Reisekosten: Dienstreisekompass
Grundsätzlich gelten bei Dienstreisen die Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz.
Bei der Wahl der Verkehrsmittel sollten im In- und Ausland möglichst der ÖPNV und die Bahn bevorzugt werden.
Bahn
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Innerhalb Deutschlands und in Ländern, die an Deutschland angrenzen, sollte aus Klimaschutzgründen die Bahn genutzt werden.
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Bei Fahrten über zwei Stunden (inkl. Umsteigezeit) darf die 1. Klasse genutzt werden.
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Sitzplatzreservierungen werden erstattet.
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Die Erstattung einer BahnCard ist möglich, wenn die Kosten der BahnCard eingespart werden.
Privates Fahrzeug
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Die Nutzung eines Privat-PKW ist nur möglich, wenn kein Dienstfahrzeug (s. hier) zur Verfügung steht.
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Es ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke zu wählen.
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Bei PKW-Nutzung werden 35 Cent/km erstattet (Erstattung i.d.R. ab Wohnort).
Mietwagen
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Muss dienstlich notwendig sein, das bedeutet zum Beispiel
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wenn regelmäßige Verkehrsmittel nichtgenutzt werden können oder
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wenn ein Dienst-Kfz. (s. hier) nicht zur Verfügung steht und keine regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittelgenutzt werden können oder
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wenn durch die Benutzung keine höheren Kosten entstehen.
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Nebenkosten (z.B. Kraftstoff, Parkgebühren, Mautgebühren etc.) werden erstattet.
Bei der Reisekostenabrechnung ist eine entsprechende Begründung unbedingt erforderlich.
Flugzeug
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Bei Reisen in Deutschland und angrenzenden Ländern aus Umweltschutzgründen nur im absoluten Ausnahmefall.
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Die Flugreise muss vorher genehmigt worden sein, und bei der Abrechnung muss eine Begründung angegeben werden:
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Termin kann ohne Flug nichtwahrgenommen werden oder
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gegenüber der Bahnreise entsteht ein Arbeitszeitgewinn von mindestens einem Arbeitstag oder
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Ziel ist mit der Bahn nicht erreichbar.
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Grundsätzlich darf nur die niedrigste buchbare Klasse genutzt werden. Ab einer reinen Flugzeit von über 5 Stunden kann die nächsthöhere Klasse, maximal Business Class, gebucht werden.
Taxi
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Taxi kann im In- und Ausland nur genutzt werden, wenn
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auf dem Hin-/Rückweg ein Zug mit Zugbindung nicht rechtzeitig erreichbar wäre oder
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mehrere Dienstgeschäfte verbunden werden oder
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Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr notwendig sind oder
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regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht (rechtzeitig)zur Verfügung stehen oder
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keine höheren Kosten entstehen, z.B. mehrere Personen im Taxi, oder
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eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einem bestimmten Merkzeichen vorliegt.
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Bei der Reisekostenabrechnung ist eine entsprechende Begründung unbedingt erforderlich.
Unterkunft
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Hotelrechnung ist immer auf die UDE auszustellen.
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Hotelkosten Inland:
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Grundsätzlich bis max. 80 EUR/Nacht für die reine Übernachtung ohne Frühstück. Bei höheren Übernachtungskosten ist eine Begründungerforderlich (z.B. Tagungshotel vorgegeben, Messezeiten und keine Alternative etc.).
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Frühstückskosten sind bis zu 12 EUR zulässig und auf der Rechnung gesondert auszuweisen.
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Bei Hotelkosten im Ausland variiert die Maximalhöhe ohne Frühstück je nach Land, siehe hier.
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Partnerhotellisten mit günstigeren Preisen finden Sie hier.
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Die „City Tax“ entfällt häufig bei der Angabe „Dienstreise“ im Hotel.
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Bei Übernachtungen ohne Nachweis werden Kosten pauschalmit 20 Euro/Nacht im Inland (max. 14 Tage) und 30 Euro/Nacht im Ausland übernommen.
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Bei mehrtätigen Aufenthalten ist eine zusätzliche Übernachtung zulässig, wenn eine Abfahrt vor 6 Uhr oder eine Ankunft nach 22 Uhr notwendig wäre.
Verpflegung
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Verpflegung wird nach pauschalen Tagegeldsätzen erstattet, die je nach Zielland variieren, z.B. innerhalb Deutschlands 24 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden.
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Werden Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (z.B. durch Hotel/Tagung/Flug etc.), wird der Tagegeldsatz gekürzt.
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Bei Dienstreisen von über 14 Tagen Dauer wird das Tagegeld im Inland um 50% und im Ausland um 10%gekürzt.
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Bei wechselnden Orten im Ausland immer konkrete Aufenthaltsdaten angeben, da es wechselnde Tagegeldhöhen gibt.
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Konkrete Verpflegungskosten (z.B. Belege für Essensauslagen und Verpflegung allgemein wie Supermarkt, Restaurant etc.) werden nicht erstattet.