Über den Studiengang

Die Aufnahme des Masterstudiums ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester nach vorheriger Bewerbung möglich. Das Studium folgt einem individuellen Studienplan und ist auf eine Studiendauer von vier Fachsemestern ausgelegt. Im vierten Fachsemester ist die Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen. Nach erfolgreichem Studienabschluss wird der akademische Grad „Master of Science“ (M. Sc.) verliehen. Masterabsolvent:innen können u.a. eine Promotion anstreben und sich für wissenschaftliche Aufgaben in Forschung und Entwicklung qualifizieren.
Die Unterrichtssprache ist überwiegend Deutsch, gute Englisch-Kenntnisse (vor allem wissenschaftliche Lesekompetenz) werden vorausgesetzt.

Weitere Informationen zum Studienverlauf sowie den Studieninhalten können Sie der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch entnehmen.

Projektgruppen

Durch die Masterprojektgruppen wird dem forschendem Lernen im Masterstudiengang "Software and Network Engineering" besonders viel Raum gegeben. Gleichzeitig werden wesentliche Grundlagen für die Bearbeitung fortgeschrittener Themen aus dem Bereich Software and Network Engineering erworben und verfestigt. 

In den Projektgruppen wird an aktuellen Forschungsthemen gearbeitet, um so den Studierenden forschungsnahe Kompetenzen zu vermitteln. Grundlegende Kompetenzen auf Masterniveau werden zusätzlich mit Hilfe von Vorlesungen und Übungen vermittelt.

Weitere Informationen zu den Projektgruppen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Zugangsvoraussetzungen

  • B. Sc. Software Engineering (SE) ehemals B.Sc. Angewandte Informatik – Systems Engineering (AI-SE) an der Universität Duisburg-Essen oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Informatik (z. B. Wirtschaftsinformatik).
  • Nachweis fundierter grundlegender Kenntnisse im Umfang von mindestens 90 Credits in den Bereichen Informatik und Wirtschaftsinformatik, wobei mindestens 45 Credits auf den Bereich Informatik entfallen.
  • Bachelorabschlussnote muss in der Regel 3,0 oder besser sein.
  • Bachelorarbeit muss mindestens 2,5 oder besser sein.
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt.

Bewerbungsablauf


Bewerbung

  • Bewerbungen sind jederzeit möglich. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsformular ein.
  • Haben Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer Hochschule außerhalb des deutschen Sprachraumes erlangt, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte über das Akademische Auslandsamt ein.
  • Nach fachlicher Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie einen Bescheid und können sich damit im Bereich Einschreibung einschreiben.

 

Einschreibung

  • Eine Einschreibung ist innerhalb der allgemeinen Einschreibefristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge möglich.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.

Auslandsaufenthalte

Die Studierenden haben die Möglichkeit, Leistungen an ausländischen Universitäten zu erbringen und in Form von Credits anrechen zu lassen. 

Hierzu ist vorab mit der Studiengangskoordinatorin oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden die Anrechenbarkeit der jeweiligen Kurse zu prüfen, um eine anschließende Anrechenbarkeit der im Ausland erworbenen Credits zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten und Partneruniversitäten finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes