Gefährdungsbeurteilung: Dokumentationspflicht
Dokumentationen und Unterlagen
In § 6 des Arbeitsschutzgesetzes wird eine Dokumentation (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen, Ergebnis der Überprüfung) gefordert. Es gibt keine festgeschriebene Form, wie diese Dokumentation zu geschehen hat. Wesentlich ist nur, dass der Prozess systematisch durchgeführt und dies aus der Dokumentation ersichtlich wird.
Eine vollständige GAB besteht daher nicht ausschließlich aus bearbeiteten Checklisten zur Gefährdungsermittlung, sondern setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener Dokumente zusammen (z. B. Organisationsanweisungen, Betriebsanweisungen, Betriebshandbücher, Einlagerungsplan, Explosionsschutzdokument, Gefahrenabwehrpläne, Freigabescheine, Besprechungs- und Begehungsprotokolle, Schulungsnachweise, Unterweisungsbestätigungen, Arbeitsberichte, detaillierte Versuchsbeschreibungen...).