Schutzmaßnahmen: Persönliche Maßnahmen

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht hinreichend oder unmöglich, um Beschäftigte vor den ermittelten Gefährdungen ihrer Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz zu schützen, sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, um verbleibende Gefährdungen auf ein akzeptierbares geringes Restrisiko begrenzen.

Die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt dazu.

Notwendige und geeignete PSA ist daher bereits im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Tätigkeiten festzulegen und in den betreffenden Betriebsanweisungen ist die Tragepflicht der PSA festzuhalten.

PSA muss zielführend und fachgerecht ausgewählt werden und vom Betrieb im erforderlichen Umfang funktionsbereit zur Verfügung gestellt werden. Zur PSA gehören Schutzkleidung, Augen- und Gesichtsschutz, Hand- und Hautschutz, Fußschutz, Kopfschutz, Atemschutz, Gehörschutz usw., also Gegenstände, die personenscharf zugeordnet werden und daher nicht nur bedarfsgerecht sein müssen, sondern auch den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Benutzer entsprechen müssen. Es ist daher sinnvoll und oft notwendig, die zukünftigen Benutzer der PSA bei der Auswahl zu beteiligen und so auch nebenbei die Trageakzeptanz zu erhöhen.

PSA schützt nur, wenn sie in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, korrekt angewendet und aufbewahrt sowie sachkundig gepflegt wird. Dies setzt das Wissen und Wollen der Benutzer voraus. Information und Unterweisung sind somit die Methoden, um die gesetzten Festlegungen zur PSA zu vermitteln. Vor dem Gebrauch von PSA, die zum Schutz vor lebensbedrohlichen Gefährdungen verwendet werden soll, muss die richtige Nutzung sogar im Rahmen von Unterweisungen geübt werden.

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PSA-Kategorien am Beispiel von Schutzhandschuhen

Persönliche Schutzausrüstungen werden in drei Kategorien eingeteilt, in Abhängigkeit vom Grad der Gefahr, vor der sie schützen sollen:

  • Kategorie I (Schutz vor geringfügigen Risiken)

Benutzer können selbst erkennen und beurteilen, ob die Gefahr trotz PSA noch wirksam ist.

  • Kategorie II (Schutz vor mittleren Risiken)

PSA dieser Kategorie können weder in PSA-Kat. I noch in PSA-Kat. III eingeordnet werden.

  • Kategorie III (Schutz vor hohen Risiken)

Diese PSA schützt gegen tödliche Gefahren oder bleibende Schäden in denen der Benutzer die Gefahrenwirkung nicht selbst beurteilen oder nicht rechtzeitig bemerken kann.

Je größer die Gefahr ist, der ein Benutzer ausgesetzt ist, desto höhere Anforderungen werden bei der Prüfung an das Schutzvermögen und die Zertifizierung der PSA des Handschuhs gestellt. Die Kategorien beruhen auf europäischen Standards, die Anforderungen, Prüfungsmethoden und Anweisungen zur Kennzeichnung enthalten.

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PSA Kennzeichnung von Schutzhandschuhen

Dies sind die Mindest-Pflichtangaben für bzw. auf PSA:

  • Name/Zeichen des Herstellers oder Lieferanten
  • Typenbezeichnung
  • Nummer der zutreffenden EU-Norm
  • CE-Kennzeichnung (CE-Logo und vierstellige Kennnummer der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Konformität befasst war.)

Mit dem CE-Zeichen bestätigen Hersteller von PSA, dass ihr Produkt mit den „grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen“ der europäischen PSA-RL konform sind. Es ist kein Prüfsiegel, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.

Das CE-Zeichen auf Schutzhandschuhen zeigt an, dass die allgemeinen Anforderungen für Schutzhandschuhe gemäß EN 420 (Grundnorm) erfüllt sind.

Die DIN EN 374 dagegen regelt die Beständigkeit von Handschuhen gegenüber Chemikalien oder Mikroorganismen.

Handschuhe können die Haut des Benutzers nur dann schützen, wenn sie gegenüber der/den jeweiligen Chemikalie(n) ausreichend „dicht“ sind. Dazu müssen sie vor allem während der Tragezeit …

  • beständig gegenüber der Chemikalie sein (keine Materialzerstörung)
  • genügend lange dicht sein [gegen Penetration = Durchsickern durch Undichtigkeiten wie poröse Stellen, kleine Löcher, Risse oder andere mechanische Fehler und gegen Degradation = Aufquellen]
  • nicht durchdrungen werden (Permeation = Durchdringen auf molekularer Ebene).

In der Laborpraxis können Spinnennetzplots bei der Auswahl eines chemikalienbeständigen Kunststoffmaterials hilfreich sein. Spinnennetzplots stellen die Wirksamkeit von Kunststoffmaterialien gegen die 18 Prüfchemikalien nach DIN EN 374-1 graphisch dar. Es gibt sie für alle gängigen Handschuhmaterialien (=> IFA)    

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Welcher Handschuh schützt?

Es gibt keinen universal verwendbaren Schutzhandschuh!  Die Auswahl und die maximale Tragedauer von Schutzhandschuhen muss abgestimmt auf die verwendeten Arbeitsstoffe und auf das vorgesehene Arbeitsverfahren erfolgen.

An Arbeitsplätzen gibt es daher i.d.R. ein Set von Handschuharten für die Arbeiten, bei denen Handschutz erforderlich ist. Die Auswahl ist nicht gerade einfach, da die Märkte z. B. für Chemikalienschutzhandschuhe oder Einweghandschuhe riesig sind.

In der Laborpraxis ist es hilfreich, wenn man die Materialien der Chemikalienschutzhandschuhe im Arbeitsbereich an typischen Alleinstellungsmerkmalen sofort erkennen kann, z. B. anhand ihrer Farbe. Dies erleichtert die Umsetzung eines Handschuhplan in der betrieblichen Praxis.

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Probleme durch Kunststoff-Schutzhandschuhe

Auch für den Verwendungszweck richtig ausgewählte Kunststoff-Schutzhandschuhe können den Benutzer nicht nur schützen, sondern auch zu einem Problem/einer Gefahr werden, sollten sie nicht fachgerecht und/oder zu lange benutzt werden:

Kontaminationen auf Handschuhen …

  • können dem Handschuhmaterial zusetzen und die Schutzbarriere herabsetzen.
  • können früher oder später im Handschuhinneren vom Benutzer unerkannt ankommen (falsches Sicherheitsgefühl beim Handschuhträger)
  • werden ggf. nicht so rasch entfernt wie solche auf ungeschützten Händen. Hierdurch steigt die Gefahr einer Verschleppung von Chemikalien auf andere Oberflächen / Kontaminationen hinein in die Arbeitsumgebung

Feuchtigkeitsundurchlässige Schutzhandschuhe dürfen nicht länger als erforderlich getragen werden. Wärmestau im Handschuhinneren und fehlende Verdunstungsmöglichkeit lassen die Hände schwitzen. Die Hornschicht der Haut quillt auf, wodurch ihre Barrierewirkung nachlässt.

Bei längeren Tragzeiten ist es ein wirksamer Schutz zur Regeneration der Haut, die Handschuhe zwischendurch einfach einmal ausziehen. Hilfreich ist es auch, die Handschuhe von Zeit zu Zeit im Tagesverlauf zu wechseln. (Empfehlung in der TRGS 401: mindestens stündlicher Handschuhwechsel. Alternative: Verwenden von Unterziehhandschuhen aus Baumwolle oder aus anderen saugfähigen Geweben.)

Bei täglich längerem Tragen von Kunststoffhandschuhen ist arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht zu ziehen.

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Welcher Augenschutz wird im chemischen Labor benötigt?

Es gibt viele Gründe, um Augen bei Laborarbeiten zu schützen: Verspritzende Gefahr- oder Biostoffe, UV-Licht, Laserstrahlen usw. Im Chemielabor werden standardmäßig Gestellschutzbrillen mit Stirn- und Seitenabdeckung benutzt.

Korbbrillen dagegen sehen Taucherbrillen ähnlich. Sie umschließen enganliegend den ganzen Augenraum und halten so Spritzer effektiv von den Augen fern. Allerdings besitzen sie üblicherweise Lüftungsöffnungen, so dass sie nicht vor aggressiven Gasen/Dämpfen wie Chlorwasserstoff oder Ammoniak schützen.

Gesichtsschutzschirme schützen den ganzen vorderen Kopf und, je nach Ausführung, auch den Hals des Benutzers.

Die Gläser von Gestell- und Korbbrillen sollten gute optische Eigenschaften besitzen und nicht zu schwer sein. Die aus Standardschutzbrillen sind meist aus Polycarbonat gearbeitet. Sie sollten zumindest leichten Stößen standhalten, kratzfest und antibeschlag-beschichtet sein. Sind die Bügellängen und der Neigungswinkel der Bügel verstellbar, kommt man mit einem kleinen Sortiment an Schutzbrillentypen für eine Vielzahl verschiedener Nutzer zurecht. Diese Eigenschaften finden sich codiert bei der Kennzeichnung der Schutzbrille.

EN 166 F = Rahmen entspricht DIN EN 166 und hält einen Stoß mit niedriger Energie aus

2C-1.2  X  1 F K N T  (für die Brillengläsern)

2C-1.2       = Sichtscheibe mit einfachem UV-Filter.  

X                = Von Hersteller X

1                 = Für Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch.

F                 = Glas hält Stoß mit niedriger Energie stand. 

K                = Glas ist innen und außen mit Anti-Kratz-Beschichtung versehen.

N                = Scheibe ist beschlagarm.

T                = Scheibe schützt im Temperaturbereich von -5 bis 50° C

Eine einfache Tabelle erleichtert es, die Übersicht zu behalten (Beispiel: Augenschutzplan der Fakultät Chemie).

Die private Korrekturbrille ersetzt keine Schutzbrille. Wer fehlsichtig ist, braucht daher entweder eine Über-Schutzbrille oder eine Korrekturschutzbrille. Letztere ist sinnvoll, wenn fehlsichtige Personen am Arbeitsplatz regelmäßig und über einen längeren Zeitraum eine Schutzbrille tragen müssen. (Kombinationen aus eigener Korrekturbrille und Überbrille: optischer Qualitätsverlust; neigen zum Beschlagen). Die Gläser von Korrekturschutzbrillen bestehen häufig aus CR39-Kunststoff.

=> s. Direktlink UDE-Ansprechpartner - Beratung individuelle PSA

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Und der Laborkittel?

Der klassische Laborkittel, ein langer Labormantel mit hohem Baumwollanteil im Gewebe, vorne knöpfbar, mit langen und eng anliegenden Ärmeln, zählt gemäß Laborrichtlinie als geeignete Arbeits- und Schutzkleidung bei Tätigkeiten in Laboratorien (DGUV-I 213-850, Punkt 4.4.1)

Die aktualisierte Fassung der Laborrichtlinien (2020.05) ist über das Downloadcenter der BGRCI zu erhalten.

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Praxishilfen

BG RCI: Praxishandbuch PSA

IFA: Auswahl von PSA / Gefährdung durch Kombination von PSA

IFA: Schutzhandschuhe gegen chemische und biologische Einwirkungen

  • Auswahlhilfe für Chemikalienschutzhandschuhe
  • Kennzeichnung und Normung von Chemikalienschutzhandschuhe

Vorschriften und Regelungen

=> TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt)

=> DGUV: PSA-Regelwerk

  • DGUV Information 212-007 „Chemikalienschutzhandschuhe“
  • DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“

Downloads

  • Handschuhplan der Fakultät Chemie
  • Hautschutzplan der Fakultät Chemie

UDE - Ansprechpartner

=> individuell angepasste PSA