Informationen zum Datenschutz

Psychotherapeut*innen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, alles was Sie Ihre*r Psyhchotherapeut*in anvertrauen, ist streng vertraulich und darf nicht weitergegeben werden, es sei denn, Sie geben dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung (Schweigepflichtsentbindung). Da mit ihrer Behandlung i.d.R. mehrere Personen der Hochschulambulanz betraut sind (Sekretariat, leitende Psychologinnen, Ausbildungstherapeut*innen), ist innerhalb unseres Teams eine Weitergabe relevanter personenbezogener Daten unerlässlich, um eine Psychotherapie bei uns einzuleiten.

Einer psychotherapeutischen Behandlung müssen Sie zustimmen. Deshalb sprechen Sie mit Ihrer*m Psychotherapeutin*en über die Diagnose, den Ablauf der Psychotherapie, die mögliche Dauer sowie über Alternativen und die Kostenübernahme. Nach der gemeinsamen Entscheidung stellen Sie i.d.R. den Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse.

Psychotherapeutische Behandlungen müssen dokumentiert werden. Auch diese Behandlungsunterlagen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

Die Daten, die für Ihre Behandlung und die Praxisorganisation erforderlich sind, werden in einer Patient*innenakte und auf einem Praxislaptop gespeichert und sind ausschließlich den Mitarbeiter*innen der Hochschulambulanz zugänglich.

Darüber hinaus gilt auch für uns die DGSVO.