Informationen zur Bewerbung und Einschreibung

Informationen zur Bewerbung und Einschreibung

1)    Informationen zur Bewerbung für den Bachelor-Studiengang

  • Die Bewerbung für den Bachelor-Studiengang "Kulturwirt" ist eine Online-Bewerbung, die zentral durch das Studierendensekretariat organisiert wird.

 

Informationen über das Verfahren sowie den Link zur Bewerbung finden Sie HIER.

  • Voraussetzungen für die Bewerbung sind, laut Prüfungsordnung, folgende: "Die Qualifikation für das Studium im Bachelor-Studien­gang „Kulturwirt“ wird durch das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis erworben."
  • Die Bewerbung erfolgt für den Gesamtstudiengang "Kulturwirt". Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie schriftlich einen Termin zur persönlichen Einschreibung.
  • Sie wählen erst bei der persönlichen Einschreibung ihre Fachkombination, sprich BWL in Kombination mit der von ihnen gewünschten Kulturwissenschaft (Englisch, Spanisch, Französisch, Niederländisch, Türkisch).

 

 

2)    Informationen zur Einschreibung für den Master-Studiengang

  • Zurzeit ist der Master-Studiengang "Kulturwirt" zulassungsfrei mit einem NC von 2,3. Dies bedeutet, dass alle Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen sich zu den entsprechenden Fristen einschreiben können. Die Einschreibefristen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang „Kulturwirt“ sind, laut Prüfungsordnung,  "der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Kulturwirt“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren interdisziplinären Studiengangs mit sprach- und kulturwissenschaftlichen sowie be­triebs­wirtschaftlichen Inhalten. Die Gesamtnote des Abschlusses nach Satz 1 muss in der Regel mindestens 2,3 sein. "
  • Absolventen des "Kulturwirts" der Universität Duisburg-Essen können sich demnach sofern der NC vorliegt, ohne weitere Formalitäten beim Studierendensekretariat zu dem Fristen einschreiben.
  • Für Absolventen andere Studiengänge und andere Universitäten muss eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, die durch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bestätigt wird. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel (1) ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studien­gang mit einem ersten berufs­qualifizierenden Abschluss und einem Ge­samt­­workload von mindes­tens 180 Credits mit einer Kombination der Fach­rich­­tungen Betriebswirtschaftslehre sowie einer der am „Kulturwirt“ beteiligten Sprach- und Kultur­wis­sen­schaften an einer an­deren Hochschule im Geltungsbereich des Hoch­schulrahmen­ge­setzes oder (2) ein einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmen­ge­­setzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmenge­setzes nachge­wiesen werden kann.
  • Um eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu beantragen senden Sie bitte ihr Zeugnis und das Transcript of Records sowie ihre Postadresse per E-Mail an den Studiengangsmanager Herrn Dr Torsten Caeners. Aus ihren Dokumenten muss die Anzahl der erreichten ECTS Punkte für die einzelnen Module bzw. Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs hervorgehen. Sie benötigen ca. 50 ECTS im Bereich Wirtschaftswissenschaften sowie 45 ECST in der Sprach- und Kulturwissenschaft, die Sie im Master weiterführen möchten (Englisch, Spanisch, Französisch, Niederländisch, Türkisch). Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Herrn Dr Caeners.
    •  Bei positivem Gleichwertigkeitsbescheid können Sie sich unter Vorlage der Bescheinigung während der Fristen beim Studierendensekretariateinschreiben.

 

 

3)    Informationen für Studierende aus dem Ausland und für beruflich Qualifizierte.

  • Studienbewerber aus dem Ausland bzw. mit auswertigem Studienabschluss sowohl für den Bachelor- als auch den Masterstudiengang sollten sich zunächst an das Akademische Auslandsamt wenden.
  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber für den Bachelor- sowie den Master-Studiengang, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.
  • Für den Master-Studiengang gilt weiterhin folgendes: Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende fremdsprachliche Kompetenzen) verfügen, um Veran­staltungen in der dem gewählten Sprach- und Kulturraum entsprechenden Fremdsprache) folgen zu können, selbst­ständig Texte auf Master-Niveau lesen und ver­fassen zu können, Hausarbeiten und  Modul­klausuren schreiben zu können sowie zum Zwecke des Selbst­studiums. Studierende, deren Muttersprache nicht die des gewählten Kulturraumes  ist, oder die Sprachkom­pe­ten­zen im Bachelor-Studiengang nicht auf mindes­tens C1-Niveau erreicht haben, müssen vor Aufnahme des Studiums Sprach­kenntnisse des gewählten Kulturraumes entsprechend der abge­schlossenen Niveau­­stufe C1 des Gemein­samen Europäischen Re­ferenzrah­mens für Sprachen (GER) nachweisen. Über die Form des Nachweises der fremdsprachlichen Kompetenzen sowie über die Anerkennung gleich­wertiger Kenntnisse der nach Satz 3 und 4 erforderlichen Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Um ein Verständnis der Veranstaltungen des Inter­disziplinären Bereichs sicherzustellen, müssen Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, vor Aufnahme des Studiums englische Sprach­kompetenzen entsprechend der abge­schlos­senen Niveau­stufe B2 des Gemein­samen Euro­päischen Referenz­rahmens für Sprachen (GER) nach­weisen. Dies ist möglich durch den Nachweis von Englisch als Abitur­fach (7 Punkte GK oder LK) oder mindestens vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiter­bilden­den Schule oder einen englischen Sprachtest.
  • Der Zugang zum Bachelor-Studiengang ist offen für beruflich Qualifizierte. Näheres regelt die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Universität Duisburg-Essen. Wenden Sie sich bitte auch an den Studiengangsmanager Herrn Dr Torsten Caeners.