Software Engineering – Bachelor
Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Abgabe von Abschlussarbeiten“.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.
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Cloud and Fog Computing
Die Leistung "Ausgewählte Aspekte des Software Engineering - Cloud and Fog-Computing" kann nur erbracht werden, wenn die Leistung "Cloud and Fog Computing" noch nicht erbracht wurde.
Informationen zu Prüfungen
Terminplan
Prüfungsrhythmus:
Den Prüfungshythmus in unserer Fakultät möchten wir ebenfalls vereinheitlichen. Dazu finden die Nachtermine unserer Prüfungen zukünftig im Folgesemester statt. Die dazugehörige Umsetzung erfolgt jedoch sukzessive. In diesem Winter gibt es daher die ersten Veranstaltungen, die auf das neue System Wechseln - Spätestens mit Beginn des WS 26/27 ist die Umstellung dann abgeschlossen.
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Die zugeteilten Räume sind im HIsinOne System veröffentlicht; bei mehreren Räumen unter "Zusatztext".
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Abmeldungen vorgenommen werden.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Auflagenfächer
Bitte senden Sie hierzu, innerhalb der Frist zur Prüfungsanmeldung, eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der an/abzumeldenden Prüfung/en an den Bereich Prüfungswesen.
Atteste
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Valentina Stevens
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Informationen zum Thema "Einreichung von Attesten" finden Sie unter diesem Link.
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.
Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.
Abschlussarbeiten
Alle Informationen zur Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit finden Sie hier.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Einstufung (Achtung: Frist!)
Für eine Einstufung gehen Sie wie unten beschrieben vor, nur dass Sie im Antrag einen Haken bei "JA" zur Frage nach einer Einstufung setzen. Die Frist für das Sommersemester endet am 15.01. eines Jahres, die Frist für das Wintersemester endet am 15.07. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Der Antrag muss inkl. aller Unterlagen vollständig vorliegen, die Möglichkeit einer Nachreichung ist nicht gegeben.
Anerkennung
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
- alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
- Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin.
- alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag und Anschreiben per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Vorgezogene Masterleistungen
Voraussetzungen und Anmeldung
Alle Wahlpflichtmodule des Masterstudiengangs Software and Network Engineering können angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet und mind. 150 Credits erbracht wurden. Damit können für den Masterstudiengang Leistungen im Umfang von max. 30 Credits erworben werden.
Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System.
Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.
Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.
Rektoratsbeschluss
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum WS 2018/2019
Weitere Informationen
Studienorganisation der Fakultät für Informatik
https://www.uni-due.de/informatik/pruefungsinformationen
Nachteilsausgleich / Mutterschutz
Nachteilsausgleich/Mutterschutz
Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation | Bereich Einschreibungswesen
Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)
Das Antragsformular und wesentliche Informationen finden Sie hier:
Anträge / Downloads
Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Empfangsbestätigung für die Bachelor- bzw. Masterarbeit
Antrag auf Erbringung von UAR Leistungen
Antrag auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang
Formular zur Einreichung von Attesten
Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.
Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.