Im Falle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sind dies:
- die Gleichstellungsbeauftragte,
- die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Fakultäten
- die Sozialen Ansprechpartner und -partnerinnen der Universität Duisburg-Essen
- die Personalräte
- die Schwerbehindertenvertretung
- die Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)
- die Dienstvorgesetzten
Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht. Die Betroffenen können sie hiervon widerruflich entbinden.
Sollten die Betroffenen sich dazu entschließen, ein formelles Beschwerdeverfahren im Rahmen der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der UDE (§ 5.2) in Gang zu setzen, werden sie auf Wunsch von den von ihnen ins Vertrauen gezogenen Ansprechpersonen begleitet.
