Gefährdungsbeurteilung: Dokumentationspflicht

Dokumentationen und Unterlagen

In § 6 des Arbeitsschutzgesetzes wird eine Dokumentation (Ergebnis der Gefähr­dungs­­beurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen, Ergebnis der Überprüfung) gefordert. Es gibt keine festgeschriebene Form, wie diese Dokumentation zu geschehen hat. Wesentlich ist nur, dass der Prozess systematisch durchgeführt und dies aus der Dokumentation ersichtlich wird.

Eine vollständige GAB besteht daher nicht ausschließlich aus bearbeiteten Checklisten zur Gefährdungs­ermittlung, sondern setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener Dokumente zusammen (z. B. Organisationsanweisungen, Betriebsanweisungen, Betriebshandbücher, Einlagerungsplan, Explosionsschutzdokument, Gefahrenabwehrpläne, Freigabescheine, Besprechungs- und Begehungsprotokolle, Schulungsnachweise, Unterweisungsbestätigungen, Arbeitsberichte, detaillierte Versuchsbeschreibungen...).