Jeder Hochschulangehörige ist verpflichtet seinen Beitrag zur Verhütung von Bränden zu leisten – dazu muss er wissen, welches die richtigen Verhaltensweisen sind und was im Notfall zu tun ist. Ebenfalls müssen Besucher sowie Fremdfirmen ihren Beitrag leisten.

Damit sich jeder über die Rahmenbedingungen und festgelegte Maßnahmen informieren kann, sind diese in den Brandschutzordnungen für den Campus Essen sowie Campus Duisburg beschrieben.

Brandschutzordnung Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A beschreibt den anwesenden Personen in Kurzform, wie sie Brände verhüten und sich im Brandfall verhalten sollen. Diese sind unter dem Namen "Verhalten im Brandfall" in der Spalte weitere Informationen zu finden.

Brandschutzordnung Teil B

Die Brandschutzordnung Teil B informiert die Beschäftigten und Studierenden detailliert über folgende Themengebiete:

  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brand melden
  • Alarmsignale und Anweisungen beachten
  • in Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln

Brandschutzordnung Teil C

Die Brandschutzordnung Teil C enthält weiterführende Anweisungen für Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Teil C wird durch den Brandschutzhelferleitfaden dargestellt.

Brandschutzordnungen am Campus Essen

Allgemeine Brandschutzordnung

Gebäude R11

Gebäude R14

Gebäude S04

Gebäude S06

Weststadttürme (WST)

Container - Kindertagespflege

Gebäude N. N.

Brandschutzordnungen am Campus Duisburg

Allgemeine Brandschutzordnung

Gebäude LA

Gebäude LK

Gebäude - Dahlberger Villa

Bei Bedarf können Sie die Brandschutzordnungen Teil A bis C beim GUIDEPLUS Office anfordern.