Gefährdungsbeurteilung: Stellenwert

Zentraler Prozess im Arbeitsschutzmanagement

Die GAB ist der zentrale Prozess im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements. 

Sie ist ein systematisches, mehrschrittiges Verfahren:

  1. Im ersten Schritt werden relevante Gefährdungen im Arbeitsumfeld oder in einem Arbeitsprozess identifiziert.
  2. Im zweiten Schritt werden erkannte Gefährdungen durch Abgleich mit bestehenden Arbeitsschutzvorschriften hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials eingeordnet bzw. bewertet.
  3. Im dritten Schritt werden identifizierte Gefährdungen durch adäquate Schutzmaßnahmen beseitigt oder minimiert. In diesem Zusammenhang sind auch Ersatzlösungen zu prüfen (Substitution).
  4. Im vierten Schritt wird ein Verfahren festgelegt, mit dem festgestellt werden kann, ob die Schutzmaßnahmen auch wirklich „greifen“ (Wirksamkeitsprüfung).

Weil auf diese Weise bestehende Gefahren im Arbeitsumfeld frühzeitig erkannt und bereits abgewendet werden können, bevor sie in der Praxis auftreten, dienen GABs der Unfallprävention und sind Kernelement eines systematischen Schutzes vor arbeits­bedingten Gesundheits­gefahren.

Die GAB ist bereits bis hierhin ein lernender Prozess.

Doch betriebliche Arbeitsprozesse ändern sich im Laufe der Zeit: Andere Techniken werden angewendet, neue Geräte gekauft; durch die Personalfluktuation ändern sich Fähigkeiten und Know-How der Beschäftigten…

Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, muss die jeweilige GAB in Hinblick auf die neuen Arbeitsprozesse angepasst werden.

  1. Im fünften Schritt werden in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt und so festgestellt, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen wirklich geeignet sind, um identifizierte Gefährdungen abzuwenden.
  2. Im sechsten Schritt wird die GAB fortgeschrieben, indem sie durch weitere Arbeitssicherheitsbetrachtungen ergänzt oder nicht mehr Relevantes entfernt wird. Dabei ist das Wort fortschreiben wörtlich gemeint. Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden und zwar so, dass die wesentlichen Prozesse nachvollziehbar sind.

Auch wenn in vielen Vorschriften von DER GAB gesprochen wird, sollte aus den obigen Ausführung deutlich geworden sein, dass einerseits DIE GAB aus vielen Bausteinen (Gefährdungsaspekten) besteht, sich also für jeden Arbeitsbereich in spezifischer Weise modular zusammensetzt, und andererseits DIE GAB nie fertig ist: DIE GAB ist ein kontinuierlicher Prozess im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements im jeweiligen Arbeitsbereich und wesentlicher Bestandteil eines betrieblichen Verbesserungs­managements.