Verhalten bei Unfällen

Falls mal etwas passiert

Wir möchten auf folgende Vorgehensweise zur Unfallabwicklung bei Hochschulsportkursen der Universität Duisburg-Essen hinweisen:

Studierende der Universität Duisburg-Essen sowie die Studierenden der TU Dortmund, der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule Ruhr-West sind im Hochschulsport nach den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallkasse NRW (UK) unfallversichert. Bei einem Schadensfall wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Kursleitung oder an die Hochschulsport-Büros (Essen 0201 183-7346 oder Duisburg 0203 379-2256).

Studierende anderer Universitäten, die an den Kursen des Hochschulsports der Universität Duisburg-Essen oder USC (Universitäts-Sport-Club) teilnehmen, sind nicht über die Unfallkasse NRW versichert.

Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW bei Sportreiseangeboten und im USC (Universitäts-Sport-Club). Wir empfehlen hier eine private Unfallversicherung zu nutzen.

Für Mitarbeiter*innen der Universität Duisburg-Essen besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Unfall-Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW, hier müssen z. B. die Kriterien für den „Betriebssport“ erfüllt sein. Auskunft erteilt die Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz (0201 183-3628).

Professoren und Beamte sind generell über den Dienstherren versichert und wenden sich im Schadensfall / Unfall bitte an das Dezernat Personal & Organisation der Universität Duisburg-Essen (Duisburg 0203 379-2136 oder Essen 0201 183-2142) oder an die Hochschulsport-Büros.

Für den Fall, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintritt, sind Unfälle und die daraus entstehenden Behandlungs- und Krankenkosten immer durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Im Schadensfall ist ein Krankenhaus oder ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen. Es können D-Ärzte / oder Krankenhäuser in der Nähe des eigenen Wohnorts aufgesucht werden. Diese sind hier zu finden. Eine Unfallanzeige (diese ist hier erhältlich), die Anmeldebestätigung des Sportkurses sowie bei Studierenden die Immatrikulationsbescheinigung sind bis zum dritten Tag nach dem Vorfall / Unfall bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz (Tel. 0201 183-3628) abzugeben.

Die Universität Duisburg-Essen übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die während des Kurses verloren gehen. Wir empfehlen, Wertsachen sowie Schlüssel und Bekleidung nicht in den Umkleideräumen zu lassen.

Das jeweilige Hochschulsportbüro (Duisburg: 0203/379-2256, hsp.duisburg@uni-due.de; Essen: 0201/183-7346, hsp.essen@uni-due.de) muss in jedem Fall über den Unfall informiert werden.