Klausurwiderspüche

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Unfaire Klausurbewertung? Folgende Möglichkeiten bleiben dir jetzt:

Die Note, die du nach geschriebener Prüfung erhältst ist nicht endgültig. Folgende Schritte bieten dir die Möglichkeit dich gegen ein ungerechtes Ergebnis zu wehren:

 

Schritt 1: Klausureinsicht

  • Die Studierenden der Fakultät Chemie haben gemäß der Prüfungsordnungen ein Recht auf Klausureinsicht. Die Bedingungen sind je nach Studiengang unterschiedlich:

    • Lehramt Chemie: Sofern kein Einsichttermin mit den Ergebnissen bekannt gegeben wird muss innerhalb von 4 Wochen ein Antrag auf Einsicht gestellt werden (Vgl. §34 GPO)

    • B.Sc./M.Sc. Chemie: „Den Studierenden ist vor der Übermittlung der Note an den Bereich Prüfungswesen die Möglichkeit zu gewähren, Einblick in die Prüfungsarbeiten zu nehmen.“ (Vgl. §33 FPO Bachelor Chemie & §33 FPO Bachelor Water Science)

  • Punkte nachzählen sollte dein erster Schritt in der Einsicht sein (diese Art von Korrekturfehler kommt häufiger vor als man glaubt).

  • Spreche mit dem Prüfer – sofern erlaubt – über deine Fragen zu seiner Bewertung. Oftmals klären sich hier schon alle großen und kleinen Fragen. Wichtig: Es besteht kein Anrecht darauf, dass der Prüfer mit dir diskutiert.

  • Tipps zur Klausureinsicht findet ihr hier: https://www.studienscheiss.de/klausureinsicht-tipps/

  • Wenn kein Gespräch mit dem Prüfer möglich ist oder du dich dennoch ungerecht behandelt fühlst, dann mache dir Notizen zu den fragwürdigen Punkten. (Profi Tipp: Sofern erlaubt fotografiere deine Lösungen ab. Achtung ihr habt kein Recht auf eine Kopie oder das abfotografieren bei der ersten Einsicht.)

Schritt 2: Prüfung anfechten/ Widerspruch formulieren 

  • Die Anfechtung, also der sogenannte „Widerspruch“ muss innerhalb festgelegter Fristen erfolgen. Sofern nicht anders angegeben beträgt die Frist für den Widerspruch vier Wochen beginnend mit Bekanntgabe des Ergebnisses (§70 VwGO).

  • Der Widerspruch muss schriftlich beim Prüfungsausschuss eingehen. (Achtung eine E-Mail gilt nicht als schriftlich.) Die Ansprechpartner könnt ihr hier finden: https://www.uni-due.de/chemie/organisation_prüfungen.shtml

  • Deine Notizen aus der Klausureinsicht bilden die Basis für die Anfechtung. Ihre Qualität bestimmt die Chance auf Erfolg. Eine Liste mit typischen Bewertungsfehlern befindet sich weiter unten.

  • Wie man einen angemessenen Widerspruch formuliert lässt sich beispielsweise hier nachlesen: http://www.widerspruch.org/widerspruch-klausur-wie-lege-ich-einspruch-ein/

  • Kostenlose Hilfe beim Formulieren bekommt ihr auch bei uns oder der Rechtsberatung des ASTA: http://www.asta-due.de/service/rechtsberatung/

Schritt 3: Warten...

  • Nach dem fristgerechten Einreichen des Widerspruches kann die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit dauern.
  • Wenn der Widerspruch angenommen wurde, kommt es zu einer Neubewertung der Prüfung.

    Achtung! Eine Neubewertung schließt eine Verschlechterung der Note nicht aus, sofern bei der Neubewertung Fehler gefunden werden, die vorher übersehen wurden.

  • Sollte der Widerspruch zu keinem Erfolg führen und ihr mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht einverstanden seid, empfiehlt es sich eine weitere Stelle zu Rate zu ziehen. Links zu den von uns empfohlenen Beratungsstellen findet ihr rechts.

Liste typischer Bewertungsfehler:

  • Der Antwortspielraum des Prüflings wurde nicht beachtet, also wenn die Lösung fachlich richtig oder zumindest vertretbar ist, jedoch als falsch bewertet wurde.

  • Nicht alle Tatsachen, die für die Prüfungsentscheidung relevant sind, wurden von den Prüfern wahrgenommen und berücksichtigt.

  • Sachfremde Erwägungen flossen in die Bewertung ein, zum Beispiel eine Note „mangelhaft“ wurde damit begründet, dass sich der Studierende gegenüber dem Professor unhöflich verhielt.

  • Es wurde gegen das Gleichbewertungsgebot verstoßen.

  • Prüfungsfragen wurden fehlerhaft gestellt, was insbesondere auch bei Multiple-Choice-Fragen vorkommt.

  • Folgefehler wurden in keiner Weise berücksichtigt.

  • Es wurde gegen das Zwei-Prüfer-Prinzip verstoßen, was besagt, dass insbesondere bei dem letzten Wiederholungsversuch eine Prüfung nicht nur von einem einzigen Prüfer bewertet werden darf.

  • Der Prüfer handelte nicht eigenverantwortlich, zum Beispiel wenn sich der Prüfer auf die Bewertung eines anderen Prüfers verließ.

  • Der Prüfer war befangen. 

Quelle der Liste: https://www.studienscheiss.de/pruefung-anfechten-interview/

Download

Eine Zusammenfassung zum downloaden uns ausdrucken findet ihr hier: Zusammenfassung.pdf

Disclaimer

Die aufgelisteten Tipps sind von der Fachschaft Chemie auf Basis der genannten Quellen geschrieben und ersetzen keine Rechtsberatung. Darüber hinaus können wir keine Gewähr für die Angaben übernehmen. Im Zweifel können beispielsweise das Prüfungsamt, die Rechtsberatung oder ein Anwalt rechtsverbindliche Aussagen machen.
Die Informationen entsprechen dem Stand von November 2016.