Vertragsgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft

Die  Dienstvereinbarung zur Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und Regeln guter Praxis für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau wurde vom Rektor und von der Vorsitzenden des Personalrats der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten am 07.11.2019 unterschrieben und trat damit unmittelbar in Kraft. Die Vereinbarung regelt alle Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten an unserer Hochschule.

Die Notwendigkeit des Abschlusses dieser Dienstvereinbarung haben die Hochschulleitung und die Personalräte unmittelbar nach Verkündiung der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Frühjahr 2016 erkannt. Das WissZeitVG räumt den Hochschulen eine Ermessensspielraum bei der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse ein und dieser Spielraum sollte, so die Absicht der Dienststellenleitung und der Personalräte, einvernehmlich geregelt werden. An einer Hochschule mit 11 Fakultäten mit fast 500 Professoren sind dabei allerdings viele berechtigte und zum Teil auch widersprüchliche Interessen zu berücksichtigen. Die Verhandlungen waren entsprechend langwierig. Dafür liegt nun ein Verhandlungsergebnis vor, dass mit allen Beteiligten abgestimmt ist und alle Interessen bestmöglich berücksichtigt.

Die Dienstvereinbarung und die sie ergänzenden Richtlinien legen unter anderem fest:

  • Anforderungen an wissenschaftliche Qualifikationsziele,
  • Mindestlaufzeiten für Beschäftigungsverhältnisse zur wissenschaftlichen Qualifikation,
  • Mindestanforderung an den Umfang der Beschäftigung,
  • die für die Lehre erforderliche Arbeitzeit,
  • die Begrenzung der Tätigkeiten  der Lehrkräfte für besondere Aufgaben außerhalb der Lehre,
  • die Vergabe von Lehraufträgen und
  • die Aufgaben von Stipendiaten.

Mit der Dienstvereinbarung gewährleisten wir an unserer Hochschule, insbesondere im Vergleich zu vielen anderen Hochschulen, sehr attraktive Bedingungen für die Beschäftigung während der wissenschaftlichen Qualifikation. Wir sehen dies als eine gute Grundlage für die Anwerbung hochqualifizierten Personals für eine erfolgreiche Forschung und Lehre an unserer Universität.