zum Ablauf, zur Gesprächsführung und Hilfestellungen zur Vorbereitung der Gespräche steht als PDF-Dokument zum Download bereit.

Rolle der Führungskraft

Der Umgang mit Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten von Beschäftigten gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Führungsalltag – insbesondere dann, wenn ein Verdacht auf problematischen Suchtmittelkonsum oder suchtbezogenes Verhalten besteht.

Suchterkrankungen sind gesundheitliche Herausforderungen und keine Frage persönlichen Versagens. Gleichzeitig können sie sich auf Arbeitsleistung, Sicherheit und Zusammenarbeit im Team auswirken. Führungskräfte bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Verantwortung für den Arbeitsbetrieb und dem Schutz aller Beteiligten.

Eine zentrale Voraussetzung für gesundheitsorientierte Führung ist es, Mitarbeitende bewusst wahrzunehmen und Veränderungen im Verhalten ernst zu nehmen. Ein regelmäßiger, wertschätzender Austausch erleichtert es, auch kritische Beobachtungen offen anzusprechen und frühzeitig Unterstützung anzubieten. Abwarten oder Wegsehen kann dazu führen, dass sich Auffälligkeiten verfestigen oder verschärfen. Auffälligkeiten können sich unter anderem zeigen durch ein anhaltendes Nachlassen der Arbeitsleistung, gehäufte Fehlzeiten, deutliche Stimmungsschwankungen oder eine ablehnende Haltung gegenüber angebotener Unterstützung.

Führungskräfte tragen Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit, Sicherheit und Zusammenarbeit im Team. Sie sind nicht dafür verantwortlich, Diagnosen zu stellen oder therapeutisch tätig zu werden. Ihre Aufgabe besteht darin,

  • beobachtbare Veränderungen sachlich anzusprechen,
  • Unterstützung anzubieten,
  • auf interne und externe Hilfsangebote hinzuweisen und
  • bei anhaltenden Pflichtverletzungen klare Erwartungen und Grenzen zu setzen.

Die Verantwortung für eine Verhaltensänderung oder die Bewältigung einer Suchterkrankung liegt letztlich bei der betroffenen Person selbst.

Frühes Handeln – Fürsorge- und Klärungsgespräche

Frühes und verantwortungsvolles Handeln ist ein zentraler Bestandteil betrieblicher Suchtprävention. Werden Veränderungen im Arbeitsverhalten oder im sozialen Miteinander wahrgenommen, sollten Führungskräfte diese zeitnah ansprechen. Eine frühe Ansprache kann dazu beitragen, Belastungen zu klären, einer Verschärfung von Problemen vorzubeugen und geeignete Unterstützungsangebote aufzuzeigen.

Nicht jede Auffälligkeit im Arbeitsverhalten weist automatisch auf einen Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum hin und rechtfertigt die Einleitung eines strukturierten Stufenplans. Insbesondere bei unspezifischen Beobachtungen oder wenn kein klarer Bezug zu Suchtmitteln erkennbar ist, bietet sich zunächst ein Fürsorgegespräch an.

Liegt hingegen bereits eine (wiederholte) Verletzung arbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten vor oder ist der Arbeitsablauf beeinträchtigt, kann ein Klärungsgespräch erforderlich sein. Beide Gesprächsformen dienen dazu, wahrgenommene Veränderungen offen anzusprechen, Unsicherheiten zu klären, Unterstützung anzubieten und – sofern erforderlich – klare Erwartungen an das zukünftige Arbeitsverhalten zu formulieren.

Hinweis: Konkrete Gesprächshilfen finden sich im Handlungsleitfaden.

Fürsorgegespräche

Das Fürsorgegespräch ist ein vertrauliches Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigter bzw. Beschäftigtem. Es verfolgt keinen disziplinarischen Zweck und ist nicht Bestandteil des Stufenplans. Ein Fürsorgegespräch ist angezeigt, wenn persönliche, gesundheitliche oder soziale Belastungen erkennbar werden, die sich möglicherweise auf die Arbeit auswirken, ohne dass bereits Pflichtverletzungen oder ein eindeutiger Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum vorliegen.

Ziel ist es,

  • Sorge und Unterstützungsbereitschaft zu signalisieren,
  • konkrete, beobachtete Auffälligkeiten sachlich zurückzuspiegeln,
  • auf interne und externe Hilfsangebote hinzuweisen und
  • einer Verfestigung von Belastungen oder problematischen Bewältigungsstrategien vorzubeugen.

Zum Zeitpunkt des Fürsorgegesprächs liegt weder ein gesicherter Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum noch eine Pflichtverletzung vor. Es bleibt der betroffenen Person überlassen, ob und in welchem Umfang sie persönliche Hintergründe offenlegen möchte. Führungskräfte haben zu akzeptieren, wenn Hilfeangebote nicht angenommen werden oder Gesprächsbereitschaft nur eingeschränkt besteht.

Klärungsgespräch

Das Klärungsgespräch ist angezeigt, wenn arbeitsvertragliche oder dienstrechtliche Pflichten verletzt wurden oder der Arbeitsablauf wiederholt beeinträchtigt ist. Die Ursachen können vielfältig sein und sowohl in persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Belastungen liegen als auch im Zusammenhang mit riskantem Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten stehen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine eindeutige Zuordnung häufig (noch) nicht möglich.

Im Unterschied zum Fürsorgegespräch steht im Klärungsgespräch neben der Unterstützung auch die Klärung von Erwartungen und Verbindlichkeit im Vordergrund. Ziel ist es, arbeitsbezogene Auffälligkeiten offen anzusprechen, klare Anforderungen an das zukünftige Arbeitsverhalten zu formulieren und weitere Schritte zu vereinbaren.

Die Führungskraft benennt die beobachteten Auffälligkeiten sachlich und konkret und beschreibt deren Auswirkungen auf den Arbeitsablauf oder das Arbeitsumfeld. Sie formuliert klare Erwartungen und weist auf geeignete interne und externe Unterstützungsangebote hin (z. B. soziale Ansprechpartner:innen, Betriebsärztlicher Dienst, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Personalentwicklung). In der Regel wird ein Rückmeldegespräch nach etwa 4–6 Wochen vereinbart.

Das Klärungsgespräch bleibt vertraulich, sofern das Verhalten noch als verantwortbar für den Arbeitskontext eingeschätzt wird. Es wird formlos dokumentiert und vertraulich verwahrt. Das Gespräch kann dem Stufenplan vorausgehen oder – bei eindeutigen Hinweisen auf einen Suchtmittelzusammenhang – direkt in diesen überleiten.

Bei einer positiven Verhaltensänderung wird diese ausdrücklich benannt und bestätigt; weitere Konsequenzen ergeben sich in diesem Fall nicht.

Strukturiert handeln – der Stufenplan zur Intervention

Der Interventions-Stufenplan beschreibt das strukturierte Vorgehen der Universität Duisburg-Essen im Umgang mit Beschäftigten, bei denen arbeitsvertragliche oder dienstrechtliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten auftreten.

Der Stufenplan gilt grundsätzlich für Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte gleichermaßen, unter Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Er schafft Transparenz, stellt Gleichbehandlung sicher und bietet Führungskräften eine klare, rechtssichere Orientierung.

Ziel des Stufenplans ist es, betroffene Beschäftigte frühzeitig zu unterstützen und gleichzeitig arbeitsrechtlich gebotenes Handeln konsequent umzusetzen. Die Anwendung des Stufenplans ist für alle Führungskräfte der Universität verbindlich.

Grundprinzip des Stufenplans

Die Intervention erfolgt schrittweise und baut auf fünf aufeinander abgestimmten Gesprächen und Maßnahmen auf. Die unmittelbare Führungskraft übernimmt insbesondere zu Beginn eine zentrale Rolle. Mit jeder weiteren Stufe steigt die Verbindlichkeit der Gespräche sowie die Klarheit über mögliche arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen.

Ziel ist es, durch Transparenz, Konsequenz und nachvollziehbare Schritte einen konstruktiven Handlungsdruck zu erzeugen, der eine positive Verhaltensänderung begünstigt. Erfahrungsgemäß werden Veränderungen häufig erst dann möglich, wenn auffälliges Verhalten nicht folgenlos bleibt und die Konsequenzen klar benannt werden.

Jedes Gespräch im Rahmen des Stufenplans endet mit konkreten, zeitlich definierten und überprüfbaren Vereinbarungen oder Auflagen. Der Stufenplan kann nur wirksam sein, wenn Führungskräfte bereit sind, die jeweils benannten Konsequenzen bei Bedarf auch umzusetzen.

Überblick: Die fünf Stufen des Interventionsverfahrens

Der Interventions-Stufenplan folgt einem klaren, aufeinander aufbauenden Vorgehen. Jede Stufe erhöht die Verbindlichkeit und macht mögliche Konsequenzen transparent. Ziel ist es, Verhaltensänderungen zu ermöglichen und Unterstützung anzubieten, bevor arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen notwendig werden.

Hinweis: Der vollständige Ablauf, die Beteiligten, Dokumentationspflichten und rechtlichen Grundlagen sind im Handlungsleitfaden ausführlich beschrieben. Die Darstellung hier dient lediglich der Übersicht.

Stufe 1: Erstes Stufengespräch

Bei erstmaligen Pflichtverletzungen mit erkennbarem Zusammenhang zu Suchtmittelkonsum spricht die Führungskraft die beobachteten Auffälligkeiten konkret an. Unterstützungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und ein Folgetermin vereinbart. Das Gespräch bleibt zunächst ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Stufe 2: Zweites Stufengespräch

Kommt es erneut zu Auffälligkeiten, werden diese unter Bezugnahme auf das erste Gespräch thematisiert. Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Suchtmittelgebrauch wird deutlicher benannt. Unterstützung wird erneut empfohlen, mögliche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten werden aufgezeigt.

Stufe 3: Drittes Stufengespräch

Bei fortgesetzten Pflichtverletzungen erfolgt ein formelles Personalgespräch unter Einbeziehung weiterer Stellen (z. B. Personalabteilung, Personalrat). Eine Suchtproblematik kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Es können erstmals arbeitsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnung) ausgesprochen werden.

Stufe 4: Viertes Stufengespräch

Bei anhaltendem Fehlverhalten wird nachdrücklich klargestellt, dass der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Eine Therapie oder fachliche Beratung wird dringend empfohlen. Weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen können folgen.

Stufe 5: Letztes Stufengespräch

Zeigt sich weiterhin keine Verhaltensänderung und werden Hilfsangebote nicht angenommen, kann das Verfahren in ein Kündigungs- oder – bei verbeamteten Personen – in ein Disziplinarverfahren übergehen. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bleibt ein wichtiges Motivationsangebot, kann jedoch nicht garantiert werden.

Umgang mit Widerstand und Rückfällen

Widerstand, Vermeidung oder Abwehrreaktionen sind bei Menschen mit Suchtproblemen häufige Reaktionen auf Gespräche und Interventionen. Dieser Widerstand richtet sich nicht gegen die Führungskraft oder das Hilfsangebot, sondern gegen die Bedrohung des bisherigen Konsum- oder Verhaltensmusters. Dieses Wissen kann Führungskräften helfen, sachlich, klar und beharrlich zu bleiben.

Rückfälle sind aus therapeutischer Sicht – insbesondere im ersten Jahr nach einer Intervention oder Behandlung – nicht ungewöhnlich und können Teil eines Genesungsprozesses sein. Tritt nach einer Phase stabilen Verhaltens erneut auffälliges Verhalten auf, wird das Stufenverfahren erneut aufgenommen. In der Regel wird dabei an der Stufe angesetzt, bei der das vorherige Verfahren beendet wurde.

Rolle der Führungskraft im Stufenplan

Führungskräfte handeln im Rahmen des Stufenplans nicht als therapeutische Fachpersonen. Ihre Aufgabe besteht darin, beobachtbare Tatsachen zu benennen, deren Auswirkungen auf den Arbeitskontext zu beschreiben und klare Erwartungen an das Arbeitsverhalten zu formulieren.

Diagnosen oder Bewertungen der gesundheitlichen Situation gehören ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der Führungskraft. Die schrittweise Vorgehensweise des Stufenplans erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Unterstützung angenommen wird und sich belastende Situationen nicht weiter verfestigen.

Rechtlicher Hinweis

Aufforderungen zur Inanspruchnahme von Beratungs- oder Therapieangeboten sind im Rahmen des Stufenplans stets als Hilfeangebote zu verstehen. Auch wenn diese in fortgeschrittenen Stufen mit Nachdruck empfohlen werden, bleibt ihre Annahme freiwillig. Das Recht auf freie Wahl der Ärztin bzw. des Arztes und der Behandlung ist zu beachten.

Arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen ergeben sich nicht aus der Ablehnung eines Hilfsangebots, sondern ausschließlich aus fortgesetzten Pflichtverletzungen oder Störungen des Arbeitsablaufs.

Die Grafik zeigt schematisch die Vorgehensweise für Führungskräfte bei Arbeitspflichtverletzungen mit Suchtmittelkontext.

Unterstützung für Führungskräfte

Führungskräfte müssen schwierige Situationen nicht allein bewältigen. Der Handlungsleitfaden sieht ausdrücklich vor, interne Unterstützungsangebote einzubeziehen – insbesondere bei Unsicherheiten, komplexen Situationen oder zur Vorbereitung von Gsprächen.

Mögliche Ansprechstellen sind u. a.:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Personalentwicklung (PE) - Beratung und Qualifizierung zur Gesprächfsführung
  • Betriebsärztlicher Dienst
  • Personalabteilung (PA)
  • Personalrat
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die frühzeitige Einbindung dieser Stellen kann entlasten, Orientierung geben und dazu beitragen, tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Downloadbereich

Der vollständige Handlungsleitfaden enthält:

  • Hintergrundinformationen
  • detaillierte Beschreibungen des Fürsorge- & Klärungsgesprächs und des Stufenplans,
  • Konkrete Gesprächsleitfäden,
  • Hinweise zur Dokumentation,
  • rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten.

Handlungsleitfaden „Sucht am Arbeitsplatz – Orientierung für Führungskräfte“ (PDF)