Brandschutz- und Evakuierungshelfende
Brandschutz- und Evakuierungshelfende
Damit im Notfall die Evakuierung funktioniert und Personen- und Sachschäden verhindert oder reduziert werden können, übernehmen Beschäftigte die Funktion von Brandschutz- und Evakuierungshelfenden (BEH). Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Brandschutzbeauftragten im vorbeugenden Brandschutz, die Brandbekämpfung sowie die Unterstützung bei der Evakuierung der anwesenden Personen. Die notwendige Anzahl der BEHs ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem zentralen Dokument im Arbeitsschutz. Bei einer normalen Brandgefahr, z. B. im Bürobereich, sind mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutz- und Evakuierungshelfende auszubilden.
Zur Auffrischung der Theorie und Praxis muss der Lehrgang spätestens alle 4 Jahre wiederholt werden.
Fähigkeiten
Durch die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfenden sind Sie zu Folgendem befähigt, um ein sicheres Arbeiten an der UDE zu ermöglichen:
- Vorbeugender allgemeiner Brandschutz
- Meldung von Mängeln
- Ersteinschätzung der vorliegenden (Gefahren-) Situation
- Alarmierung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
- Erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung (sofern möglich, unter Beachtung des Eigenschutzes)
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten etc.)
- Evakuierung von Gebäuden und Organisation am Sammelplatz
- Einweisen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
- Unterstützung der Führungskraft bei der jährlichen Brandschutzunterweisung
- Unterstützung der Brandschutzbeauftragten im vorbeugenden Brandschutz
Pflichten?
Brandschutz- und Evakuierungshelfende
Brandschutz- und Evakuierungshelfende erhalten durch ihre Tätigkeit keine zusätzlichen Pflichten!
Allerdings möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass alle Personen gesetzliche Pflichten haben, wie zum Beispiel:
- Meldepflicht nach §42 BHKG
- Hilfeleistungspflicht §43 BHKG
- Pflicht zur Ersten Hilfe §323c StGB
Verpflichtende Anzahl
Gibt es eine verpflichtende Anzahl an BEH pro Bereich ?
An der UDE werden wir mit den sich wandelnden Anforderungen der modernen Arbeitswelt konfrontiert – von Teilzeitmodellen über Homeoffice bis hin zu flexiblen Arbeitsplätzen. Diese Entwicklungen stellen uns vor neue organisatorische Herausforderungen.
Gemäß § 10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV-Information 205-023 müssen mindestens 5 % Brandschutzhelfende immer vor Ort verfügbar sein.
Informationen Schulung
Schulungs-Voraussetzungen
- Aktives Beschäftigungsverhältnis an der Universität Duisburg- Essen (befristet / unbefristet)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Hebetätigkeiten bis 10 Kg (Feuerlöscher) muss gegeben sein
- Deutsch oder Englisch auf B2-Niveau
- Studentische Hilfskräfte können, bei besonderem Bedarf und nach Absprache, ebenfalls teilnehmen
- Führungskräfte dürfen selbstverständlich auch an der Ausbildung teilnehmen und die Tätigkeit als BEH ausführen
Schulungs-Inhalte
Die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfenden nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil:
Der theoretische Teil umfasst u. a.
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände und Brandrauch
- Verhalten im Brandfall
Im praktischen Teil werden
- die Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen in einer realitätsnahen Übung geprobt
- die betriebsspezifischen Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen begangen und in sie eingewiesen
Schulungs-Ablauf
Der Ablauf der Ausbildung gliedert sich in mehrere Teile:
- Abfrage der persönlichen Daten
- Eigenverantwortliches Lernen per Moodle
- Anmeldung zum praktischen Löschtraining
- Absolvieren des Löschtrainings und Abschluss der BEH Ausbildung mit Zertifikat
- Benennung zum BEH an der UDE (für unbefristete Beschäftigte)
Direkt im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann jede Person ehrenamtlich die Tätigkeit als BEH aufnehmen.
Exklusive Option für Ihr Team
Gerne organisieren wir auch individuelle Praxistermine für Ihr Team. Kontaktieren Sie uns einfach über die Funktionsadresse notfallmanagement@uni-due.de, und wir reservieren einen passenden Praxisblock für Sie.
Mit diesem Angebot möchten wir Ihnen eine effiziente und zeitsparende Lösung bieten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Anmeldung BEH-Schulung
Unter folgenden Link können Sie sich zu einer BEH-Schulung anmelden:
https://lehre.moodle.uni-due.de/course/view.php?id=5342
Die Anmeldung in Moodle erfolgt über die Unikennung und das dazugehörige Passwort, nicht via Shibboleth.
Einschreibeschlüssel für den Moodle-Kurs:
- 110112_BEH-Schulung
„Benennung“ vs. „Bestellung“
In der Vergangenheit wurden BEHs an der UDE formal "bestellt". Dieser administrative Vorgang wird derzeit überarbeitet. In Folge dieser Umstellung ist eine Änderung auf eine sogenannte "Benennung" geplant.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ruhen aktuell alle aktiven Benennungs- und Bestellungsprozesse.
BEH-FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Funktion der BEHs finden Sie auf der folgenden Webseite: LINK
DIESE WEBSEITE WIRD GERADE ÜBERARBEITET und ist aktuell NICHT auf dem neuesten Stand!
Weitere Informationen
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die
Stabsstelle A & U.
Kontakt
Information und persönliche Beratung
Campus Essen Brandschutzbeauftragter
Thomas Müller (vormals Purschke)