FAQs - Teilstudiengang „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ (DSSZ) mit der Lehramtsoption Grundschule
1. Studienwahl & Orientierung
Sollte ich mich vor der Einschreibung zum Teilstudiengang DSSZ beraten lassen?
Ja, auf jeden Fall!
Bedingung für das Studium des Teilstudiengangs ist ein vorheriges, bescheinigtes Beratungsgespräch in der Lehreinheit DaZ/DaF zu den beruflichen Perspektiven des Teilstudiengangs.
Ansprechpartner*innen sind:
Beata Feier: beata-erika.feier@uni-due.de
Dr. Dorota Okońska: dorota.okonska@uni-due.de
Ist DSSZ das gleiche wie das sog. „DaZ-Modul“?
Nein, das DaZ-Modul (Grundlagenwissen Zweitsprache Deutsch an anderen Universitäten teilweise auch DSSZ-Modul genannt) bietet Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen.
Der DSSZ Teilstudiengang ist ein eigenständiger Studiengang; er ermöglicht Ihnen eine vertiefte Auseinandersetzung mit Zweitspracherwerb, Deutschvermittlung und inklusiver Sprachbildung im Kontext migrationsgesellschaftlicher Mehrsprachigkeit. Damit bauen und vertiefen Sie die Grundkenntnisse des DaZ‑Moduls aus.
Muss ich das „DaZ-Modul“ noch belegen, wenn ich DSSZ als Teilstudiengang wähle?
Ja, das DaZ-Modul ist im Lehramt für alle verpflichtend.
Die Veranstaltungen des DaZ-Moduls im Bachelor werden für die Schulform Grundschule jeweils im Sommersemester angeboten und sind im 2. Fachsemester zu studieren.
Die Veranstaltungen des Moduls im Master werden jedes Semester angeboten und sind im 1. und 2. Mastersemester zu studieren.
Weitere Informationen zum DaZ-Modul finden Sie auf einer separaten Webseite: https://www.uni-due.de/daz-daf/daz-grundschule
Kann DSSZ im Rahmen des sonderpädagogischen Studiengangs GR gewählt werden?
Nein, das ist leider nicht der Fall.
2. Bewerbung, Zulassung & Einschreibung
Zu welchen Semestern erfolgt die Zulassung für den Bachelor und Master?
- Bachelor
Die Zulassung erfolgt nur zum Wintersemester
(insgesamt gibt es 30 Plätze pro Durchgang)
- Master
Die Zulassung erfolgt halbjährig zum Sommer- und Wintersemester.
Muss ich mich für das Fach DSSZ einschreiben?
Ja, auf jeden Fall.
Nach der verpflichtenden Beratung zum Teilstudiengang müssen Sie sich auch im Einschreibungswesen der UDE für das Fach DSSZ einschreiben lassen.
Ich bin in einem höheren Semester — kann ich in den DSSZ Teilstudiengang wechseln?
Ja, Sie können DSSZ als Erweiterungsfach wählen.
Wann ist ein Wechsel in den DSSZ Teilstudiengang möglich?
Ein Wechsel ist nur zum Wintersemester möglich.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin für eine persönliche Beratung
Ansprechpartner*innen sind:
Beata Feier: beata-erika.feier@uni-due.de
Dr. Dorota Okońska: dorota.okonska@uni-due.de
3. Studienprofile & Sprachvoraussetzungen
Wie genau werden Herkunftssprachen im Profil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ gehandhabt?
Wenn Sie das Profil „Grundbildung Mehrsprachigkeit (GBMS)“ wählen, erwerben Sie im Bachelor die Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Herkunftssprachen zu unterstützen und Mehrsprachigkeit didaktisch zu verankern.
Im Rahmen des Profils GBMS müssen Sie Sprachkurse in mind. einer in NRW unterrichteten Herkunftssprache absolvieren. Welche Herkunftssprache Sie wählen, ist dabei (im Rahmen der vom Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) angebotenen Sprachkurse) Ihnen überlassen.
Das kann Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Farsi oder eine andere Herkunftssprache sein.
Alle Informationen zu den von IwiS angebotenen Sprachkursen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-due.de/iwis/sprachkurse_e1.php#uebersicht
In welchen Sprachen findet der Herkunftssprachenunterricht (HSU) an den Schulen in NRW statt?
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen HSU in folgenden 30 Sprachen: Albanisch, Arabisch, Aramäisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Farsi/Dari, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Kurmanci, Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Sorani, Spanisch, Thai, Türkisch, Twi, Ukrainisch und Zazaisch.
Alle weitere Informationen zu den in NRW angebotenen HSU-Sprachen finden Sie auf der Webseite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/herkunftssprachlicher-unterricht
! Englisch gilt nicht als Herkunftssprache in NRW !
Wird der im „Integrierten Sprachkurs I“ abgelegte B2‑Sprachtest für beide Studiengangsprofile anerkannt oder ausschließlich für das Profil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“?
Das B2-Sprachniveau gilt nur für das Profil „HSU-Türkisch“.
Im Profil „Grundbildung Mehrsprachigkeit (GBMS)“ müssen Sie zu Beginn des Studiums kein Sprachniveau nachweisen.
Ziel der Sprachkurse im Rahmen von GBMS ist die Auseinandersetzung mit Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler, deshalb können Sie auch Kurse in Ihnen unbekannten Sprachen wählen. Falls Sie keine Master‑Vertiefung zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben, dienen Ihnen die Sprachkurse dazu, dass Sie später Mehrsprachigkeit im Unterricht fördern können.
Wählen Sie jedoch mit Blick auf den Master mit Bedacht, denn...
Wenn Sie im Master eine Vertiefung zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben (z.B. Kroatisch), müssen Sie zu Beginn des Masters das Sprachniveau C1 in Kroatisch nachweisen. Um dieses Niveau zu erreichen, sollten Sie die fortgeschrittenen Sprachkurse idealerweise im dritten und vierten Fachsemester absolvieren.
Kann ich in der optionalen Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte“ im Master nur eine der angebotenen romanischen Sprachen als Herkunftssprache wählen oder auch andere Sprachen (z. B. Arabisch oder Ukrainisch)?
Sie können im Master den Schwerpunkt auf romanische Sprachen legen, müssen das aber nicht. Stattdessen ist auch eine Vertiefung in einer anderen Herkunftssprache möglich.
Bei den romanischen Sprachen steht Ihnen allerdings eine größere Auswahl zur Verfügung.
Wichtig ist, dass Sie bei der Einschreibung ins Masterstudium in der von Ihnen gewählten Herkunftssprache das Niveau C1 (laut GER) nachweisen.
Tipp: Es kann deshalb sinnvoll sein, diese Sprachkenntnisse bereits im Bachelor durch entsprechende Sprachkurse zu vertiefen.
4. Sprachkurse und Anrechnung
Welche Sprachkurse kann ich im Rahmen von DSSZ besuchen?
Im Rahmen des Profils GBMS müssen Sie Sprachkurse in mind. einer in NRW unterrichteten Herkunftssprache absolvieren. Welche Herkunftssprache Sie wählen, ist dabei (im Rahmen der vom Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) angebotenen Sprachkurse) Ihnen überlassen.
Das kann Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Farsi oder anderes sein.
Alle Informationen zu den von IwiS angebotenen Sprachkursen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-due.de/iwis/sprachkurse_e1.php#uebersicht
Sollten Sie für den Master eine Vertiefung zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben und einen B2‑/C1‑Kurs belegen wollen, der nicht vom IwiS angeboten wird, besteht die Möglichkeit, externe Sprachkurse anerkennen zu lassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Webseite: https://www.uni-due.de/daz-daf/dssz-sprachkurse.php
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Okońska dorota.okonska@uni-due.de
Habe ich die Möglichkeit, in der Oberstufe belegte Sprachkurse (z. B. Spanisch, Französisch, Italienisch) im Bachelor anrechnen zu lassen?
Nein. Das Modul "Herkunftssprachen" dient dazu, zusätzliche (!) Sprachkenntnisse zu erwerben.
a) Wenn Sie im Master eine Qualifikation zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben, können Sie dieses Modul nutzen, um Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse zu vertiefen und sie auf das zu Beginn des Masters notwendige C1-Niveau anzuheben.
b) Wenn Sie im Master keine Qualifikation zur Herkunftssprachenlehrkraft anstreben, sollten Sie in diesem Modul Grundkenntnisse in mind. einer gängigen Herkunftssprache erwerben, die Sie bisher nicht oder nur rudimentär beherrschen. Je mehr Wissen über unterschiedliche Herkunftssprachen Sie besitzen, desto leichter wird es Ihnen fallen, Mehrsprachigkeit im Unterricht zu fördern.
5. Studium & Praxis
Kann ich im Teilstudiengang DSSZ mein Studienprojekt im Praxissemester absolvieren?
Das Studienprojekt im Praxissemester (2. Semester – Master) kann im Rahmen des Teilstudiengangs DSSZ absolviert werden.
Wichtig: Sofern Sie die Vertiefung „HSU Türkisch“ oder „Didaktik für HSU-Lehrkräfte“ studieren, absolvieren Sie verpflichtend dort ihre Praxissemesterbegleitung.
Sollten Sie keine Qualifikation als HSU-Lehrkraft anstreben und die Vertiefung in einem anderen Teilstudiengang wählen, belegen Sie die Praxissemesterbegleitung im Pflichtteil „DaZ im Klassenzimmer (DaZimK)“.
6. Bachelor & Masterarbeiten
Was ist zu beachten, wenn ich meine Bachelorarbeit im Teilstudiengang DSSZ schreiben möchte?
Die Bachelorarbeit kann im Pflichtteil „DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“, im Studiengangprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ und im Studiengangprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ verfasst werden.
Die Bachelorarbeit kann nicht im Fach DSSZ verfasst werden, falls Sie DSSZ als Erweiterungsfach gewählt haben. Eine Anfertigung in DSSZ ist nur dann möglich, wenn Sie DSSZ als Drittfach gewählt haben und die üblichen Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit im Fach DSSZ erfüllt sind:
- Erfolgreich abgeschlossenes Praxismodul Orientierung.
- Erreichen von 120 Credit Points.
- Erfolgreich abgeschlossene Module „Sprachpolitik in mehrsprachiger Gesellschaft“ (1. Stud.-J.) und „Formen und Funktionen von Mehrsprachigkeit und mehrsprachigen Praktiken“ (2. Stud.-J.)
- Im Studiengangprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ muss zusätzlich das Modul „Herkunftssprachen“ erfolgreich abgeschlossen worden sein.
- Im Studiengangprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ muss das Modul „Sprachpraxis“ erfolgreich absolviert worden sein.
Im Pflichtbereich „DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“ und im Studiengangprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ wird die Arbeit in deutscher Sprache verfasst und umfasst ca. 35 Seiten bzw. 87.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
Im Studiengangprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ wird die Arbeit in türkischer Sprache verfasst und hat einen Umfang von ca. 30 Seiten bzw. ca. 75.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
Anmeldung und Fristen
Die Bachelorarbeit ist beim Prüfungswesen anzumelden. Vorher müssen Sie jedoch das Thema mit den ausgewählten Dozierenden abstimmen und alle notwendigen Absprachen treffen.
Beachten Sie dabei die Fristen zur Anmeldung für das Praxissemester: Typische Anmeldezeiträume sind Mai (für einen Beginn im September) und November (für einen Beginn im Februar). Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie in einem Master of Education‑Studiengang der UDE eingeschrieben sein.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung gewährt werden, wenn sie rechtzeitig beantragt wird. Die reguläre Korrekturzeit beträgt 6 Wochen.
Was ist zu beachten, wenn ich meine Masterarbeit im Teilstudiengang DSSZ schreiben möchte?
Die Masterarbeit kann sowohl im Pflichtteil „DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“ als auch in den beiden Vertiefungen verfasst werden.
Im Pflichtbereich „DaZ im mehrsprachigen Klassenzimmer“ wird die Arbeit in deutscher Sprache verfasst.
Im Studiengangprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ wird die Arbeit in türkischer Sprache verfasst.
Im Studiengangprofil „Didaktik für HSU-Lehrkräfte (mit Schwerpunkt romanische Sprachen)“ wird die Arbeit in der
Regel in deutscher Sprache verfasst. Nach Absprache mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer kann sie auch in
der Herkunftssprache verfasst werden.
Die Arbeit hat einen Umfang von ca. 60-66 Seiten bzw. 150.000-165.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Anmeldung und Fristen
Die Masterarbeit ist beim Prüfungswesen anzumelden. Vorher müssen Sie jedoch das Thema mit den ausgewählten Dozierenden abstimmen und alle notwendigen Absprachen treffen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem/einer Betreuer/in. Aufgrund des großen Interesses gibt es mitunter Wartezeiten!
Beachten Sie dabei die Fristen zur Anmeldung für den Vorbereitungsdienst. Wenn Sie das Referendariat im Mai beginnen wollen, muss die Arbeit ca. Anfang November offiziell angemeldet werden. Soll das Referendariat im November beginnen, müssten Sie spätestens Anfang Mai die offizielle Anmeldung abgeben.
Der nächste erreichbare Einstellungstermin ist der 1. Mai 2027. Das Bewerbungsportal für diesen Einstellungstermin wird voraussichtlich Anfang November 2026 gestartet.
Die reguläre Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 15 Wochen. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung gewährt werden, wenn sie rechtzeitig beantragt wird. Die reguläre Korrekturzeit beträgt 6 Wochen.
7. Organisation & Prüfungswesen
An wen kann ich mich im Bereich Prüfungswesen wenden?
Ihre Ansprechperson im Prüfungswesen ist Frau Marta Matloka: marta.matloka@uni-due.de
Ausführliche Hinweise finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/deutschzuwanderung_dssz_la_ba_startseite.php
8. Berufsperspektiven
Welche Klassen kann ich nach Abschluss des Teilstudiengangs DSSZ unterrichten?
Als Grundschullehrkraft können Sie sowohl im Unterricht aller Fächer als auch in speziellen DaZ-Kursen oder -Klassen (u. a. Vorbereitungsklassen/ Alphabetisierungsklassen für neu zugewanderte Schüler*innen) unterrichten und dort sowohl die Zielsprache Deutsch als auch die mehrsprachige Entwicklung fördern.
Bei der Auswahl des Studigangsprofils „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ können Sie zusätzlich als Lehrkraft für die türkische Sprache im Rahmen des HSU an Grundschulen tätig werden.
Bei der Auswahl der Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte im Master erhalten Sie die didaktischen Grundkenntnisse, um als Herkunftssprachenlehrkraft in einer anderen Herkunftssprache tätig zu werden.
Wenn Sie die Herkunftssprache Spanisch oder Französisch (Schwerpunkt auf romanische Sprachen) wählen, steht Ihnen hierfür ein umfangreicheres und spezifischer zugeschnittenes Angebot an Masterveranstaltungen zur Verfügung.









