Gefährdungsbeurteilung: Systematik

Systematisches, mehrschrittiges Verfahren

Seitens des Arbeitsschutzregel­werkes ist keine GAB-Methode bzw. kein GAB-Verfahren verbindlich vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass eine GAB systematisch erfolgt und durch die angewendete Systematik alle Aspekte erfasst werden, die im betrachteten Arbeitsbereich zu Unfällen oder Gesundheits­be­ein­­trächti­gungen führen können.

Es ist nicht notwendig, für jede Vorschrift, die eine GAB fordert, eine separate GAB anzufertigen. Sinnvoll ist es, eine umfassende „Rahmen-GAB“ anhand eines Gefährdungskatalogs (Leitmerkmale) zu erstellen, und diesen anschließend durch die Betrachtung gleichartiger Arbeitsbereiche (z. B. Büros, chemische Laboratorien, bestimmte Werkstätten…) zu ergänzen. Für diese finden sich nämlich meist bereits branchenspezifische Handlungshilfen in Form technischer Regeln oder Handreichungen der Gesetzlichen Unfallversicherer, die man auf die tatsächlichen Prozesse/Verfahren im eigenen Betrieb/am eigenen Arbeitsort anwendet bzw. abgleicht.