Internationales Outgoing Anrechnung

Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Vor Ihrer Abreise besprechen Sie mit Ihrer Auslandskoordinatorin, welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen möchten und wie Ihnen diese im Anschluss an der Heimatuniversität für Ihr Studium angerechnet werden können. Zu diesem Zwecke erstellen Sie ein Learning Agreement. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem jeweiligen Kursangebot der Partneruniversität vertraut machen und schon einmal prüfen, welche Leistungen Sie an der Heimatuniversität noch offen haben.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die tatsächliche Anerkennung kann erst nach Ihrem Auslandsaufenthalt nach Antragsstellung und Vorlage der relevanten Unterlagen erfolgen. 

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie vor Ort an der ausländischen Hochschule feststellen, dass ein Kurs nicht mehr angeboten wird, es zeitliche Überschneidungen gibt bzw. Sie dort erst auf weitere Kurse aufmerksam werden, die Sie gerne belegen und in Duisburg anrechnen lassen möchten. Sollten Sie zu Beginn des Auslandssemesters oder währenddessen noch Kursänderungen vornehmen, setzen Sie sich bitte per Email mit Ihrer Koordinatorin in Kontakt, um Anrechnungsmöglichkeiten zu besprechen und nutzen die entsprechenden Changes-Seiten des (ERASMUS-) Learning Agreements.

In einem Auslandssemester sollten Sie ca. 30 ECTS-Punkte erbringen.

Nach Ihrer Rückkehr:

Für die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen müssen Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt der UDE stellen.

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