Gesetzliche Grundlagen
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EU-Ebene
Hierzu zählen Vorgaben, EU-Gesetzgebung, EU-Grundfreiheiten und alle Rechte und Grundsätze der Gleichbehandlung und insb. das Anti-Diskriminierungsrecht.
Im Diversity-Kontext existieren vier zentrale Gleichbehandlungsrichtlinien der EU, die bereits in deutsches Recht (AGG) umgesetzt worden sind:
- Antirassismusrichtlinie (RL 2000/43/EG): zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Rahmenrichtlinie Beschäftigung (RL 2000/78/EG): zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung & Beruf
- „Gender-Richtlinie" (RL 2002/73/EG)
- Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt (2004/113/EG): zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern & Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern & Dienstleistungen
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Bundesebene
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist lt. § 1 AGG,
„Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen"
Hinweis: Von den staatlichen Institutionen wird eine Vorbildrolle & -funktion in der Umsetzung des AGG im Kontext des Diskriminierungsschutzes erwartet.
Weitere Gesetze auf der Bundesebene:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insb. §§ 74 und 80
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Grundgesetz (GG), insbesondere der Artikel 3
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Personalvertretungsgesetze (BPersVG): Land und Bund
- Sozialgesetzbuch IX: Teilhabe behinderter Menschen
- Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)