Angewandte Informatik - Systems Engineering
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Aktuelle Hinweise
Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
da zum Ende des Wintersemesters 2021/22 die bis dahin geltende CEHVO ausgelaufen ist, entfällt ab dem Sommersemester 2022 die Einreichung von Abschlussarbeiten per Email. Es gelten wieder die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Arbeiten sind daher ab sofort wieder in dreifacher gedruckter und gebundener, sowie dreifacher digitaler Form einzureichen.
Sollte sich an diesem Zustand aufgrund steigender Inzidenzzahlen wieder etwas ändern und ein erneuter Lockdown folgen, erfolgt an dieser Stelle unmittelbar eine entsprechende Information.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Die Standorte der Briefkästen ersehen Sie hier:
standortänderung_nachtbriefkasten_ab_dem_18.11.2019_campus_essen_markierung.pdf (uni-due.de)
Anschrift Campus Essen:
Bereich Prüfungswesen
z. Hd der zuständigen Sachbearbeitung
Studiengänge am Campus Essen (uni-due.de)
Freiversuchsregelung
Alle studienbegleitenden Prüfungen, die im Wintersemester 21/22 angetreten und als „nicht bestanden“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen. Dies gilt für Erst-, Zweit- und Drittversuche.
Ausnahmen:
Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.
Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.
Ist nach der fachspezifischen Prüfungsordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen, kann die oder der Studierende die Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung im Vorfeld beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Diese mündliche Ergänzungsprüfung fällt nicht unter die Freiversuchsregelung.
Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
https://www.wiwi.uni-due.de/studium/coronavirus/
Vorgezogene Masterleistungen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Rektoratsbeschluss zum Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudiengang zum WS 2018/2019
Hinweise zur Anerkennung / Einstufung / UA Ruhr
Erläuterungen zur Einreichung von Attesten
Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung – nach Ablauf der Abmeldefrist - durch Einreichung eines Attestes
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen nach dem Tag der Prüfung (Samstage gelten nicht als Werktage) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Achtung:
Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwartend gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.
Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Hinweise zur rechtzeitigen Einreichung von Attesten
Regelungen für die Prüfungsanmeldung
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin nicht bestanden haben
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür die Note 5,0
erhalten haben.
- einen Freiversuch unternommen haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich ggfl. selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt!
Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende
Hinweise für die An- und Abmeldung zu den Prüfungen
Ergänzung der Hinweise für die An- und Abmeldung zu den Prüfungen
Anmeldung/Abmeldung von Auflagenfächern, vorgezogenen Masterprüfungen sowie Prüfungen im Master PO6
Bitte senden Sie hierzu, innerhalb der Fristen, eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der an/abzumeldenden Prüfung/en an den Bereich Prüfungswesen.
Terminpläne
Rahmenterminplan WS 2022/23 bis SS 2023
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Des Weiteren können Sie diese in Ihrem HisInOne Portal unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich - bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten!
Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan!
Weitere Hinweise zur An- und Abmeldung von Prüfungen finden Sie hier für den Bachelorstudiengang und hier für die Masterstudiengänge
Anträge
Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Empfangsbestätigung über die Abgabe einer Bachelor-/Masterarbeit
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (bitte elektronisch ausfüllen)
Bitte unbedingt die Checkliste für Anerkennungen beachten. Wenn der Antrag nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist oder erforderliche Unterlagen fehlen, verzögert dies die Bearbeitung erheblich.
Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.
Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.