Grundsätzlich gelten bei Dienstreisen die Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz.

Bei der Wahl der Verkehrsmittel sollten im In- und Ausland möglichst der ÖPNV und die Bahn bevorzugt werden.

Bahn

  • Innerhalb Deutschlands und in Ländern, die an Deutschland angrenzen, sollte aus Klimaschutzgründen die Bahn genutzt werden.

  • Bei Fahrten über zwei Stunden (inkl. Umsteigezeit) darf die 1. Klasse genutzt werden.

  • Sitzplatzreservierungen werden erstattet.

  • Die Erstattung einer BahnCard ist möglich, wenn die Kosten der BahnCard eingespart werden.

Privates Fahrzeug

  • Die Nutzung eines Privat-PKW ist nur möglich, wenn kein Dienstfahrzeug (s. hier) zur Verfügung steht.

  • Es ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke zu wählen.

  • Bei PKW-Nutzung werden 35 Cent/km erstattet (Erstattung i.d.R. ab Wohnort).

Mietwagen

  • Muss dienstlich notwendig sein, das bedeutet zum Beispiel

    • wenn regelmäßige Verkehrsmittel nichtgenutzt werden können oder

    • wenn ein Dienst-Kfz. (s. hier) nicht zur Verfügung steht und keine regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittelgenutzt werden können oder

    • wenn durch die Benutzung keine höheren Kosten entstehen.

  • Nebenkosten (z.B. Kraftstoff, Parkgebühren, Mautgebühren etc.) werden erstattet.

Bei der Reisekostenabrechnung ist eine entsprechende Begründung unbedingt erforderlich.

Flugzeug

  • Bei Reisen in Deutschland und angrenzenden Ländern aus Umweltschutzgründen nur im absoluten Ausnahmefall.

  • Die Flugreise muss vorher genehmigt worden sein, und bei der Abrechnung muss eine Begründung angegeben werden:

    • Termin kann ohne Flug nichtwahrgenommen werden oder

    • gegenüber der Bahnreise entsteht ein Arbeitszeitgewinn von mindestens einem Arbeitstag oder

    • Ziel ist mit der Bahn nicht erreichbar.

  • Grundsätzlich darf nur die niedrigste buchbare Klasse genutzt werden. Ab einer reinen Flugzeit von über 5 Stunden kann die nächsthöhere Klasse, maximal Business Class, gebucht werden.

Taxi

  • Taxi kann im In- und Ausland nur genutzt werden, wenn

    • auf dem Hin-/Rückweg ein Zug mit Zugbindung nicht rechtzeitig erreichbar wäre oder

    • mehrere Dienstgeschäfte verbunden werden oder

    • Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr notwendig sind oder

    • regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht (rechtzeitig)zur Verfügung stehen oder

    • keine höheren Kosten entstehen, z.B. mehrere Personen im Taxi, oder

    • eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einem bestimmten Merkzeichen vorliegt.

Bei der Reisekostenabrechnung ist eine entsprechende Begründung unbedingt erforderlich.

Unterkunft

  • Hotelrechnung ist immer auf die UDE auszustellen.

  • Hotelkosten Inland:

    • Grundsätzlich bis max. 80 EUR/Nacht für die reine Übernachtung ohne Frühstück. Bei höheren Übernachtungskosten ist eine Begründungerforderlich (z.B. Tagungshotel vorgegeben, Messezeiten und keine Alternative etc.).

    • Frühstückskosten sind bis zu 12 EUR zulässig und auf der Rechnung gesondert auszuweisen.

  • Bei Hotelkosten im Ausland variiert die Maximalhöhe ohne Frühstück je nach Land, siehe hier.

  • Partnerhotellisten mit günstigeren Preisen finden Sie hier.

  • Die „City Tax“ entfällt häufig bei der Angabe „Dienstreise“ im Hotel.

  • Bei Übernachtungen ohne Nachweis werden Kosten pauschalmit 20 Euro/Nacht im Inland (max. 14 Tage) und 30 Euro/Nacht im Ausland übernommen.

  • Bei mehrtätigen Aufenthalten ist eine zusätzliche Übernachtung zulässig, wenn eine Abfahrt vor 6 Uhr oder eine Ankunft nach 22 Uhr notwendig wäre.

Verpflegung

  • Verpflegung wird nach pauschalen Tagegeldsätzen erstattet, die je nach Zielland variieren, z.B. innerhalb Deutschlands 24 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden.

  • Werden Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (z.B. durch Hotel/Tagung/Flug etc.), wird der Tagegeldsatz gekürzt.

  • Bei Dienstreisen von über 14 Tagen Dauer wird das Tagegeld im Inland um 50% und im Ausland um 10%gekürzt.

  • Bei wechselnden Orten im Ausland immer konkrete Aufenthaltsdaten angeben, da es wechselnde Tagegeldhöhen gibt.

  • Konkrete Verpflegungskosten (z.B. Belege für Essensauslagen und Verpflegung allgemein wie Supermarkt, Restaurant etc.) werden nicht erstattet.