Dezernat Gebäudemanagement

Betriebsmittelprüfung gem. DGUV Vorschrift 4

Seit Anfang 2010 prüft das technische Gebäudemanagement ortsveränderliche elektrische Geräte. Dies bedeutet einen großen Zugewinn an Betriebssicherheit.

Generell müssen alle Arbeitsmittel bestimmten Sicherheitskriterien genügen und damit für den Benutzer sicher sein. Gerade bei elektrischen Geräten des täglichen Gebrauchs kann und wird dies nicht ohne Instanhaltung auf Dauer und vor allem sicher funktionieren. Denn gerade häufig gebrauchte elektrische Geräte werden im Alter nicht besser und verursachen hohe unkalkulierbare Sicherheitsrisiken.  Der Gefahr vor Personen- und Brandschäden kann nur durch vorbeugende Maßnahmen in Form einer Prüfung (gem. DGUV Vorschrift 4) begegnet werden.

Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen , nach denen die Sicherheit der Geräte nicht nur bei der Herstellung, sondern auch im weiteren Betrieb zu prüfen sind. An erster Stelle steht hier die DGUV Vorschrift 4.

 

Das technische Gebäudemanagement führt auf Anfrage in Ihrem Bereich diese vorbeugenden Prüfungen an den oben genannten Geräten durch. Dadurch können wir einen entscheidenenen Beitrag zur Betriebssicherheit leisten und sorgen somut auch für einen sicherem Umgang mit Ihren Geräten.

Nachlesen können Sie alles zur Prüfpflicht und den Folgen von Verstößen auch in unserer Infobroschüre.

 

 

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