Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beiträge innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist. Über die Rückmeldefrist können Sie sich hier informieren: "Semestertermine"

Bezüglich der Rückmeldetermine erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung!

Mit der Immatrikulation an der Universität Duisburg-Essen erhalten Sie eine durch ein Passwort geschützte Uni-Kennung, die Ihnen den Zugang zum Internet und zu den elektronischen Diensten der Hochschule ermöglicht.
Die Benutzerkennung, die Sie postalisch mit Ihrem Studierendenausweis erhalten, können Sie über unser Web-Portal freischalten:

https://benutzerverwaltung.uni-due.de

Durch die Freischaltung werden für Sie automatisch zwei persönliche Hochschul-E-Mail-Adressen eingerichtet, die in der Regel nach folgendem Schema vergeben werden:

vorname.nachname@stud.uni-due.de und
vorname.nachname@stud.uni-duisburg-essen.de

Eine dieser beiden Mail-Adressen sollte auf jeden Fall aktiviert werden, da allgemeine Informationen sowie alle wichtigen Termine des Studierendensekretariates (wie z. B. Rückmeldefristen) per Mail ausschließlich an diese Mail-Adresse versandt werden.
Verwenden Sie primär eine andere E-Mail-Adresse, bietet sich das Einrichten einer E-Mail-Weiterleitung über unser Web-Portal an.

https://webmail.uni-due.de

Bei Fragen zu Ihrer Uni-Kennung und Problemen mit der Freischaltung wenden Sie sich bitte an den E-Point der ZIM (Zentrum für Informations- und Mediendienste). Dieser befindet sich auf beiden Campi in der Bibliothek.

Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, sofern der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist.

Die Rückmeldung kann online unter Verwendung des EC-Lastschriftverfahrens durchgeführt werden. Der Aufruf der Funktion erfolgt durch den nachfolgenden Link:

http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/startseite.shtml

Im Anschluss an die Online-Rückmeldung kann auch die Studienbescheinigung zu Hause ausgedruckt werden.
Ebenfalls ist wie bisher eine Rückmeldung per Überweisungsträger möglich, der an den SB-Stationen ausgedruckt werden kann. In diesem Fall ist der Ausdruck der Studienbescheinigung erst ca. zwei Wochen später (nach Eingang des Geldes bei der Hochschule) an den SB-Stationen möglich.

Nach Ablauf der Frist wird bei verspäteter Rückmeldung, gem. der "Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 23. Juni 2006", zusätzlich zu den Beiträgen eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben.