Lehramtsstudium Bachelor (B.A./B.Sc.)

Wichtige Informationen zu den Klausuren im Lehramt Bildungswissenschaften

Liebe Studierende im BA Studiengang mit Lehramtsoption, 

bitte beachten Sie,  dass Sie für die Teilnahme an den Klausuren im Lehramt Bildungswissenschaften nur maximal 3 Versuche haben. Bitte melden Sie sich daher für eine Klausur nur an, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie aufgrund einer guten und intensiven Vorbereitung die Klausur bestehen können. Verschwenden Sie nicht unnötig die Ihnen zur Verfügung stehenden Klausurversuche. Sollten Sie kurz vor dem Klausurtermin feststellen, dass Ihre Klausurvorbereitung womöglich nicht zum Bestehen der Klausur ausreicht, so nutzen Sie bitte die Möglichkeit, sich eine Woche vor dem Klausurtermin in HISinOne abzumelden. Diese Abmeldung erfordert kein Attest und hat keinerlei weitere Konsequenzen für Sie.

Wichtige Hinweise für Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2016/2017

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Hilfsmaterialien der Schreibwerkstatt zum Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten: http://www.uni-due.de/schreibwerkstatt/material.shtml

Nach der Notenveröffentlichtung der Klausuren im Lehramt Bachelor Bildungswissenschaften im Sommersemester 2025 erhalten Sie hier Infomationen zur Möglichkeit der Klausureinsicht

Klausur Modul III vom 23.07.2025 - Informationen zur Einsicht sind HIER hinterlegt.

Klausur Modul II (GyGe, HRSGe, GS) & IV (BK) vom 30.07.2025 - Informationen zur Einsicht sind HIER hinterlegt.

Prüfungskoordination Bachelor Lehramt Bildungswissenschaften: Herr S. Engelke

 

Informationen zu vorgezogenen Masterleistungen ab SoSe 2018

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Weitere Informationen zu erhalten Sie unter dem Link "Informationen zu vorgezogenen Masterleistungen".

 

Zusatzqualifikation „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)"

Ab dem Wintersemester 2014/15 können Lehramtsstudierenden die Zusatzqualifikation „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)" zusätzlich zum Lehramtsstudium im Bereich DaZ erwerben. Weitere Informationen unter: https://www.uni-due.de/daz-daf/zus.php