Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G38

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Erreichbarkeit und Sprechzeiten

Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

Aktuelle Hinweise

Aktuell erfolgt die manuelle Umbuchung der Leistungen vom BA Software Engineering von der PO13 auf die PO23. Dieser Vorgang wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld.

Globale Anmeldephasen für Prüfungen

Wintersemester 2023/24

Erster Termin: 06.11.2023 – 17.11.2023 (geendet)

Zweiter Termin: 26.02.2024 – 08.03.2024

 

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".

Sommersemester 2024

Erster Termin: 06.05.2024 – 17.05.2024

Zweiter Termin: 19.08.2024 – 30.08.2024

 

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".

Informationen zu Prüfungen

Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan

Rahmenterminplan WS 2023/24 bis SS 2024

Prüfungsplan

Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen"  einsehen.

Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich  bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.

Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.

Prüfungsan- und abmeldung

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de

Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.

Prüfungsabmeldung

Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Abmeldungen vorgenommen werden.

Probleme bei der An- oder Abmeldung

Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.

Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.

Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester

Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die

  • zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
  • zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben

Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.

Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.

Auflagenfächer

Bitte senden Sie hierzu, innerhalb der Frist zur Prüfungsanmeldung, eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der an/abzumeldenden Prüfung/en an den Bereich Prüfungswesen.

Atteste

Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Svenja Dahl
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Informationen zum Thema "Einreichung von Attesten" finden Sie unter diesem Link.

Abgabe der Abschlussarbeiten

Die Abschlussarbeiten reichen Sie in

  • dreifacher gedruckter und gebundener sowie
  • dreifacher digitaler Form (CD oder USB-Stick) ein

Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. 

Anschrift Campus Essen:                       

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Svenja Dahl
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Anerkennung / Einstufung

Einstufung (Achtung: Frist!)

Für eine Einstufung gehen Sie wie unten beschrieben vor, nur dass Sie im Antrag einen Haken bei "JA" zur Frage nach einer Einstufung setzen. Die Frist für das Sommersemester endet am 15.01. eines Jahres, die Frist für das Wintersemester endet am 15.07. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Der Antrag muss inkl. aller Unterlagen vollständig vorliegen, die Möglichkeit einer Nachreichung ist nicht gegeben.

Anerkennung

Es können nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Progosen über künftig zu erbringende Leistungen erfolgen nicht.

Anschreiben zum Anerkennungsantrag
Das Anschreiben zum Anerkennungsantrag drucken Sie bitte aus und schicken es mit Ihrer Original-Unterschrift postalisch.

Anerkennungsantrag
Den Anerkennungsantrag im Excelformat sowie den Link zu der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch Ihrer bereits erbrachten Leistungen schicken Sie bitte per Mail.

Einzureichende Unterlagen beim Wechsel von anderen Universitäten
(bitte postalisch im Original einreichen)

Transcript of Records
Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen im Original von Ihrer Erstuniversität ausgestellt, gesiegelt und unterschrieben, nicht älter als 2 Wochen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung darüber, dass keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Ebenfalls im Original, gesiegelt und unterschrieben einzureichen.

Einzureichende Unterlagen beim Wechsel innerhalb der Universität

Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen bitte der Mail mit dem Antrag anfügen.

Einzureichende Unterlagen nach einem Auslandsaufenthalt

Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben. 
Transcript of Records mit Verifizierungscode.
Beinhaltet das Transcript keinen Verifizierungscode muss ein Transcript der Auslandsuniversität, versehen mit Unterschrift und Siegel, im Original vorgelegt werden.

 

Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z.Hd. Svenja Dahl
Universitätsstr. 2
45141 Essen

svenja.dahl@uni-due.de

 

Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Prüfung Ihres Antrags.

Vorgezogene Masterleistungen

Voraussetzungen und Anmeldung

Alle Wahlpflichtmodule des Masterstudiengangs Software and Network Engineering können angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet und mind. 150 Credits erbracht wurden. Damit können für den Masterstudiengang Leistungen im Umfang von max. 30 Credits erworben werden. 

Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System. 

Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.

Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.

Rektoratsbeschluss

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum  WS 2018/2019

Weitere Informationen

Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)

UAR Ruhr (Wissenswertes)

Anträge / Downloads

Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.

Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.

 

Sprechzeiten

Informationen zu den Sprechzeiten und der Erreichbarkeit Ihrer Sachbearbeitung und des Front Office finden Sie auf unserer Startseite.

 

Anmeldephase Prüfungen

WS 2023/24

Erster Termin: 06.11.2023 – 17.11.2023
Zweiter Termin: 26.02.2024 – 08.03.2024

SS 2024

Erster Termin: 06.05.2024 – 17.05.2024
Zweiter Termin: 19.08.2024 – 30.08.2024

Portal zur Prüfungsanmeldung

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.