Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: Hochschulinterne Qualitätssicherung von Studiengängen

Hochschulinterne Qualitätssicherung und (Re-)Akkreditierung von Studiengängen

Als systemakkreditierte Hochschule trägt die Universität Duisburg-Essen (UDE) autonom für die Qualität ihrer Studiengänge Sorge und trifft (Re-)Akkreditierungsentscheidungen eigenverantwortlich.

Grundsätzlich nehmen alle bestehenden Fach- und Lehramtsstudiengänge an der hochschulinternen Qualitätssicherung teil, auch neue Fachstudiengänge werden intern akkreditiert.

Ausgenommen von den hochschuleigenen Qualitätssicherungsverfahren sind folgende Studienangebote der UDE, sie müssen weiterhin programmakkreditiert werden:

  • Weiterbildungsstudiengänge
  • Kooperationsstudiengänge bei denen die Kooperationspartner eine Programmakkreditierung vereinbart haben
  • Neueinrichtung von Lehramtsstudiengängen

Informationen zum Verfahren der Programmakkreditierung an der UDE finden Sie hier.

Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs

Die Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs erfolgt an der UDE im Rahmen eines festgelegten Qualitätsprozesses, für den von der Vorlage eines ersten Studiengangkonzepts bis zum Studienstart im Regelfall eine Zeitspanne von ca. 1,5 Jahren eingerechnet werden sollte. Die Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL fungieren dabei als erste Ansprechpartner*innen der Fakultäten und koordinieren das Verfahren.

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.1 des QM-Handbuchs, ein Überblick des Prozesses ist dem Ablaufdiagramm „Einrichtung eines Fachstudiengangs“ zu entnehmen.

 

Hochschulinterne Reakkreditierung von Studiengängen – kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre an der UDE

Alle bestehenden Fach- und Lehramtsstudiengänge der UDE nehmen an der hochschulinternen Qualitätssicherung mit dem Ziel der Reakkreditierung teil. Die Studiengänge und die ihnen übergeordneten Lehreinheiten werden im Rahmen der Qualitätssicherung kontinuierlich betrachtet – Studiengänge sechsjährlich und Lehreinheiten dreijährlich. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung aller Studiengänge ist dem vom Rektorat beschlossenen „Sechs-Jahres-Plan“ zu entnehmen. Sobald der Betrachtungszeitraum erstmalig festliegt, besteht er im 6-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten. Für Lehramtsstudiengänge werden einzelne Verfahrensschritte absolviert, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind. Die Dauer der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge beträgt vom Auftakt bis zur Aussprache der Reakkreditierung 1,5 Jahre.

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.3 des QM-Handbuchs, einen Überblick des Prozesses erhalten Sie auf dem Ablaufdiagramm „Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene. Die Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL koordinieren die Verfahren und sind erste Ansprechpartner:innen bei diesbezüglichen Fragen.

 

(Wesentliche) Änderung eines bestehenden Fach- oder Lehramtsstudiengangs

Veränderungen an Fach- und Lehramtsstudiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre und werden daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung eines Studiengangs erfolgt in der Verantwortung der Fakultät und verläuft in einem – je nach Änderungsart – individuell festzulegenden, standardisierten Qualitätssicherungsverfahren. Dabei wird zunächst eruiert, ob es sich um eine sogenannte wesentliche Änderung des Studiengangs handelt. Das Rektorat hat zu diesem Zweck einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess eines Studiengangs notwendig werden. Am Ende des Verfahrens steht bei wesentlichen Änderungen immer die Rektoratsentscheidung über die Ausdehnung der bestehenden Akkreditierung des geänderten Studiengangs

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.4 des QM-Handbuchs, einen Überblick des Prozesses erhalten Sie auf den Ablaufdiagrammen „Änderung eines Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengangs“ sowie „Einrichtung eines Fachstudiengangs / in relevanten Schritten wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie eines lehramtsbezogenen Studiengangs“. Die Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL koordinieren die Verfahren und sind erste Ansprechpartner:innen bei diesbezüglichen Fragen.

Kontakt

Frau Reeschke-Fierst

Raum T01 S05 B18
Telefon: 0201 183-6186
E-Mail: bianca.reeschke-fierst [at] uni-due.de

Frau van de Sandt

Raum T01 S04 B06
Telefon: 0201 183-6811
E-Mail: jennifer.vandesandt [at] uni-due.de

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