Schutzmaßnahmen: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Stabstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz betreut den Betriebsärztlichen Dienst.
Über das Web-Angebot der Stabstelle sind daher auch umfassende Informationen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge zu finden.

 

Feuchtarbeit

Unter Feuchtarbeit versteht die TRGS 401 auch Tätigkeiten, bei denen Schutzhandschuhe mit Okklusionseffekt (Wärme- und Feuchtigkeitsstau) regelmäßig und täglich mehr als zwei Stunden am Arbeitsplatz getragen werden. Die Tragezeiten von Schutzhandschuhen (und andere Zeiten von Feuchtarbeit) müssen grundsätzlich über die tägliche Arbeitszeit addiert werden (TRGS 401).

Angebotsvorsorge ist erforderlich, wenn Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag vorliegt, Pflichtvorsorge ist erforderlich, wenn Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag vorliegt.