Stipendium

NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Im Rahmen des NRW-Sportstiftungs-Stipendiums werden Spitzenathletinnen und
-athleten in Nordrhein-Westfalen als ambitionierte oder leistungsstarke Studierende mit 300 Euro monatlich gefördert.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Bundeskaderstatus, die Studienanfänger oder bereits eingeschriebene Studierende an einer Stipendienpartner-Hochschule der Sportstiftung NRW sind.

 

Wie hoch ist die Förderung und wie lange läuft sie?

  • Jedes der zu vergebenen Stipendien beläuft sich auf 300 Euro monatlich. Gefördert werden mindestens zwei Semester ab dem Wintersemester 2022/23. Finanziert und ausgezahlt wird das Stipendium von der Sportstiftung NRW.
  • Eine Anschlussförderung ist möglich, sofern die dann geltenden Fördervoraussetzungen für die entsprechende Förderphase gegeben sind.
  • Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem erfolgreichen Studienabschluss bzw. bei Exmatrikulation. Bei einem Urlaubssemester muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium ausgezahlt werden kann.

 

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

  • Es können studierende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gefördert werden, deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen im Studium erwarten lässt oder die solche Leistungen bereits erbracht haben:
    • Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern wird insbesondere der Abschluss berücksichtigt, mit dem sie die Qualifikation für das Studium erworben haben. Daneben können Leistungen im außerschulischen Bereich oder berufliche Leistungen Anhaltspunkte für die Erwartbarkeit besonders guter Leistungen im Studium sein.
    • Bei Studierenden werden insbesondere die bisherigen Studienleistungen berücksichtigt.
  • Neben der studienbezogenen Leistung ist die Mitgliedschaft in einem olympischen, paralympischen oder deaflympischen Bundeskader (z.B. PK, EK, NK1) des Studierenden eine Fördervoraussetzung. Relevant ist der Zeitpunkt der Antragstellung. 
  • Fördervoraussetzung ist zudem, dass Athletinnen und Athleten
    • für einen NRW-Verein starten oder
    • ihren Trainingsmittelpunkt in NRW oder
    • ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben.
  • Nicht möglich ist eine Stipendienbewerbung für
    • Angehörige von Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei und Zoll;
    • Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten, die im betreffenden Förderzeitraum von der Deutschen Sporthilfe mit dem Deutsche Bank Stipendium gefördert werden.

 

 

Wie werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?

  • Die leistungssportbezogenen Förderkriterien (Sportart, Kaderstatus, Vereinszugehörigkeit bzw. Trainings- oder Lebensmittelpunkt) sind von den Bewerberinnen und Bewerbern der jeweiligen Hochschule schriftlich nachzuweisen.
  • Die studienbezogenen Leistungskriterien werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und geprüft, um die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen.

 

Wie und wann kann ich mich bewerben?

Weitere Informationen​ sind auf der Seite der Sportstiftung NRW zu finden.

Hinweis: Auf eine Förderung durch die Sportstiftung NRW besteht auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch.