Das BEM-Verfahren erklärt

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist durch seine sozialgesetzliche Verankerung und die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an der UDE geregelt. Trotz einem weitestgehend strukturierten Verfahren und einem systematischen und schrittweisen Vorgehen, steht im BEM immer der Einzelfall und individuelle Lösungen im Vordergrund. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie das BEM funktioniert und wie das Verfahren abläuft.

Ein Gewinn für alle

Beim BEM geht es darum, Sie nach längeren Ausfallzeiten wieder dauerhaft in den Betrieb einzugliedern und weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden. Hiervon profitieren sowohl Sie als Beschäfigte/r als auch der Arbeitgeber.

Gemeinsam Lösungen finden

Im gemeinamen und vertraulichen Austausch geht es im BEM darum, zu erörtern, welche Maßnahmen und Hilfen dazu beitragen können, Arbeitsunfähgikeit möglichst zu überwinden und Sie beim Eingliederungsprozess zu unterstützen. Bei der Maßnahmenempfehlung können interen und externe Expert:innen unterstützen. Natürlich sollen Sie als Betroffene/r eigene Vorstellungen, Ideen und Vorschläge einbringen.

Individuelle Maßnahmen

Das BEM ist ein standardisiertes Präventionsverfahren an der UDE. Krankheit, dessen Beanspruchungsfolgen und Einschränkungen die sich daraus ergeben, können jedoch sehr unterschiedlich sein. Daher ist jedes BEM-Verfahren unterschiedlich und wir suchen gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten, Arbeitsunfähigkeit durch indivuduelle Hilfen und Maßnahmen zu überwinden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Selbstverständlich sichern wir Ihnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten zu (DSGVO, BDSG). Die Speicherung
gesammelter Informationen im BEM-Prozess bedürfen Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und unterliegen der Schweigepflicht.

Selbstbestimmt und freiwillig

Das BEM ist zu jedem Zeitpunkt im Verfahren freiwillig. Jeder Schritt im BEM wird mit Ihnen erarbeitet und erfolgt ausschließlich mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis. Welche weiteren Akteure im BEM-Verfahren beteiligt werden, entscheiden Sie.

Der Verfahrensablauf

BEM-Anspruch

Sind oder waren Sie innerhalb der letzten 12 Kalendermonate länger als 42 Kalendertage ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig und stehen in einem Beschäftigungs-, Beamten- oder Ausbildungsverhältnis mit der Universität Duisburg-Essen, können Sie an einem BEM-Verfahren teilnehmen.

Sollten sich gesundheitliche Problemstellungen die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen ergeben, können Sie jederzeit auch von sich aus das BEM in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür keine 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig gewesen sein.

Einladung

Wenn Sie Anspruch auf ein BEM-Verfahren haben, werden Sie automatisch von der Universität Duisburg-Essen postalisch kontaktiert. Sie erhalten ein Einladungsschreiben zu einem ersten unverbindlichen und freiwilligen Informationsgespräch zum BEM, in welchen Sie zunächst über die Ziele, den Ablauf, über die Verschwiegenheitspflicht der am BEM-Verfahren beteiligten Akteure und zum Datenschutz informiert werden.

Informationsgespräch

Im Informationsgespräch, an welchem Sie sowohl persönlich als auch telefonisch oder per Videokonferenz teilnehmen können,
werden Sie umfassend über die Ziele, den Ablauf, die Verschwiegenheitspflicht der am BEM-Verfahren beteiligten Akteure
und den Datenschutz informiert und aufgeklärt. Das Gespräch dient in erster Linie dem Kennenlernen, der Vertrauensbildung und einer allgemeinen Information. Auf Ihren Wunsch können sowohl das Informationsgespräch als auch weitere Gespräche im BEM-Verfahren durch ein oder mehrere Mitglieder des Integrationsteams und/oder durch eine weitere Vertrauensperson begleitet werden.

Eingliederungsgespräch

Haben Sie sich nach einem ersten Informationsgespräch für die Teilnahme am BEM-Verfahren entschieden, werden in einem oder mehrere Eingliederunggesprächen Ihre Arbeitsplatzsituation besprochen und krankheitsbedingte Einschränkungen für den Arbeitsplatz identifiziert. Sollten sich hieraus konkrete Handlungsbedarfe ableiten lassen, werden im gemeinsamen Austausch Maßnahmenempfehlungen auf technischer, organisatorischer oder personebezogener Ebene erarbeitet, die zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit bzw. zu einer Erhaltung der Arbeitsfähigkeit beitragen können.

Die Eingliederungsgespräche und der Eingliederungsprozess können durch verschiedene Akteure begleitet und unterstützt werden. Hierzu gehören inbsesondere die Mitglieder des Integrationsteams (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsärztlicher Dienst). Darüber hinaus können weitere interne und/oder externe Expert:innen wie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Integrationsfachdienste und viele Weitere hinzugezogen werden. Welche Personen beteiligt werden, entscheiden Sie.

Maßnahmenumsetzung

Für die Maßnahmenumsetzung bedarf es in der Regel der Zustimmung der Dienststelle, bzw. dem/der direkten Vorgesetzten, welche/r natürlich ebenso an den Eingliederungsgesprächen beteiligt werden kann. Es wird gepürft welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Sollten betriebliche oder organisatorische Gründe gegen eine Maßnahmenumsetzung sprechen, muss erneut geprüft werden, ob empfohlene Maßnahmen modifiziert werden können oder ob es alternative Empfehlungen gibt. Die Maßnahmenumsetzung wird durch die am BEM-Verfahren beteiligen Personen begleitet.

Abschluss des BEM

Nach erfolgter Maßnahmenumsetzung und erfolgreicher Eingliederung wird nach einem adäquaten Zeitraum in der Regel ein Abschlussgespräch geführt. Sollte der Eingliederungsprozess aufgrund erneuter Arbeitsunfähigkeit nicht erfolgreich verlaufen sein oder ergeben sich aus dem Abschlussgespräch weitere Bedarfe, muss erneut geprüft durch welche Maßnahmen Arbeitsunfähigkeit überwunden werden und/oder Arbeitsfähigkeit erhalten werden kann.