Aktuelles Informationen zur Nutzung der Beihilfe NRW App

Stand: 03.05.2023

Die Beihilfe NRW App ist nach der Umstellung auf das neue Beihilfesystem erfreulich gut von den Beihilfeberechtigten angenommen worden. Das Einreichen der Rechnungsbelege mit der App ist schnell und unkompliziert.

Nach einigen Monaten der Nutzung der App ist aufgefallen, dass einige Beihilfeberechtigte zum Teil täglich mehrere Anträge mit nur einem Beleg absenden. Die Beihilfestelle möchte daher darauf hinweisen, dass es technisch möglich ist, mehrere Belege nacheinander zu erfassen und zusammen in einem Antrag gebündelt einzureichen.

Das Erfassen von mehreren Belegen in einem Antrag spart Zeit und Kosten in der Bearbeitung der Beihilfenträge, da für jeden Antrag jeweils ein eigener Beihilfebescheid erstellt und eine Überweisung veranlasst wird.

Eine kurze Anleitung, wie Sie einen bzw. mehrere Belege in einem Antrag über die App erfassen können finden Sie >>hier<<.

Wir freuen uns, wenn Sie uns durch eine effektive Nutzung der App unterstützen.

Hinweise zur praktischen Anwendung finden Sie auch in der internen Hilfe der Beihilfe NRW App.

Informationen zur Umstellung des Antragsverfahrens BeihilfeNRWplus

Ab dem 24.10.2022 arbeitet die Zentrale Beihilfestelle der Universität Duisburg-Essen mit der Software BeihilfeNRWplus. Dies bringt ein paar wesentliche Änderungen für Sie als Beihilfeberechtigte:n mit sich. Genaueres erfahren Sie in den nachfolgenden Punkten:

Antragstellung in Papierform und sonstiger Schriftverkehr

Die bedeutendste Änderung ist der neue Postweg für die Antragstellung und auch für sonstigen beihilferelevanten Schriftverkehr (z.B. Heil- und Kostenpläne, Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme). Diese sind ab 24.10.2022 direkt an die Zentralen Scanstelle Beihilfe in Detmold zu senden:

                          Zentrale Scanstelle Beihilfe

                          32746 Detmold

Bitte achten Sie auf eine ausreichende Frankierung, um eine Rücksendung Ihrer Unterlagen zu vermeiden.

Ein Frankierung und Versendung über die Poststelle der Universität Duisburg-Essen ist nicht möglich, da diese nur dienstliche Post frankieren darf. Beihilfeanträge oder beihilferelevanter Schriftverkehr stellten keine dienstliche Post dar und sind daher privat zu frankieren.

 

Die Zuordnung des Posteingangs erfolgt automatisch durch die Scanner der Zentralen Scanstelle. Hierfür werden entsprechende Vorblätter (Langantrag, Kurzantrag, Anschreiben für Schriftverkehr) benötigt.

Fehlt das Vorblatt oder wird ein falsches Vorblatt verwendet, kann dies die Bearbeitung um mehrere Wochen verzögern (falsche Zuordnung und manuelle Nachbearbeitung).

Nutzen Sie daher bitte ab sofort die nachfolgenden Formulare:

  • Langantrag: Den Langantrag verwenden Sie bitte für Ihren ersten Antrag, den Sie über die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold stellen (nur dann kann Ihr Antrag uns zugeordnet werden).
    Sofern sich Ihre persönlichen Umstände geändert haben (neue Bankverbindung, Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern etc.) verwenden Sie bitte ebenfalls den Langantrag.
     
  • Kurzantrag: Den Kurzantrag (auf Zahlung einer Beihilfe) können Sie verwenden, wenn Sie schon einmal einen Langantrag gestellt haben und alle Angaben zu Ihrer Person unverändert sind.

    (Alternativ für einen Kurzantrag kann die Beihilfe-App verwendet werden – siehe auch unter „Beihilfe-App“)

Um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen, hat die Zentrale Scanstelle eine Checkliste zur Verfügung gestellt.

  • Anlage Pflege: Zur Beantragung von Pflegeaufwendungen nutzen Sie den Lang- bzw. Kurzantrag und die Anlage Pflege.
     
  • Anschreiben für Schriftverkehr: Bitte verwenden Sie das Anschreiben, um z.B. Heil- und Kostenpläne bzw. Anfragen ein- oder Unterlagen nachzureichen.

Eine Übersicht aller Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“.

Möchten Sie gleichzeitig mehrere verschiedene Vorgänge (z.B. einen Beihilfeantrag und einen Heil- und Kostenplan) einreichen, nutzen Sie bitte für jeden Vorgang einen separaten Umschlag. Nur so kann der Scanner die verschiedenen Vorgänge erkennen und zuordnen.

 

Sollten Sie als Privatperson über eine De-Mail-Adresse verfügen, können Sie Anträge und den weiteren Schriftverkehr an die Zentrale Scanstelle Beihilfe Detmold über das De-Mail-Postfach zsdt-beihilfe@brdt-nrw.de-mail.de  übermitteln. Wenn Sie dieses Verfahren nutzen möchten, informieren Sie sich bitte hier.

 

Eine Antragstellung bei der Beihilfestelle der Universität Duisburg-Essen ist per E-Mail ab dem 17.10.2022 nicht mehr möglich.

 

Wenn Sie eine ambulante Psychotherapie beantragen möchten, klären Sie bitte das Verfahren direkt mit Ihrer Ansprechpartnerin in der Beihilfestelle.

 

Hinweise zur Belegeinreichung:

  • Geben Sie bei jeder Korrespondenz bitte immer Ihre korrekte Beihilfenummer an, da diese ein wichtiges Zuordnungskriterium darstellt. Kennen Sie Ihre Beihilfenummer nicht, fragen Sie bitte in der Zentralen Beihilfestelle der Universität Duisburg-Essen nach.
     
  • Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien Ihrer Rechnungen und Unterlagen ein. Sie erhalten diese nicht zurück, da sie nach dem Einscannen vernichtet werden. Für die Nachvollziehbarkeit des Beihilfebescheides (zum Beispiel bei Kürzungen) empfiehlt es sich, eine Ausfertigung der eingereichten Belege aufzubewahren.
     
  • Bitte denken Sie daran, dass Sie zu jeder Behandlung, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung durchgeführt wird, auch die dazugehörige ärztliche Verordnung mit einreichen müssen.
     
  • Bitte kopieren Sie nicht mehrere Belege auf ein Blatt, ein Beleg, der mit Vor- und Rückseite bedruckt ist - z.B. ein Rezept - kann auch beidseitig kopiert werden.
     
  • Bitte legen Sie die Belege immer lose zusammen mit dem Antragsformular in den Umschlag, also bitte weder den ggf. mehrseitigen Antrag noch die Belege heften oder klammern.
     
  • Verwenden Sie bitte keine Heftstreifen oder Folienhüllen.


 

Antragstellung über die Beihilfe NRW App

Der Einsatz der Software BeihilfeNRWplus bietet den Vorteil, dass Sie die Antragstellung auch über die Beihilfe NRW App (für mobile Apple- und Android-Endgeräte) vornehmen können. Die Möglichkeit steht ab dem 26.10.2022 zur Verfügung.

Ein Feedback über den Bearbeitungsstatus und ein digitaler Beihilfebescheid gehören nicht zum Leistungsumfang der App. Sie erhalten alle Bescheide weiterhin postalisch.

 

Wie die kostenlose App heruntergeladen werden kann und Informationen zur Nutzung finden Sie hier:

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Hotline von IT.NRW (Telefon: 0211 9449-2116; E-Mail: beihilfe-app@it.nrw.de).

 

Die Universität Duisburg-Essen kann für Ihr privates mobiles Endgerät keine Sicherheit garantieren. Bitte sorgen Sie eigenverantwortlich für einen ausreichenden Schutz für Ihre
Soft- und Hardware.

 

In welchen Fällen Sie die App nutzen können:

Die Beihilfe-App ersetzt den Kurzantrag (auf Zahlung einer Beihilfe). D.h. einen Antrag per App können Sie nur stellen, wenn ein Langantrag bereits beschieden wurde.

 

Wofür die App nicht genutzt werden kann:

Sollten sich Ihre persönlichen Umstände (z.B. Anschrift, Beurlaubungen, Bankverbindung, Anzahl der Kinder) geändert haben, verwenden Sie bitte den Langantrag und senden ihn postalisch direkt an die Zentralen Scanstelle Beihilfe.

Die App kann nicht verwendet werden, um Schriftverkehr, z. B. Heil- und Kostenpläne, einzureichen. Für Schriftverkehr verwenden Sie bitte den Vordruck "Anschreiben für Schriftverkehr" und senden ihn postalisch direkt an die Zentralen Scanstelle Beihilfe.
Reichen Sie Schriftverkehr per App ein, kann dies die Bearbeitung mehrere Wochen verzögern (falsche Zuordnung als "Beihilfeantrag" und manuelle Nachbearbeitung).

Neuigkeiten & Änderungen

Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten und Änderungen rund um die Beihilfe.

Ältere Meldungen

[30.03.2022 ] Wegfall der Kostendämpfungspauschale

Die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale wurde rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes musste sie für das Jahr 2022 (betroffen sind krankheitsbedingte Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden) allerdings zunächst weiterhin in Ansatz gebracht werden.

Aufgrund der Kostendämpfungspauschale nicht gewährte Kostenerstattungen werden Ihnen nachgezahlt, ohne dass hierfür ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Bei der Berechnung von neuen Anträgen wird die Kostendämpfungspauschale, in Fällen bei denen schon Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 einbehalten wurde, automatisch korrigiert.

Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Beihilfebescheide, die Beträge der Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 einbehalten haben, ist zur Rechtswahrung nicht erforderlich. 

[10.02.2022] Kostendämpfungspauschale

Mit dem von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften soll u.a. auch die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale ab dem Jahr 2022 vollständig abgeschafft werden. Bis zum Inkrafttreten des sich in der Beratung befindlichen Gesetzes ist die Kostendämpfungspauschale jedoch weiterhin nach den bisherigen Regelungen einzubehalten.

Ein Widerspruch gegen die Einbehaltung der Kostendämpfungspauschale für das Kalenderjahr 2022 ist nicht erforderlich. Es besteht ein Anspruch auf Aufhebung auch bestandskräftiger Bescheide und somit auf Rückzahlung einer für 2022 bereits einbehaltenen Kostendämpfungspauschale: Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die beabsichtigte Abschaffung der Pauschale rückwirkend in Kraft tritt.

[13.01.2022] Änderungen der Beihilfeverordnung NRW

Die Beihilfenverordnung NRW ist durch die 11. Änderungsverordnung vom 01.12.2021 geändert worden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten. Ab dem 01.01.2022 dürfen die Einkünfte (§ 2 Abs. 2 und 5a EStG vom 8. Oktober 2009 in der jeweils geltenden Fassung) im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen 20.000 Euro nicht übersteigen (bisher 18.000 Euro). Diese Änderung gilt für Aufwendungen die nach dem 31.12.2021 entstehen. Einzelheiten hierzu und weitere wesentliche Änderungen finden Sie hier auf der Informationsseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW.

Einen Link zur kompletten aktuellen BVO NRW finden Sie weiter unten in den „Informationen rund um die Beihilfe“.

Im Krankheitsfall gut beraten Informationen rund um die Beihilfe

Die zentrale Beihilfestelle der UDE ist die Servicestelle für alle Fragen rund um Beihilfen im Krankheitsfall.


Bild: © UK-Essen

Hier finden Sie als Beihilfeberechtigte und Beihilfeberechtigter der UDE, aber auch der Folkwang Universität der Künste, der Hochschulen Ruhr-West, Rhein-Waal und der Westfälischen Hochschule Ihren richtigen Ansprechpartner.

Die aktuelle Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) vom 5. November 2009, zuletzt geändert durch die 11. Änderungsverordnung vom 01. Dezember 2021 finden Sie hier.

Ergänzend dazu gelten die Verwaltungsvorschriften zur BVO in Form des Runderlasses des Ministeriums der Finanzen vom 29.08.2018 (MBl. NRW. Nr. 22 vom 11.09.2018, Seite 479 bis 502). Den vollständigen Text finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis:
Für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte besteht eine Krankenversicherungspflicht (§ 193 Abs. 3 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Sie sind insoweit verpflichtet, selbst für einen den Beihilfetarif ergänzenden ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Dies gilt auch für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in ein Beamtenverhältnis übernommen werden.