Teilnahmebedingungen

10.12.2021 Zusätzliche Teilnahmebedingungen in der Corona-Zeit

  • Beachtung der allgemeinen, bekannten Abstands- und Hygieneregeln (Ausnahme bei Kontaktsport, z. B. Fußball, Boxen, etc.)
  • Mund- und Nasenschutz bis zur Trainingsfläche und für den Gang zur Toilette
  • Mit der Anmeldung, bestätigst du, dass du dich gesund fühlst
  • Nur zum Training erscheinen, wenn du dich gesund fühlst
  • Umkleiden sind geöffnet, dürfen aber nur mit Mund- und Nasenschutz genutzt werden
  • Duschen sind geöffnet, da hier kein Mund- und Nasenschutz getragen wird, bitte unbedingt auf den Abstand achten!
  • Hände an der Empfangstheke vor dem Eintritt desinfizieren
  • Training mit Handtuch ist Pflicht

1. Teilnahmeberechtigung

Der Hochschulsport ist ein Service- und Bildungsangebot für die Studierenden und Bediensteten der Universität Duisburg-Essen. Er hat das Ziel, ein bedarfsorientiertes und qualifiziertes Sport und Bewegungsangebot bereitzustellen.

Zusätzlich können Studierende anderer Hochschulen sowie Nicht-Hochschulangehörige („Gäste“) teilnehmen, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Alle Hochschulsportteilnehmer*innen unterliegen der Ausweispflicht. Bei den Veranstaltungen muss eine Buchungsbestätigung sowie der Studierenden- oder Dienstausweis, ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, mitgeführt werden.

Status 1:

  • StUDE: Studierende der Universität Duisburg-Essen, Studierende der Folkwang Universität der Künste, Studierende der Hochschule Ruhr West, Gasthörer, Schüler ab 16 Jahren

Status 2:

  • Bed: (Ehemalige) Bedienstete der Universität Duisburg-Essen, Bedienstete der Folkwang Universität der Künste, Bedienstete der Hochschule Ruhr West, Bedienstete der Stadt Essen, Bedienstete der FHöV NRW
  • StaU: Studierende anderer Universitäten/Hochschulen, Bundesfreiwilligendienstler, FSJ, FÖJ und Auszubildende

Status 3:

  • Gäste: Sonstige Nicht-Hochschulangehörige 

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2. Kursgebühren

Ein ‚Basis-Angebot‘ wird für Studierende kostenfrei bzw. für 5 € angeboten. Von ­Bediensteten und allen Nicht-Hochschulange­hörigen müssen grundsätzlich Kursgebühren erhoben werden.

Für die kostenpflichtigen Kurse zahlen ­Studierende, Hochschulangehö­rige und Gäste eine ­unterschiedlich hohe Kursgebühr. Die ausgewiesene Kursgebühr ist einmalig zu zahlen und gilt für den gesamten Zeitraum. Die Abbuchung fälliger ­Kursgebühren erfolgt einmalig mittels Lastschriftverfahren und wird vorab rechtzeitig per E-Mail angekündigt (eine Änderung der IBAN ist dann nicht mehr möglich).

Wir weisen darauf hin, dass bei Rücklastschriften zu unseren Lasten Bankgebühren entstehen, die wir dem/der Teilnehmer*in in Rechnung stellen. 

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3. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Hochschulsportveranstaltungen erfolgt über die Homepage www.uni-due.de/hochschulsport unter der Rubrik „Kurse“.

Sie ist verbindlich und verpflichtet – im Falle von kostenpflichtigen Kursen – zur Zahlung der jeweiligen Kursgebühr. Rücktritte (vgl. Punkt 5) können nur bis vor dem zweiten Veranstaltungstermin akzeptiert werden, wenn das jeweilige Hochschulsportbüro per E-Mail, telefonisch oder persönlich informiert wird.

Für Anmeldungen, die nicht online erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben und zusammen mit der Kursgebühr abgebucht!

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4. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende einverstanden, dass seine/ihre Daten ­mittels EDV – unter ­Beachtung des Datenschutzgesetzes des Landes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung – verarbeitet und innerhalb der Universität Duisburg-Essen verwendet werden.

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5. Kursrücktritt

Kursrücktritte können nur bis vor dem zweiten Veranstaltungstermin kostenfrei akzeptiert werden!

Außer bei Kursausfall ist eine Gebührenerstattung nicht möglich. Bei plötzli­cher Erkrankung über einen längeren Zeitraum kann jedoch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine anteilige Rück­erstattung erfolgen.  Das Hochschulsportbüro muss über die Absage telefonisch oder per E-Mail informiert werden.

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6. Kursabsage / -ausfall

Die Kurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, behält sich der Hochschulsport vor, den Kurs abzusagen. Die Teilnehmer*innen werden dann benachrichtigt und ihre ggf. bereits gezahlte Kursgebühr wird erstattet. 

Bei mehr als zwei Ausfällen, die der Hochschulsport zu verantworten hat, kann nach Rücksprache eine Gutschrift erfolgen, die innerhalb der nächsten beiden Veranstaltungszeiträume eingelöst werden muss.

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7. Versicherung und Haftung

Studierende der Universität Duisburg-Essen sowie der Universitätsallianz Ruhr sind im Hochschulsport nach den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallkasse NRW (UK) unfallversichert. Bei einem Schadensfall wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Kursleitung oder an die Hochschulsport-Büros (Essen 0201 183-7356 oder Duisburg 0203 379-2256).

Studierende anderer Universitäten, die an den Kursen des Hochschulsports der Universität Duisburg-Essen oder USC (Universitäts-Sport-Club) teilnehmen, sind nicht über die Unfallkasse NRW versichert.

Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW bei Sportreiseangeboten und im USC (Universitäts-Sport-Club). Wir empfehlen hier eine private Unfallversicherung zu nutzen.

Für Mitarbeiter*innen der Universität Duisburg-Essen besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Unfall-Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW, hier müssen z. B. die Kriterien für den „Betriebssport“ erfüllt sein. Auskunft erteilt die Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz (0201 183-3628).

Professoren und Beamte sind generell über den Dienstherren versichert und wenden sich im Schadensfall / Unfall bitte an das Dezernat Personal & Organisation der Universität Duisburg-Essen (Sekretariat Duisburg 0203 379-2136 oder Essen 0201 183-2142) oder an die Hochschulsport-Büros.

Für den Fall, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintritt, sind Unfälle und die daraus entstehenden Behandlungs- und Krankenkosten immer durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Im Schadensfall ist ein Krankenhaus oder ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen, eine Unfallanzeige ist bis zum dritten Tag nach dem Vorfall / Unfall bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz (Tel. 0201 183-3628) zu stellen.

Die Universität Duisburg-Essen übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die während des Kurses verloren gehen. Wir empfehlen, Wertsachen sowie Schlüssel und Bekleidung nicht in den Umkleideräumen zu lassen.

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8. Kursdurchführung

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine*n bestimmte*n Kursleiter*in ­besteht nicht. Der Hochschulsport behält sich Änderungen vor. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt.

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9. Gesundheitsfördernde Kurse im Hochschulsport

In Kooperation mit dem VGSU (Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie an der Universität Duisburg-Essen e.V.) bietet der Hochschulsport am Campus Essen gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Primärprävention mit entsprechend qualifizierten Kursleitern an. Ausgewählte Kurse entsprechen den in § 20 Absatz 1 SGB V festgelegten gesetzlichen Anforderungen und sind von Krankenkassen als förderungsfähig anerkannt. Bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 %), Abgabe des Gesundheitschecks sowie Abgabe des ausgefüllten Teilnehmerzufriedenheitsbogens (nähere Infos nach der Anmeldung auf dem Teilnahmeticket) wird ca. 6 bis 8 Wochen nach Kursende automatisch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und nach deren Vorlage bei der Krankenkasse können 80 % der Kosten rückerstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung.

Den Gesundheitscheck geben Sie bitte in der ersten Kurseinheit bei dem/der Kursleiter*in ab. Innerhalb der Kurse erhalten Sie zu Schwerpunkten der Stunde in Theorie und Praxis viele Übungen und Informationen, die sich im Alltag nützlich anwenden lassen.

Der ausgefüllte Teilnehmerzufriedenheitsbogen muss zum letzten Kurstermin bei der Kursleitung abgegeben werden.

► Die Kurse sind im Programm besonders gekennzeichnet.

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10. Hallenordnung

  • Die Hallen dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen, die eine nicht ­färbende Sohle haben, betreten werden. 
  • Die Hallen dürfen nur betreten werden, wenn der/die vom Hochschulsport eingesetzte Kursleiter*in oder Verantwortliche anwesend ist.
  • Geräte dürfen nur unter fachkundiger Anleitung der Kursleiter*innen aufgebaut werden.
  • Rauchen ist grundsätzlich in allen Räumen und Sportstätten untersagt!
  • Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältern in die Halle ist aus ­Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Auf den Parkplätzen der Hochschulsportanlagen gilt die Straßen­verkehrsordnung. Falsch oder fahrlässig geparkte Fahrzeuge können ­kostenpflichtig abgeschleppt werden.
  • Die in der Sporthalle an der Gladbecker Straße / Campus Essen befindlichen Trennwände dürfen nicht berührt oder beschossen ­werden. Insbesondere ist es nicht erlaubt, zwischen der Trennwand und der Wand hindurchzusteigen.
  • Den Hinweisen und Anweisungen der Hausmeister, Sportdozent*innen und Kursleiter*innen ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Noch ein wichtiger Appell an alle Sportler*innen im Hochschulsport:

Bitte benutzt für die Hallensportarten ausschließlich saubere Hallenschuhe, die auch nicht „nur mal eben vom Auto bis in die Halle“ ange­lassen werden dürfen. Ihr tragt, wenn ihr das tut, Tausende kleiner Schmutzpartikel mit in die Hallen, auf deren Boden sich dann manche ­andere Sportler*innen hinlegen oder barfuß Sport treiben wollen. 

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Stand: April 2020