Quereinsteiger B.Sc. Medizinische Biologie

Zulassung zu höheren Fachsemestern

Voraussetzungen

Ein Quereinstieg ist zum Sommersemester nur in das 2., 4. und 6. Semester und zum Wintersemester nur in das 3. und 5. Semester möglich. Eine Voraussetzung für den Quereinstieg ist, dass in anderen Studiengängen Leistungen erbracht wurden, die äquivalent sind den Leistungen im Bachelor Studiengang Medizinische Biologie.

Studierende verwandter Fächer, die eine Prüfung (Vordiplom, Diplom, Staatsexamen, Physikum, Bachelor) in ihrem Studiengang endgültig nicht bestanden haben, können nicht zum Studium der Medizinischen Biologie zugelassen werden.

Verfahrensweise

Die Verfahrensweise zum Quereinstieg ist zweistufig. Zuerst erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen durch den Prüfungsausschuss und dann im Anschluss die eigentliche Bewerbung beim Studierendensekretariat.

Schritt 1: Anerkennung Ihrer Leistungen
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) für die Einstufung zum Wintersemester in ein höheres Fachsemester bis zum 15. Juli des Jahres und zum Sommersemester bis zum 15. Januar an das Prüfungsamt

Universität Duisburg-Essen
Prüfungswesen Medizinische Biologie
45141 Essen

Ihre Unterlagen werden an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der diese dann prüft und eine Anerkennung der Leistungen vornimmt.
Unterlagen, die später als zum 15. Januar/15. Juli eingehen können für das Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
In vielen Fällen lohnt sich vor der Abgabe der Unterlagen ein Besuch in der Studienberatung, der helfen soll, äquivalente Leistungen zu identifizieren.


Erforderliche Unterlagen

  • Formloses Anschreiben an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Medizinische Biologie. Daraus sollte auch hervorgehen, in welches Semester der Quereinstieg angestrebt wird
  • Formular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen
  • Nachweise bisher erbrachter Studienleistungen aus denen Titel der Veranstaltung, Umfang (SWS), Art der Veranstaltung (Vorlesung, Seminar, Praktikum, etc.), und erreichte Credits hervorgehen (beglaubigte Kopie). Bitte beachten Sie, dass Prüfungen, die noch nicht geschrieben wurden, nicht für die Anrechnung in Betracht gezogen werden können, auch wenn Sie bereits zur Prüfung angemeldet sind.
  • Nachweis über die Lern/Lehrziele und Inhalte der anzurechnenden Veranstaltungen Inhalte der Veranstaltung (z.B. entsprechende Modulhandbuchblätter, bitte reichen Sie nicht das gesamte Modulhandbuch ein, sondern ausschließlich die relevanten Seiten!)

Es können nur vollständige Unterlagen berücksichtigt werden.
Bitte keine Originale, Fotos und Mappen schicken, die Unterlagen werden nicht zurück geschickt.

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht aus dem Bereich Prüfungswesen, mit der Sie sich auf einen Studienplatz bewerben können.

 

Schritt 2: Bewerbung zum höheren Fachsemester beim Studierendensekretariat

Ist eine Einstufung positiv erfolgt, können Sie sich auf einen Platz in dem entsprechenden Fachsemester bewerben. Bitte bedenken Sie, dass eine Einstufung nicht unbedingt heißt, dass Sie einen Platz bekommen. Denn dazu müssen Plätze in dem entsprechenden Fachsemester frei sein.

Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online. Das online Portal finden Sie unter: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php.

Bewerbungsschluss

  • für das jeweilige Sommersemester ist der 15. März
  • für das jeweilige Wintersemester der 15. September.

Es werden nur Bewerber benachrichtigt, die einen Studienplatz erhalten haben. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.