Sprachanforderungen

Neue Lehramtsstudiengänge Sprachanforderungen im neuen Bachelor-Lehramtsstudiengang und Master of Education

Allgemeine Sprachanforderungen des Lehramtsstudiums:

Das Lehramtsstudium aller Fächer und Schulformen setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Sprache nachweisen.

Für das Studium der Evangelischen Religionslehre sind in den jeweiligen Schulformen folgende zusätzliche Sprachkenntnisse erforderlich:

Grundschule: keine weiteren Sprachkenntnisse erforderlich.

Haupt-, Real- und Gesamtschule: keine weiteren Sprachkenntnisse erforderlich.

Gymnasien und Gesamtschulen: Graecum und wahlweise Latinum oder Hebraicum erforderlich. Die Sprachkenntnisse sind Zugangsvoraussetzung zur Aufnahme des Masterstudienganges.

Berufskolleg: keine weiteren Sprachkenntnisse erforderlich.

Alte Lehramtsstudiengänge Sprachanforderungen im alten Lehramtsstudiengang (LPO 2003)

Allgemeine Sprachanforderungen des Lehramtsstudiums:

Das Lehramtsstudium aller Fächer und Schulformen setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Sprache nachweisen.

Das Studium der Evangelischen Religionslehre setzt in den jeweiligen Schulformen folgende zusätzliche Sprachkenntnisse voraus:

Grund-, Haupt- und Realschule: keine weiteren Sprachkenntnisse erforderlich.

Gymnasien und Gesamtschule: Graecum und wahlweise Latinum oder Hebraicum erforderlich. Die Sprachkenntnisse sind zur Zwischenprüfungsanmeldung nachzuweisen.

Berufskolleg: keine weiteren Sprachkenntnisse erforderlich.

B.A. Christliche Studien (ev.) Sprachanforderungen im Bachelor of Arts "Christliche Studien (ev.)"

Kenntnisse des Griechischen und wahlweise des Lateinischen oder Hebräischen sind erforderlich. Genauere Details entnehmen Sie bitte der gültigen Prüfungsordnung.
Die Sprachkenntnisse können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.
Fehlende Sprachkenntnisse müssen spätestens mit der Zulassung zur Bachelor-Arbeit nachgewiesen werden.

M.A. Christliche Studien Sprachanforderungen im Master of Arts "Christliche Studien"

(Gem. Prüfungsordnung § 1 Abs.5):
Wird das „Masterarbeitsmodul“ für den Bereich Altes Testament gewählt, ist der Nachweis von Hebräisch (im Umfang von 6 SWS) vor Beginn des Moduls erforderlich.
Wird das „Masterarbeitsmodul“ für den Bereich Neues Testament gewählt, ist der Nachweis von Griechisch (im Umfang des Graecums von 6 SWS) vor Beginn des Moduls erforderlich.

Erwerb der Sprachkenntnisse:

Latinum:

Lateinkenntnisse: Können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.

Graecum:

Griechischkenntnisse: Können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.

Hebraicum:

Hebräischkenntnisse: Können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.