Personalrat werden

Wie werde ich Personalrat?

Die Mitglieder der Personalräte werden alle 4 Jahre von den Beschäftigten ihrer Statusgruppe (Wissenschaftler oder MTV) der UDE gewählt. Die Anzahl an sogenannten ordentlichen Mitgliedern eines PR ist gesetzlich festgelegt im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und ist abhängig von der Beschäftigtenanzahl der UDE. Vor einer Wahl wird die Beschäftigtenzahl aktuell ermittelt.

Derzeit ist es so, dass dem PR MTV 13 Personen als ordentliche Mitglieder zustehen zzgl. einer frei wählbaren Anzahl an Stellvertretern.

Aufgrund der Tatsache, dass an der Universität sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamte tätig sind, teilen sich die 13 Mitglieder des Personalrats MTV auf in zwei Gruppen, die Gruppe der Tarifbeschäftigten und die Gruppe der Beamtinnen und Beamten. Der Gruppe der Tarifbeschäftigten stehen 11 Mitglieder zu, der Gruppe der Beamtinnen und Beamten 2. Die Anzahl ist ebenso gesetzlich festgelegt.

Sowohl Beamte als auch Angestellte, ab einer Zugehörigkeit zur Dienststelle von 6 Monaten, können im Rahmen einer Wahlliste kandidieren. Das geht üblicherweise wie folgt:

Mitglieder mit ähnlichen Ansichten oder ähnlichem politischen Background schließen sich zu einer Wahlliste zusammen. Dieser kann man dann einen beliebigen Namen geben. Innerhalb dieser Listen müssen die verschiedenen Listenplätze vorher mit Personen besetzt werden, ähnlich einer Wahl auf Bundes- oder Landesebene. Um eine Liste auch tatsächlich zur Wahl zu stellen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sammeln die Listen im Vorfeld eine gewisse Zahl an Unterstützern (an der UDE mindestens 100) durch Unterschriften oder eine an den Tarifverhandlungen beteiligte Gewerkschaft bringt die Liste ein. Hiermit geht eine gewisse Unterstützung im Rahmen der Personalratstätigkeit durch die Gewerkschaft einher.

Treten mehrere Wahllisten gegeneinander an, so erfolgt eine Listenwahl. Diejenige Liste, mit deren Zielen oder Personen Sie sich am ehesten identifizieren, sollten Sie wählen. Die tatsächlichen Mitglieder des Personalrats werden dann nach der Stimmenanzahl der jeweiligen Liste in Verbindung mit dem Listenplatz der einzelnen Mitglieder ermittelt. Wurden für Liste A nach Auswahlverfahren 5 ordentliche Mitglieder ermittelt, so sind die Personen auf den ersten 5 Listenplatzen automatisch ordentliche Personalratsmitglieder. Die weiteren Listenkandidaten sind deren Vertreter der festgelegten Reihenfolge nach.

Stellt sich nur eine Liste zur Wahl, erfolgt eine Personenwahl. Dann können Sie statt nur einer Liste die ordentlichen Mitglieder direkt wählen. Sie dürfen für ihre Gruppe (Beamte- 2 Personen oder Tarifbeschäftigt- 11 Personen) so viele Personen wählen, wie gesetzlich als Mitgliederanzahl vorgesehen sind.