Ein Unfall, plötzliche und unerwartete Erkrankungen, chronische Leiden oder lange Reha-Aufenthalte: Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen. Häufig fällt es schwer, die Tätigkeit in vollem Umfang wieder aufzunehmen oder wir bleiben gesundheitlich stark eingeschränkt. Hier bedarf es oftmals gewisser Anpassungen im Arbeitsumfeld, um eine Arbeitsfähigkeit wieder zu ermöglichen. In dieser persönlich sehr schwierigen Zeit möchten wir Sie beim Widereinstieg in den Arbeitsalltag bestmöglich unterstützen und gemeinsam mit Ihnen diesen Weg planen. Wir bieten allen Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an, welches nach längeren oder wiederholten Krankheitsphasen dazu beitragen soll, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden und durch individuelle Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Gesundheit zu erhalten.

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Präventionsverfahren. Ziel des BEM-Verfahrens ist die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und die Ermittlung und Umsetzung von Leistungen oder Hilfen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes. Hierzu ist es erforderlich, im gemeinsamen Austausch krankheitsbedingte Einschränkungen für den Arbeitsplatz zu identifizieren, um Handlungsbedarfe zu ermitteln und Maßnahmen ableiten zu können. Soweit erforderlich kann die/der Betriebsärztin/-arzt hinzugezogen werden. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, können die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen werden.

 

Gesetzlicher Hintergrund

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in Sozialgesetzuch IX zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzlich gergegelt und für jeden Arbeitgeber verpfichtend. Mit dem BEM sollen nach § 167 Abs. 2 SGB IX Möglichkeiten geprüft werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Das BEM wird angewendet, wenn ein Beschäftigte*r innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

 

Welche Ziele hat das BEM?

  • Arbeitsfähigkeit wiederherstellen
  • Arbeitsunfähigkeit überwinden bzw. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
  • chronische Krankheiten und Behinderung vermeiden
  • den Arbeitsplatz von Krankheit oder Behinderung betroffener Personen möglichst erhalten
  • vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben verhindern