Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G38

Funktionen

  • Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelle Hinweise

Erreichbarkeit und Sprechzeiten

Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr

Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Abgabe von Abschlussarbeiten“.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.

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Cloud and Fog Computing

Die Leistung "Ausgewählte Aspekte des Software Engineering - Cloud and Fog-Computing" kann nur erbracht werden, wenn die Leistung "Cloud and Fog Computing" noch nicht erbracht wurde.

Informationen zu Prüfungen

Terminplan

Prüfungsrhythmus:

Den Prüfungshythmus in unserer Fakultät möchten wir ebenfalls vereinheitlichen. Dazu finden die Nachtermine unserer Prüfungen zukünftig im Folgesemester statt. Die dazugehörige Umsetzung erfolgt jedoch sukzessive. In diesem Winter gibt es daher die ersten Veranstaltungen, die auf das neue System Wechseln - Spätestens mit Beginn des WS 26/27 ist die Umstellung dann abgeschlossen.
 

Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Die zugeteilten Räume sind im HIsinOne System veröffentlicht; bei mehreren Räumen unter "Zusatztext".

 

Prüfungsan- und abmeldung

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de

Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.

Prüfungsabmeldung

Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Abmeldungen vorgenommen werden.

Probleme bei der An- oder Abmeldung

Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.

Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.

 

Auflagenfächer

Bitte senden Sie hierzu, innerhalb der Frist zur Prüfungsanmeldung, eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der an/abzumeldenden Prüfung/en an den Bereich Prüfungswesen.

Atteste

Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:

Universität Duisburg-Essen
Valentina Stevens
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Informationen zum Thema "Einreichung von Attesten" finden Sie unter diesem Link.

Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen

https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php

entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden. 
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.

Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.

Abschlussarbeiten

Alle Informationen zur Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit finden Sie hier.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Einstufung (Achtung: Frist!)

Für eine Einstufung gehen Sie wie unten beschrieben vor, nur dass Sie im Antrag einen Haken bei "JA" zur Frage nach einer Einstufung setzen. Die Frist für das Sommersemester endet am 15.01. eines Jahres, die Frist für das Wintersemester endet am 15.07. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Der Antrag muss inkl. aller Unterlagen vollständig vorliegen, die Möglichkeit einer Nachreichung ist nicht gegeben.

Anerkennung

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.

 Der Antrag ist vollständig auszufüllen,

  • alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
  •  Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin.
  • alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,

Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag und Anschreiben per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

Anschreiben zum Onlineantrag

Antrag auf Anerkennung

 

Vorgezogene Masterleistungen

 

Voraussetzungen und Anmeldung

Alle Wahlpflichtmodule des Masterstudiengangs Software and Network Engineering können angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet und mind. 150 Credits erbracht wurden. Damit können für den Masterstudiengang Leistungen im Umfang von max. 30 Credits erworben werden. 

Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System. 

Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.

Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.

Rektoratsbeschluss

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum  WS 2018/2019

Weitere Informationen

Studienorganisation der Fakultät für Informatik

https://www.uni-due.de/informatik/pruefungsinformationen

Nachteilsausgleich / Mutterschutz

Nachteilsausgleich/Mutterschutz

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation | Bereich Einschreibungswesen

Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)

UAR Ruhr (Wissenswertes)

Das Antragsformular und wesentliche Informationen finden Sie hier:

 

Anträge / Downloads

Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Empfangsbestätigung für die Bachelor- bzw. Masterarbeit

Antrag auf Erbringung von UAR Leistungen

Antrag auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang

Formular zur Einreichung von Attesten

Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.

Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.

 

Sprechzeiten

Informationen zu den Sprechzeiten und der Erreichbarkeit Ihrer Sachbearbeitung und des Front Office finden Sie auf unserer Startseite.

 

Links

Prüfungsordnung & Modulhandbuch

Prüfungsanmeldephase

WS 2025/26
Erster Termin: 10.11.2025 – 21.11.2025
Zweiter Termin: 23.02.2026 – 06.03.2026

SS 2026
Erster Termin: 11.05.2026 – 22.05.2026
Zweiter Termin: 24.08.2026 – 04.09.2026

NEU!
Bitte Punkt "Terminplanung" beachten!

Ab dem WS 2025/26 erfolgt KEINE automatische Anmeldung zum 
Nachtermin. 
Wer an Prüfungen zum Nachtermin teilnehmen möchte, 
muss sich ​selber zu diesen melden.

Portal zur Prüfungsanmeldung

 

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.