AI Act der EU: Neue Regeln für KI in Social Media
Kurze Orientierung für die dezentralen Kanäle der UDE
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung. Für die Social-Media-Kanäle der UDE sind folgende Anwendungsfälle relevant:
- Deepfakes: KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die reale oder plausibel reale Situationen, Personen, Orte, Einrichtungen, Gegenstände oder Ereignisse zeigen und die fälschlich authentisch oder wahr erscheinen können. Dabei kann es sich auch um eine Kombination von tatsächlich unabhängig voneinander bestehenden räumlichen Situationen oder Ereignissen handeln, die durch KI-Einsatz miteinander täuschend echt verbunden werden, so dass der Eindruck entsteht, dass zum Beispiel Personen sich zu einem bestimmten Termin an einer definierten Stelle aufgehalten haben. Dies erfordert eine Kennzeichnung durch „KI-generiert“ oder – falls nur bearbeitet – „KI-bearbeitet“.
- Bildbearbeitung, wie beispielsweise Retusche mit Entfernung von Gegenständen oder Personen: Kennzeichnungspflicht: KI-bearbeitet.
- Bildausschnitte: falls Personen abgeschnitten werden (und damit die Aussage des Bildes verändert wird bezüglich der Personen, die zum Beispiel an einem Termin teilgenommen haben): KI-bearbeitet.
- KI-generierte oder KI-bearbeitete Texte: Eine Kennzeichnung entfällt, wenn der Inhalt substanziell durch eine fachkundige Person redaktionell geprüft wurde, die dafür die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Grundsätze
Als UDE nutzen wir KI offen und verantwortungsvoll – im Einklang mit wissenschaftlicher Sorgfalt und unserem Anspruch an eine glaubwürdige Hochschulkommunikation.
Sofern ein Bild mit KI bearbeitet und gekennzeichnet wurde, gilt grundsätzlich, dass zusätzlich dazu auch der übliche Fotocredit erforderlich ist. Für das Ausgangsfoto liegt das Bildrecht trotzdem weiterhin bei der jeweiligen fotografierenden Person.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnungen erfolgen einheitlich.
- „KI-generiertes Bild“
- „KI-generierte Illustration“
- „Bild/Video: KI-bearbeitet“
- „Stimme wurde mit KI erzeugt“
Schnellcheck
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Ideen, Textentwürfe, Übersetzungen oder redaktionelle Korrekturen |
Keine Kennzeichnung nach substanzieller Prüfung und redaktioneller Zeichnung durch eine verantwortliche Person. |
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Bildausschnitt, Freistellen von Personen oder Gegenständen |
Kennzeichnungspflicht, wenn dadurch die Aussage des Bildes verändert wird (z. B. bestimmte Gegenstände oder Personen nicht mehr auf dem Bild zu sehen sind): KI-bearbeitet |
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Zuschnitt, Größenanpassung, Freistellen, Licht-, Farb- oder Rauschkorrektur |
Keine Kennzeichnungspflicht mit „KI-bearbeitet“, auch wenn kein neuer wesentlicher Inhalt entsteht und Aussage oder Wirklichkeitsgehalt nicht verändert werden. |
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Vollständig KI-generierte Illustrationen oder Grafiken |
Kennzeichnungspflicht: „KI-generierte Illustration“ |
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Deepfakes sowie realistisch oder dokumentarisch wirkende KI-Bilder, -Videos oder –Audios |
Sichtbar beziehungsweise hörbar kennzeichnen durch: Bei KI-Erzeugung: KI-generiert oder bei KI-Bearbeitung: KI-bearbeitet |
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KI-Stockmaterial und Fremdinhalte |
Herkunft und Lizenz prüfen, vorhandene Hinweise erhalten. Realistisch wirkendes KI-Material muss gekennzeichnet verwenden; bei unklarer Herkunft nicht verwenden. |
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Ungeprüfte KI-Texte |
Nicht veröffentlichen. Zuerst Fakten, Aussagen und Quellen prüfen und redaktionell freigeben. |