Klausureinsichtnahme am 04.10.2023 und am 05.10.2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr im Raum BB 111

 

Studierende, die eine Prüfung im zweiten Versuch nicht bestanden haben, haben das Recht, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Die Studierenden, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, haben die Möglichkeit nach der Einsichtnahme, einen Termin für die mündliche Prüfung zu vereinbaren.