Professuren

Strukturelle und kapazitäre Prüfung im Rahmen von Einrichtungen, Umwidmungen und Ausschreibungen von Professuren

Im Rahmen von Einrichtungen, Umwidmungen und Ausschreibungen von Professuren ist das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung in Form einer strukturellen und kapazitären Prüfung beteiligt (Federführung: Dezernat Personal und Organisation).

Grundlage hierfür ist die Berufungsordnung der Universität Duisburg-Essen, § 6 Abs. 1:

„Das Rektorat prüft die von der Fakultät vorgeschlagene Ausschreibung unverzüglich gemäß § 38 Absatz 1 HG hinsichtlich formaler Anforderungen, haushaltsrechtlicher und kapazitativer Überlegungen sowie der Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Fakultät und der Hochschule unter Berücksichtigung der maßgeblichen Strukturpläne sowie den Anforderungen der Frauenförderpläne, der Studien- und Prüfungsordnungen und des Hochschulentwicklungsplans.“

Die strukturelle und kapazitäre Prüfung erfolgt nach qualitativen und quantitativen Kriterien und berücksichtigt u.a. folgende Aspekte:

  • Art der Professur: Widmung (ggf. zu begründende Umwidmung), Lehrdeputat; Finanzierung und stellenplanmäßige Absicherung (auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Prüfung des Dezernats Wirtschaft und Finanzen);
  • Einpassung in aktuelle Strukturkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von Strukturentwicklungsplänen, den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, dem Hochschulentwicklungsplan, Hochschulverträgen mit dem MIWF;
  • Verortung der Professur in der Lehreinheit, insbes. im Verhältnis zu bereits vorhandenen oder geplanten Professuren;
  • Verortung der durch die Professur zu erbringende Lehre (Studiengänge, Lehrveranstaltungen gemäß Modulhandbuch, ggf. fachdidaktische Aspekte);
  • kapazitäre Aspekte, Auslastungsparameter der Lehreinheit (Entwicklung des Lehrangebots bzw. der Lehrnachfrage; Studienanfänger- sowie Absolventinnen- und Absolventenzahlen bzw. -quoten und Promotionen) auch in Bezug zu den der Lehreinheit entsprechenden Stammdaten NRW;
  • Forschungsparameter und Finanzkennzahlen (Drittmittel) der Lehreinheit auch in Bezug zu den der Lehreinheit entsprechenden Stammdaten NRW sowie unter Einholung einer Stellungnahme des SSC zum Forschungsaspekt der Professur.
  • Das Ergebnis der strukturellen und kapazitären Prüfung dient dem Rektorat zur Entscheidungsfindung bei Einrichtungen, Umwidmungen und Ausschreibungen von Professuren.

    Links zum Berufungsverfahren:

  • Hochschulgesetz NRW, hier insbes. § 38: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14567&menu=1&sg=0&keyword=hochschulzukunftsgesetz
  • Berufungsordnung der Universität Duisburg-Essen: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_10_mai12.pdf  

Strukturelle Prüfung im Rahmen von Dienstzeitverlängerungen von Professorinnen und Professoren

Gemäß Landesbeamtengesetz NRW kann der Eintritt in den Ruhestand einer Professorin oder eines Professors um bis zu 3 Jahre hinausgeschoben werden:

㤠32 Hinausschieben der Altersgrenze

(1) Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über das vollendete siebzigste Lebensjahr hinaus, hinausgeschoben werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand zu stellen. Im Verlängerungszeitraum ist der Beamte auf seinen Antrag hin jederzeit in den Ruhestand zu versetzen; die beantragte Versetzung kann aus zwingenden dienstlichen Gründen um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden.

(2) Wenn dienstliche Gründe im Einzelfall die Fortführung der Dienstgeschäfte erfordern, kann die für die Versetzung in den Ruhestand zuständige Stelle mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und des Beamten den Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Dauer, die jeweils ein Jahr und insgesamt drei Jahre nicht übersteigen darf, hinausschieben. Bei Wahlbeamten bedarf diese Entscheidung einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des betreffenden Wahlgremiums.“

 

Das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung prüft bei Anträgen auf Dienstzeitverlängerungen (Federführung: Dezernat Personal und Organisation) insbesondere strukturelle Aspekte der Dienstzeitverlängerung. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Begründung der antragstellenden Fakultät bzw. der antragstellenden Professorin oder des Professors, dass das Hinausschieben des Ruhestandseintritts im dienstlichen Interesse liegt (§ 32 Abs. 1 LBG);
  • Betrachtung a) aktueller Strukturkonzepte (insbesondere Strukturentwicklungspläne, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Hochschulentwicklungsplan, Hochschulverträge mit dem MKW, Fakultätsentwicklungsplänen), b) Einpassung in Studium und Lehre;
  • Finanzierung und stellenplanmäßige Absicherung (auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Prüfung des Dezernats Wirtschaft und Finanzen);
  • Verfügbarkeit von Räumlichkeiten (Stellungnahme des Dezernats Gebäudemanagement).

weiterführende Links:

Kontakt

Dezernat
Hochschulentwicklungsplanung

Universitätsstraße 2
T01 S05 B25
45141 Essen

Dezernent:
Dr. Marlon Jopp
Telefon Essen: (0201) 183-2043
E-Mail: marlon.jopp [at] uni-due.de

Dezernentenvertretung:
Bianca Reeschke-Fierst
Raum: T01 S05 B18
Telefon Essen: (0201) 183-6186
E-Mail: bianca.reeschke-fierst [at] uni-due.de

Sekretariat:
Christine Pelz
Raum: T01 S05 B23
Telefon: (0201) 183-7559
E-Mail: christine.pelz [at] uni-due.de

Dezernatsassistenz:
Martina Wolff
Raum: T01 S05 B20
Telefon: (0201) 183-2057
E-Mail: martina.wolff [at] uni-due.de