Patient*innen können sich direkt an die Hochschulambulanz wenden. Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen.

Gesetzlich versichert:

Die Kosten der Psychotherapie werden auf Ihren Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir organisieren die Antragstellung für Sie, Sie müssen lediglich zu jedem neuen Quartal Ihre Gesundheitskarte mitbringen. Zudem ist es erforderlich, dass Sie den sog. Konsiliarbericht von einer*m somatischen Ärzt*in ausfüllen lassen. Ihr*e Therapeut*in wird Ihnen das Vorgehen erklären und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Privat versichert:

Die Behandlungskosten werden Ihnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Sie müssen sich selbst möglichst frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Antragsformulare zur Kostenerstattung anfordern. Normalerweise werden Ihnen die Kosten der Psychotherapie erstattet – in welchem Umfang hängt von Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Beihilfeberechtigt:

Die Behandlungskosten werden Ihnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Sie müssen sich selbst möglichst frühzeitig mit Ihrer Beihilfe sowie Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Antragsformulare zur Kostenerstattung anfordern. Normalerweise werden Ihnen die Kosten der Psychotherapie erstattet – in welchem Umfang hängt von Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Selbstzahler:

Die Behandlungskosten werden Ihnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.

Alle Einnahmen werden zur Finanzierung des Behandlungs- und Forschungsauftrags der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz genutzt und kommen somit der Weiterentwicklung von Psychotherapie und der Behandlung von psychisch Erkrankten zugute. Die Ambulanz arbeitet nicht gewinnorientiert.