Informationen und Termine

Informationen zu Prüfungen und zur Prüfungsorganisation

Prüfungsangelegenheiten werden zentral vom Prüfungsamt organisiert:

Karin Eggers
Sachbearbeitung
Tel. 0203 - 379 - 2424
Raum: SG 011
E-Mail:  karin.eggers@uni-due.de 

Homepage: http://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/d_kuwi_startseite.php

 

Für jede Studierende und jeden Studierenden wird im Bereich Prüfungswesen ein Credit-Konto zur Dokumentation der erbrachten Leistungen eingerichtet und geführt. Die erbrachten Leistungen und/oder Fehlversuche werden hier dokumentiert. Dazu leiten die Dozenten die Ergebnisse der Prüfungen an das Prüfungsamt zur Verbuchung weiter. Leistungen aus dem E-Bereich werden von den Studierenden selbst durch Vorlage des Nachweises des IOS beim Prüfungsamt verbucht.

!! Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich die Verbuchung durch die Dozenten zeitnah auf ihre Korrektheit zu überprüfen und ggf. Fehler korrigieren zu lassen !!

 

Prüfungsanmeldung

  • Zu Beginn eines jeden Semesters müssen sich die Studierenden für alle Prüfungen anmelden, die sie in  dem Semester zu schreiben gedenken.
  • Die Anmeldung erfolgt zu den entsprechenden Fristen über die Anmeldemaske auf der Internetseite des Prüfungsamts.
  • Die Anmeldefristen werden frühzeitig auf der Internetseite des Prüfungsamts, der Internetseite des Studiengangs "Kulturwirt" sowie über den Emailverteiler bekannt gegeben.

 

Prüfungsabmeldung

  • Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor Prüfungstermin möglich. Die Prüfungsabmeldung erfolgt online.
  • Bei Verhinderung durch Krankheit ist ein ärztliches Attest spätestens drei Tage nach Prüfungstermin bei Frau Eggers im Prüfungsamt einzureichen.

 

Fehlversuche,  unentschuldigtes Fehlen bei der Prüfung, Nachschreibetermine

  • Jede Prüfung kann drei Mal geprüft werden. Wenn eine Prüfung dreimal nicht bestanden ist, folgt die Exmatrikulation, da das Studium nicht mehr beendet werden kann.
  • Bei einem unentschuldigten Fehlen (d.h. ohne fristgerechte Abmeldung oder Attest) bei einer Prüfung gilt diese Prüfung als "Nicht Bestanden" und wird somit als Fehlversuch verbucht.
  • Studierende, die in eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden haben oder durch ärztliches Attest entschuldigt sind, können – sofern für diese Prüfung angeboten – an dem Nachschreibetermin teilnehmen.
  • Wird kein gesonderter Nachschreibetermin angeboten, so ist der nächste Prüfungstermin der reguläre Prüfungstermin des nächsten oder übernächsten Semesters.