Krankenversicherung
EU- Staatsangehörige:
Sie können in der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes verbleiben
- Bitten Sie Ihre Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für Sie auszustellen.
- Präsentieren Sie die EHIC einer deutschen Krankenkasse. Die Krankenkasse gibt für Sie eine Erklärung ab, dass Sie befreit sind.
- Geben Sie die Erklärung über die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Ihrer Einschreibung ab.
Wenn Sie eine deutsche Krankenkasse bevorzugen, lesen Sie bitte die Informationen für "Nicht-EU-Bürger".
Nicht-EU-Bürger:
- Sie müssen einer deutschen Krankenkasse beitreten. Die meisten Provider bieten reduzierte Tarife für Studenten unter 30 Jahren (monatliche Kosten ca. 90 €) an.
- Sie erhalten eine Krankenversicherungskarte von Ihrem Provider, die Sie zu jedem Arzttermin mitbringen müssen.
Sprachkursteilnehmer, DSH- Vorbereitung, Nicht-EU-Bürger:
Sie müssen eine private (Reise-) Krankenversicherung bei einem deutschen Anbieter (gültig bis 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester) abschließen.
Nachdem Sie Ihre DSH- Prüfung bestanden und sich für Ihr Studium immatrikuliert haben, können Sie von der privaten in die öffentliche Krankenkasse wechseln (Nicht EU-Bürger). Bitte beachten Sie, dass Sie nur zu dem Zeitpunkt der Einschreibung in Ihren Studiengang wechseln können. EU-Bürger bringen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und verfahren wie oben beschrieben.
Sie können die Krankenkasse selber wählen. Informationen über öffentliche Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen) finden Sie unter: http://www.krankenkasseninfo.de