InZentIM-Förderung

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InZentIM und die ihm assoziierten Professuren werden durch die Universität Duisburg-Essen grundfinanziert. Sie wird dabei durch Fördermittel des Landes NRW und der Evonik-Stiftung sowie durch Mittel aus dem Bund-Länder-Programm für den wissenschaftlichen Nachwuchs (WISNA) unterstützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Projekte am InZentIM im Rahmen des Verbundes der DeZIM-Forschungsgemeinschaft.

Einzelprojekte der Mitglieder von InZentIM werden mit öffentlichen Mitteln der EU, des Bundes (BMBF, BMFSFJ, BMAS, ADS) und der Länder (MKFFI NRW, MIWF NRW, MAGS NRW, Staatskanzlei NRW, MWK BW) sowie durch kommunale Mittel gefördert. Darüber hinaus sind folgende externe Organisationen an der Finanzierung von Einzelprojekten beteiligt: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Stiftung Mercator, Mercator Research Center Ruhr (MERCUR), DeZIM-Forschungsgemeinschaft, Horizon 2020,  Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), Landeszentrale für politische Bildung (LpB) NRW, Deutsche Islam Konferenz, Forschungsinstitut für gesellschaftliche Weiterentwicklung (FGW), Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung (DPWS), Deutsche Bank Stiftung, Stiftung RTL "Wir helfen Kindern e.V.", Laureus Stiftung, RAG-Stiftung, Anneliese-Brost Stiftung.

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Hier geht es zu den Förderungsmöglichkeiten für InZentIM-Mitglieder.

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InZentIM-Förderung für Mitglieder

InZentIM fördert wissenschaftliche Vorhaben seiner Mitglieder in Gespräch und Beratung sowie nach Möglichkeit durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für unterschiedliche Maßnahmen, sofern keine andere Finanzierung (z.B. durch eine Fakultät oder den Profilschwerpunkt Wandel von Gegenwartsgesellschaften) zur Verfügung steht. Die Förderung ist auch für Vorhaben des wissenschaftlichen Nachwuchses und selbstorganisierte Projekte vorgesehen. Kooperative, interdisziplinäre und internationale Formate sind willkommen. Über die Förderung entscheidet der Vorstand. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind – hier geht es zum Antrag auf Mitgliedschaft.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

1. Entwicklung und Vorbereitung von Antragsvorhaben

Die Vorbereitung von Anträgen und die Entwicklung von Projektvorhaben können mit Mitteln für Veranstaltungen gefördert werden.

2. Einladung von Gastwissenschaftler*innen

Die Mittel für die Einladung von Gastwissenschaftler*innen sollen projekt- und themenbezogen eingesetzt werden. Die jeweilige Laufzeit soll dem besonderen Zweck des Vorhabens und dem Umfang der Mitwirkung der einzuladenden Personen angepasst werden.

3. Durchführung von interdisziplinär ausgerichteten Vorträgen, Vortragsreihen und Workshops

Das Spektrum dieser Fördermöglichkeit reicht von Einzelvorträgen über Vortragsreihen, Ringvorlesungen und Workshops bis hin zu Tagungen. Die Veranstaltungen können sich Methodenfragen, Themenentwicklungen oder besonderen Forschungsfragen widmen. Sie sollten Kooperation, Interdisziplinarität und Internationalität unterstützen.

4. Reisen von Nachwuchswissenschaftler*innen

Unter diesen Punkt fallen Reisen von Nachwuchswissenschaftler*innen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen, die mit ihren Forschungsvorhaben und dem Themenfeld Integration/Migration verknüpft sind. Vorausgesetzt wird hier die Durchführung eines Call for Papers-Verfahrens und die Annahme des eigenen Vortrags.

5. Language Editing

Diese Unterstützung dient der Optimierung der fremdsprachlichen Qualität wissenschaftlicher Texte vor der Veröffentlichung. Nach der Veröffentlichung (mit Förderhinweis) erbittet InZentIM ein Belegexemplar.

6. Übersetzungen/Dolmetschen

Übersetzungen von Texten in/aus Fremdsprachen und die Ermöglichung von Dolmetschleistungen in Forschungsprojekten, bspw. in der linguistischen Forschung, sind hier angesprochen.

Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsführerin des InZentIM.

Dokumente

 

Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsführerin des InZentIM:

Merve Schmitz-Vardar

0203 / 379-7074
merve.schmitz-vardar@uni-due.de