FAQs - Teilstudiengang „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ (DSSZ) mit der Lehramtsoption Grundschule

Sollte ich mich vor der Einschreibung zum Teilstudiengang DSSZ beraten lassen?

Ja, auf jeden Fall!

Bedingung für das Studium des Teilstudiengangs ist außerdem ein vorheriges, bescheinigtes Beratungsgespräch in der Lehreinheit DaZ/DaF zu den beruflichen Perspektiven des Teilstudiengangs. 

Ansprechpartner*innen sind:

Dr. Andrea Schäfer-Jung andrea.schaefer@uni-due.de

Prof. Dr. Katja F. Cantone-Altıntaș katja.cantone@uni-due.de

Wie sieht es im Profil Grundbildung Mehrsprachigkeit konkret mit den Herkunftssprachen (Sprachniveaus) aus?

Wenn sie dieses Profil wählen, erwerben sie im Bachelor die Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Herkunftssprachen zu unterstützen und Mehrsprachigkeit in den Unterricht aufzunehmen. Hierfür müssen Sie Sprachkurse in mind. einer in NRW unterrichteten Herkunftssprache absolvieren. Welche Herkunftssprache Sie wählen, ist dabei (im Rahmen der vom Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) angebotenen Sprachkurse) Ihnen überlassen.

Das kann Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Farsi oder anderes sein.

https://www.schulministerium.nrw/herkunftssprachlicher-unterricht

In welchen Sprachen findet der HSU an den Schulen in NRW statt?

Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen HSU in folgenden 30 Sprachen: Albanisch, Arabisch, Aramäisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Farsi/Dari, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Kurmanci, Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Sorani, Spanisch, Thai, Türkisch, Twi, Ukrainisch und Zazaisch.

Auf der Homepage des Schulministeriums finden Sie alle gelisteten HSU-Sprachen: https://www.schulministerium.nrw/herkunftssprachlicher-unterricht

Gilt der Nachweis des B2-Niveaus durch den Sprachtest im Rahmen der Veranstaltung
„Integrierter Sprachkurs I“ für beide Studiengangsprofile oder nur für das Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“?

Das B2-Sprachniveau gilt nur für das Profil Türkisch. Im Profil Grundbildung Mehrsprachigkeit müssen Sie gar kein Sprachniveau haben. Der Sinn, die Sprachkurse zu belegen, besteht gerade darin, dass Sie sich mit Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler auseinandersetzen. Sie können daher auch Kurse von Sprachen wählen, die Sie gar nicht kennen. Wenn Sie nicht vorhaben, im Master eine Vertiefung zur Herkunftssprachenlehrkraft zu absolvieren, dienen diese Kurse v.a. dazu, dass Sie später Mehrsprachigkeit im Unterricht fördern können. 

Wählen Sie jedoch mit Blick auf den Master mit Bedacht, denn...

Wenn Sie im Master eine Vertiefung zur beispielsweise Herkunftssprache Lehrkraft Italienisch anstreben möchten, dann müssen Sie zu Beginn des Masters in Italienisch das Niveau C1 erreicht haben. In diesem Fall wäre es gegebenenfalls ratsam die entsprechenden Sprachkurse im ersten und zweiten Semester zu belegen, um dieses Niveau zu erreichen.

Achten Sie stets auf die Angaben des Schulministeriums zum HSU in NRW (Link siehe Frage 1)

Kann man in der optionalen Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte “ (im Profil Grundbildung Mehrsprachigkeit) im Master nur eine der angebotenen romanischen Sprachen als Herkunftssprache wählen und nicht zum Beispiel Arabisch oder Ukrainisch?

Man KANN in der Vertiefung im Master einen Fokus auf romanische Sprachen legen, MUSS es aber nicht. Man kann die optionale Vertiefung auch zu einer anderen Herkunftssprache machen. Bei den romanischen Sprachen gibt es allerdings mehr Auswahl. Wichtig ist, dass Sie in der von Ihnen gewählten Herkunftssprache bei der Einschreibung in den Master über das Niveau C1 (lt. GER) verfügen. TIPP: Es kann daher durchaus sinnvoll sein, im Bachelor diese Sprachkenntnisse in den Sprachkursen zu vertiefen.

Kann man im Teilstudiengang DSSZ sein Studienprojekt im Praxissemester absolvieren?

Das Studienprojekt im Praxissemester (2. Semester – Master) kann im Rahmen des Teilstudiengangs DSSZ absolviert werden.

Wichtig dabei zu beachten ist: Sofern Sie die Vertiefung „HSU Türkisch“ oder „Didaktik für HSU-Lehrkräfte“ studieren, absolvieren Sie verpflichtend dort ihre Praxissemesterbegleitung.

Sollten Sie keine Qualifikation als HSU-Lehrkraft anstreben und die Vertiefung in einem anderen Teilstudiengang wählen, belegen Sie die Praxissemesterbegleitung im Pflichtteil „DaZ im Klassenzimmer (DaZimK)“.

Was ist zu beachten, wenn man seine Bachelorarbeit im Teilstudiengang DSSZ schreiben möchte?

Man kann seine Bachelorarbeit sowohl im Pflichtbereich "DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“ als auch im gewählten Studiengangsprofil schreiben.

Im Pflichtbereich DaZimK und im Profil Grundbildung Mehrsprachigkeit wird die Bachelorarbeit in deutscher Sprache verfasst und soll einen Umfang von ca. 35 Seiten bzw. ca. 87.000 Zeichen (inkl.  Leerzeichen) beinhalten.

Im Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ wird die Bachelorarbeit in türkischer Sprache verfasst und soll einen Umfang von ca. 30 Seiten bzw.ca. 75.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beinhalten.

Was ist zu beachten, wenn man seine Masterarbeit im Teilstudiengang DSSZ schreiben möchte?

Man kann seine Masterarbeit sowohl im Pflichtbereich "DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“ als auch im gewählten Studiengangsprofil schreiben.

Im Pflichtbereich „DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“ wird die Arbeit in deutscher Sprache verfasst. Im Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ wird die Arbeit in türkischer Sprache verfasst. 

Im Studiengangsprofil „Didaktik für HSU-Lehrkräfte (mit Schwerpunkt romanische Sprachen)“ wird die Arbeit in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Nach Absprache mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer kann sie auch in der Herkunftssprache verfasst werden.

Die Masterarbeit soll einen Umfang von ca. 60-66 Seiten bzw. 150.000-165.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beinhalten.

 In welchen Klassen kann ich nach Abschluss des Teilstudiengangs DSSZ unterrichten?

Als Grundschullehrkraft können Sie sowohl im Unterricht aller Fächer als auch in speziellen DaZ-Kursen (u. a. Vorbereitungsklassen/ Alphabetisierungsklassen für neu zugewanderte Schüler*innen) unterrichten und dort sowohl die Zielsprache Deutsch als auch die mehrsprachige Entwicklung fördern.

Bei der Auswahl des Studiengangsprofils „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ können Sie zusätzlich als Lehrkraft für die türkische Sprache im Rahmen des HSU an Grundschulen tätig werden.

Bei der Auswahl der Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte (mit Schwerpunkt auf romanische Sprachen)“ im Master erhalten Sie die didaktischen Grundkenntnisse, um als Herkunftssprachenlehrkraft in einer anderen Herkunftssprache tätig zu werden.

Wenn Sie die Herkunftssprache Spanisch oder Französisch wählen, steht ihnen hierfür ein umfangreicheres und spezifischer zugeschnittenes Angebot an Master-Veranstaltungen zur Verfügung.

Kann DSSZ im Rahmen des sonderpädagogischen Studiengang GR gewählt werden?

Das ist leider nicht der Fall.

Ist es das gleiche wie das sog. „DaZ-Modul“?

Nein, das DaZ-Modul bietet einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen, im Teilstudiengang vertiefen und erweitern Sie dieses Wissen.

Muss ich überhaupt das „DaZ-Modul“ noch belegen, wenn ich DSSZ als Teilstudiengang wähle?

Ja, das DaZ-Modul ist im Lehramt für alle verpflichtend.

Kann man sich als Studierende/r aus höheren Semestern den neuen Teilstudiengang studieren?

Ja, man kann DSSZ als Erweiterungsfach wählen.

Ist es möglich Sprachkurse (u.a. Spanisch, Französisch, Italienisch), die in der Qualifikationsphase der Oberstufe absolviert wurden, im BA TSG-DSSZ anrechnen zu lassen?

Nein. Das Modul "Herkunftssprachen" dient dazu, zusätzliche(!) Sprachkenntnisse zu erwerben.

a) Wenn Sie im Master eine Qualifikation zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben, können Sie dieses Modul nutzen, um vorhandene Sprachkenntnisse in dieser Sprache zu vertiefen und sie auf das zu Beginn des Masters notwendige C1-Niveau anzuheben.

b) Wenn Sie im Master keine Qualifikation zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben, sollten Sie in diesem Modul Grundkenntnisse in mind. einer gängigen Herkunftssprache erwerben, die Sie bislang noch nicht oder nur rudimentär beherrschen. Je mehr Wissen über unterschiedliche Herkunftssprachen Sie besitzen, desto einfacher wird es Ihnen fallen, Mehrsprachigkeit im Unterricht zu fördern.

Wann ist ein Wechsel in den Teilstudiengang DSSZ möglich?

Ein Wechsel ist nur zum Wintersemester möglich, bitte kommen Sie zur Sprechstunde, um sich beraten zu lassen.

Zulassung

Bachelor

  • Die Zulassung erfolgt nur zum Wintersemester
    (insgesamt 30 Plätze pro Durchgang)
     
  • Auswahl eines der Studiengangssprofile:
    - Grundbildung Mehrsprachigkeit“ (GBMS)
      oder
    - „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ (HSU Türkisch).

Master

  • Die Zulassung erfolgt halbjährig zum Sommer- und Wintersemester.

 

Muss ich mich für das Fach DSSZ einschreiben?

Ja, auf jeden Fall.

Nach der verpflichtenden Beratung zum Teilstudiengang müssen Sie sich auch im Einschreibungswesen der UDE für das Fach einschreiben lassen.