B.Sc. Software Engineering

Regelstudienzeit

6 Semester (3 Jahre)

Kreditpunkte

180 ECTS

Studienstart

Winter- und Sommersemester

Studienort

Campus Essen

Sprache

Deutsch

Beschreibung

Das Bachelorstudium „Software Engineering“ bietet eine anwendungsbezogene und praxisorientierte Ausbildung mit einem starken Fokus auf dem Bereich der Software Entwicklung. 

Das Studium selbst umfasst fünf Pflichtbereiche: das Software Engineering, die Theoretische Informatik, die Mathematik, den Bereich "Programmierung und Entwicklung" sowie Technologische Grundlagen. Darüber hinaus können Inhalte in sog. Wahlpflichtmodulen aus den Bereichen Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften/Wirtschaftsinformatik individuell vertieft werden.

Ab dem ersten Fachsemester arbeiten die Studierenden praktisch mit aktuellen Technologien und lernen im Laufe ihres Studiums gängige Software-Werkzeuge für unterschiedliche Aufgaben kennen.

Zusätzlich sind projekt- und gruppenorientierte Ausarbeitungen sowie wissenschaftliches Arbeiten elementare Bestandteile des Studiengangs.   

Studienverlauf

Studienverlauf

Studienplan

Die Prüfungsordnung zu diesem Studiengang finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität

Studienverlaufspläne sowie Informationen zu den Modulen im Studiengang finden Sie im Modulhandbuch:

Software Engineering grafische Darstellung (Start im WiSe)
grafische Darstellung (Start im SoSe)

 

Zugang zum Studium

Zugangsvoraussetzungen

 

Bewerbungsverfahren

 

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.

  • Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Weitere Sprachkenntnisse

Einzelne Veranstaltungen können in englischer Sprache abgehalten werden und in der überwiegenden Zahl der Lehrveranstaltungen ist die zugrundeliegende Literatur in Englisch verfasst. Englischkenntnisse werden daher erwartet.

 Weitere Informationen

Studienbegleitende Praktika

Ein Praktikum ist nicht verpflichtend; wird aber dringend empfohlen. 

Auslandsaufenthalte

Die Studierenden haben die Möglichkeit, Leistungsnachweise an ausländischen Universitäten zu erwerben. Hierzu ist vorab ein Termin in der Studienberatung zu vereinbaren, um die Anrechenbarkeit der jeweiligen Kurse zu prüfen und um eine nahtlose Eingliederung in den Studienablauf am Campus Essen zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten und Partneruniversitäten finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamt.

Kontakt

Studiengangsverantwortlicher und PA-Vorsitzender Prof. Dr. Volker Gruhn

 

Studiengangskoordination und Fachstudienberatung Sheila Clément

 

Bereich Prüfungswesen Kontakt Prüfungsamt