Einschreibung
Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- Bewerber*innen, die ihre Schulausbildung nicht an einer deutschsprachigen Schule abgeschlossen haben, informieren sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.
Einschreibung
- Der Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt per Online-Immatrikulation, sofern Sie sich erstmalig in einen Studiengang an der UDE einschreiben. Bitte beachten Sie die Informationen des Einschreibewesens sowie die Einschreibungsfristen.
- Zu Beginn des Semesters wird eine Informationsveranstaltung für Studienanfänger abgehalten. Konkrete Informationen finden Sie auf den Seiten der Fachschaft. Die genauen Termine und Orte finden Sie auch hier.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)