Promotion Wulf Himmel

Nutzenoptimierte Vergabe öffentlicher Bauaufträge

 

Zielsetzung:

Mit dem Instrument des Nebenangebotes bietet sich Bauunternehmen die Möglichkeit, Bauleistungen anzubieten, die sich von der Planung unterscheiden, wie der Auftraggeber sie hat aufstellen lassen. Ziel der Arbeit war die Untersuchung, wie das Instrument des Nebenangebotes den Nutzen des Auftraggebers steigern kann, und wie die Bieterseite von diesem Instrument profitieren kann. Es sollte ein Verfahren gefunden werden, mit dem Angebote über Bauleistungen so bewertet werden können, dass der Preis nicht wie bislang als das ausschließlich relevante Kriterium angesehen wird.

 

Vorgehensweise:

Grundlage der Betrachtung stellt ein Modell dar, mit dem der Nutzen dargestellt wird, den der Auftraggeber aus einem Bauwerk zieht. Demnach bestimmt sich der Nutzen aus den Parametern Preis, Qualität, Bauzeit. An Beispielen aus der Praxis wird illustriert, welche Vorteile sich bei Zulassung von Nebenangeboten ergeben können. Es wurde eine Umfrage unter den drei wirtschaftlich vom Bauen betroffenen Parteien Auftraggeber, Planern und Bauunternehmen durchgeführt. Es konnten 160 Antwortbögen ausgewertet werden. Um zu prüfen, was unsere deutschsprachigen Nachbarländer bei der 

Vergabe öffentlicher Bauaufträge evtl. besser machen, wurden die entsprechenden Regeln nach europäischer Richtlinie und diejenigen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz miteinander verglichen

 

Ergebnisse:

Nebenangebote können den Nutzen des Auftraggebers steigern, indem sie dazu beitragen, dass Preis und Bauzeit sinken und sich ein Qualitätswettbewerb entfaltet. Das Innovationsgeschehen wird gefördert. Die Marktzugangschancen der Bauunternehmen werden gestärkt. Nebenangebote sind daher auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Es bietet sich an, Angebote über Bauleistungen ab einer bestimmten Größe nach dem Zwei-Couvert-Verfahren durchzuführen, welches eine voneinander unabhängige Bewertung der  einzelnen Parameter eines Angebotes, nämlich Preis, Qualität und Bauzeit, ermöglicht. Die Wahl eines solchen Bewertungsverfahrens ist nach den aktuellen Vorschriften in Deutschland bislang nicht möglich.