Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Damit alles im Notfall klappt, wird die Hochschule durch Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützt. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten im vorbeugenden Brandschutz, die Brandbekämpfung sowie die Unterstützung bei der Evakuierung der anwesenden Personen. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei einer normalen Brandgefahr, z. B. Bürobereich, sind mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden.

Der Lehrgang zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer umfasst folgende Themen:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Zur Auffrischung der Theorie und Praxis wird der Lehrgang alle 2 bis 3 Jahre wiederholt.

Falls Sie an der Schulung teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte die Einverständniserklärung zu. Nach der Schulung erfolgt die offizielle Bestellung über den Kanzler mit Zustimmung der Personalräte.

Wenn Sie Fragen zu den Brandschutz- und Evakuierungshelfern haben, sprechen Sie uns an.